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  • DE-21335 Lüneburg
  • 04/2012
  • Ergebnis
  • (ID 2-76826)

Energieliefer-Contracting (Wärme und Kälte) und Energieeinspar-Contracting für die Leuphana Universität Lüneburg


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 27.04.2012 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauunternehmen, Energieplanung, TGA-Fachplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 3
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
    Art der Leistung Energieplanung/ -beratung / sonstige
    Zulassungsbereich GPA
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stiftung Universität Lüneburg, Lüneburg (DE)
    Betreuer DOMBERT Rechtsanwälte Part mbB, Potsdam (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Leuphana Universität Lüneburg verfolgt das Ziel, einen klimaneutralen Campus bis 2012 zu realisieren. Die CO2-Emissionen sollen durch Reduktion des Energieverbrauchs, damit gesteigerte Energieeffizienz und eine exergetisch sinnvolle Nutzung der eingesetzten Energie gesenkt werden.
    Zudem soll die Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Im Zuge der Neuausrichtung der Leuphana Universität Lüneburg ist u.a. die Errichtung eines neuen Zentralgebäudes (ca. 17 600 m2 BF) geplant. Der Entwurf des nebenberuflichen Professors der Leuphana Universität Lüneburg, Daniel Libeskind, stellt höchste Ansprüche an Energieoptimierung und die Verwendung regenerativer Energien. Durch die Realisierung des Zentralgebäudes entsteht neuer Bedarf an Fernkälte, die bisher nicht benötigt wurde.
    Gegenstand des losweisen Vergabeverfahrens ist der Bau eines Energieversorgungssystems und die Versorgung der Liegenschaften der Leuphana Universität Lüneburg mit Wärme und Kälte (Energieliefer-Contracting), möglichst mit thermischer Speicherung (Aquiferspeicher), sowie die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen an den Bestandsgebäuden (Energieeinspar-Contracting). Das Vorhaben ist Gegenstand eines Forschungsprojektes beim Projektträger Jülich im Hinblick auf den Neubau des Zentralgebäudes sowie der Konzeptionierung und integralen Planung der zukünftigen Energieversorgung und Einsparmaßnahmen.
    Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Erwartet wird von den Bietern die fachliche und die bezüglich der spezifischen im Projekt erbrachten, geförderten Fachplanungsleistungen anteilige finanzielle Mitwirkung an diesem Prozess. Optional soll die Energieversorgung (Wärme) des benachbarten Stadtgebietes Bockelsberg Gegenstand des Verfahrens sein.
    Projektadresse DE-21335 Lüneburg
    TED Dokumenten-Nr. 211354-2011
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Stiftung Universität Lüneburg
      Scharnhorststraße 1
      z. H. Oliver Opel
      21335 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 4131677-2952
      E-Mail: MTFiYGxvdHJkbWRxZmhkP2tkdG9nYG1gLWNk
      Fax +49 4131677-2822
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers www.leuphana.de
      Weitere Auskünfte erteilen: DOMBERT Rechtsanwälte
      Mangerstr. 26
      z. H. Rechtsanwalt Janko Geßner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
      14467 Potsdam
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 3316204272
      E-Mail: MTZdW2dqb21faF9sYWNfOl5pZ1xfbG4oXl8=
      Fax +49 3316204271
      Internet: www.dombert.de
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      Bildung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Energieliefer-Contracting (Wärme und Kälte) und Energieeinspar-Contracting
      für die Leuphana Universität Lüneburg.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Stadt Lüneburg.
      NUTS-Code DE93

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Leuphana Universität Lüneburg verfolgt das Ziel, einen klimaneutralen
      Campus bis 2012 zu realisieren. Die CO2-Emissionen sollen durch Reduktion
      des Energieverbrauchs, damit gesteigerte Energieeffizienz und eine
      exergetisch sinnvolle Nutzung der eingesetzten Energie gesenkt werden.
      Zudem soll die Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umgestellt
      werden. Im Zuge der Neuausrichtung der Leuphana Universität Lüneburg ist
      u.a. die Errichtung eines neuen Zentralgebäudes (ca. 17 600 m2 BF)
      geplant. Der Entwurf des nebenberuflichen Professors der Leuphana
      Universität Lüneburg, Daniel Libeskind, stellt höchste Ansprüche an
      Energieoptimierung und die Verwendung regenerativer Energien. Durch die
      Realisierung des Zentralgebäudes entsteht neuer Bedarf an Fernkälte, die
      bisher nicht benötigt wurde.
      Gegenstand des losweisen Vergabeverfahrens ist der Bau eines
      Energieversorgungssystems und die Versorgung der Liegenschaften der
      Leuphana Universität Lüneburg mit Wärme und Kälte
      (Energieliefer-Contracting), möglichst mit thermischer Speicherung
      (Aquiferspeicher), sowie die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen an
      den Bestandsgebäuden (Energieeinspar-Contracting). Das Vorhaben ist
      Gegenstand eines Forschungsprojektes beim Projektträger Jülich im Hinblick
      auf den Neubau des Zentralgebäudes sowie der Konzeptionierung und
      integralen Planung der zukünftigen Energieversorgung und Einsparmaßnahmen.
      Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und
      Technologie. Erwartet wird von den Bietern die fachliche und die bezüglich
      der spezifischen im Projekt erbrachten, geförderten Fachplanungsleistungen
      anteilige finanzielle Mitwirkung an diesem Prozess. Optional soll die
      Energieversorgung (Wärme) des benachbarten Stadtgebietes Bockelsberg
      Gegenstand des Verfahrens sein.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71314000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Ja
      sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
      Lose

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Ja

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 240 (ab Auftragsvergabe)
      ANGABEN ZU DEN LOSEN
      LOS-Nr.: 1
      BEZEICHNUNG: Energieliefer-Contracting für Wärme und Kälte
      1) KURZE BESCHREIBUNG
      Bau eines Energiesystems und Versorgung der Liegenschaften der Leuphana
      Universität Lüneburg mit Wärme (ca. 6 GWh/a) und Kälte (ca. 750 MWh/a),
      möglichst unter Nutzung bzw. Ausbau des vorhandenen Nahwärmesystems bzw.
      Herstellung eines Kältenetzes und thermischer Speicherung
      (Aquiferspeicher), für 20 Jahre.
      Fachliche und hinsichtlich der geförderten, spezifischen
      Fachplanungsleistungen anteilige finanzielle Mitwirkung am
      Forschungsprojekt der Leuphana Universität Lüneburg.
      Optional: Möglichkeit der Mitversorgung des Stadtgebietes Bockelsberg
      (Wärmebedarf ca. 7 GWh/a, mit dem Eigentümer des Teilversorgungsnetzes zu
      verhandeln, es besteht eine Anschlusspflicht für die einzelnen Abnehmer),
      bei Nutzung thermischer Speicherung ggf. Möglichkeit des Mitanschlusses
      des Nahwärmesystems Lüneburg-Mitte.
      2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
      71314000
      3) MENGE ODER UMFANG
      Vertragslaufzeit: 20 Jahre; alternativ: 10 oder 15 Jahre.
      Leuphana Universität Lüneburg:
      — Wärmebedarf ca. 6 GWh/Jahr, vertraglich vereinbarte Wärmeleistung
      derzeit 4,5 MW,
      — höchster Wärmeverbrauch: Januar, ca. 1,5 GWh,
      — Kältebedarf ca 0,75 GWh/Jahr, Kälteleistung ca. 400 kW.
      Für innovative Lösungen (bspw. Aquiferwärmespeicherung, exergetisch
      besonders günstige oder effiziente, neuartige Umwandlungs- und/oder
      Verteilsysteme) ist die Beantragung einer Investitionskostenförderung im
      Zusammenhang mit einem durch die Auftraggeberin durchgeführten
      Forschungsprogramm mit dem Projektträger Jülich abgestimmt. optional
      Stadtgebiet Bockelsberg:
      — Wärmebedarf insgesamt ca. 7 GWh/Jahr,
      — höchster Verbrauch: Januar ca. 1,1 GWH,
      — ca. 4 MW Wärmeleistung.
      Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Absichtserklärungen von
      Eigentümern des Stadtgebietes Bockelsberg vorliegen. Ob und inwieweit eine
      Versorgung des Stadtgebietes mit dem Teilnetzeigentümer vertraglich
      abgesichert werden kann, wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein.
      4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
      AUFTRAGS
      Laufzeit in Monaten 240 (ab Auftragsvergabe)
      LOS-Nr.: 2
      BEZEICHNUNG: Energieeinspar-Contracting
      1) KURZE BESCHREIBUNG
      Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen (Haustechnik/bauliche Maßnahmen)
      an 14 Bestandsgebäuden durch bauliche Sanierung und Optimierung der
      Gebäudetechnik: Energiespar-Garantievertrag über die
      Energiebewirtschaftung und Maßnahmen nachhaltiger Energieeinsparung
      gekoppelt mit einer Einspargarantie als selbständigem Garantieversprechen
      des Auftragnehmers, sogenanntes "Energieeinspar-Contracting".
      Für innovative Lösungen (neuartige Technologien in der Haustechnik,
      neuartige Dämmmaterialien, etc.) ist die Beantragung einer
      Investitionskostenförderung im Zusammenhang mit einem durch die
      Auftraggeberin durchgeführten Forschungspakets mit dem Projektträger
      Jülich abgestimmt.
      2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
      71314000
      3) MENGE ODER UMFANG
      14 Bestandsgebäude.
      4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
      AUFTRAGS
      Laufzeit in Monaten 240 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. sonstige
      Sicherheiten und übliche Versicherungen gemäß Unterlagen zum
      Teilnahmewettbewerb (Bewerbermemorandum).

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      Gemäß Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Bewerbermemorandum).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete
      Erklärung vorzulegen, wonach diese gesamtschuldnerisch haften. Darüber
      hinaus ist ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter
      Vertreter zu benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: 1. Vollständig ausgefüllter und von einem
      Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter
      rechtsverbindlich unterzeichneter Teilnahmeantrag;
      2. Darstellung der vorgesehenen Bewerberstruktur mit Angabe der
      vorgesehenen Partnern (Mitglieder Bewerbergemeinschaft bzw.
      Nachunternehmer) und deren Tätigkeiten im Auftragsfall; zur
      Veranschaulichung ist ein Organigramm erwünscht;
      3. Eigendarstellung (Kurzvorstellung) des Bewerbers einschließlich einer
      Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und
      Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers;
      4. Handelsregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug bzw.
      Berufsregisterauszug;
      5. Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A;
      6. Eigenerklärung nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A.
      Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind neben den Unterlagen
      nach Ziff. 1 und 2 für die Bewerbergemeinschaft die Erklärungen bzw.
      Nachweise nach Ziff. 2. bis 6. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des
      beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese, wenn sie im
      Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits feststehen, im
      Teilnahmeantrag, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, zu benennen
      sowie im Teilnahmeantrag anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer
      eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben,
      Nachweise und Erklärungen nach den Ziff. 2 bis 6 von den Nachunternehmern
      nachzufordern.
      Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen
      nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen
      vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher
      Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine amtlich anerkannte
      Übersetzung beizufügen.
      Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen
      kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält
      sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Bewerbungen
      vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende
      Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig
      eingereicht werden. Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter
      sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren
      führen. Geforderte Nachweise bzw. Unterlagen sollen nicht älter als sechs
      Monate sein.
      Die Berücksichtigung Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage
      entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 Abs. 9 EG VOL/A.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: 1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers für die
      letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und aktueller Jahresumsatz; im
      Falle einer Konzernzugehörigkeit ist die Angabe auf die wirtschaftliche
      Einheit, die als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer auftreten wird,
      zu beschränken;
      2. Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
      zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar
      sind, jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des
      Auftraggebers; im Falle einer Konzernzugehörigkeit ist die Angabe auf die
      wirtschaftliche Einheit, die als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer
      auftreten wird, zu beschränken;
      3. Angabe der Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
      beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen; im Falle einer
      Konzernzugehörigkeit ist die Angabe auf die wirtschaftliche Einheit, die
      als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer auftreten wird, zu
      beschränken;
      4. eine allgemeine Bankauskunft zur finanziellen Leistungsfähigkeit des
      Bewerbers; im Falle einer Konzernzugehörigkeit ist die Erklärung auf die
      wirtschaftliche Einheit, die als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer
      auftreten wird, zu beschränken;
      Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen bzw.
      Nachweise nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Die
      Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach
      den Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern.
      Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen
      nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen
      vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher
      Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine amtlich anerkannte
      Übersetzung beizufügen.
      Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen
      kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält
      sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Bewerbungen
      vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende
      Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig
      eingereicht werden. Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter
      sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren
      führen. Geforderte Nachweise bzw. Unterlagen sollen nicht älter als sechs
      Monate sein.
      Die Berücksichtigung Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage
      entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 Abs. 9 EG VOL/A.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      1. Angaben über die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung der zum
      Einsatz kommenden Führungskräfte für die einzelnen Leistungen bzw. des für
      die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals;
      2. drei Referenzen zu den in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen
      je Los, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser
      Leistung vergleichbar sind, d.h. dem Energieliefer-Contracting (Wärme,
      Kälte) mit mindestens einem Wärmebedarf von ca. 5 GWh/Jahr und einem
      Kältebedarf von mindestens 0,6 GWh/Jahr, dem Betrieb eines Nahwärme- und
      Kältenetzes, der thermischen Speicherung, dem Energieeinspar-Contracting,
      vergleichbar sind. a) mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen
      Ansprechpartners, b) mit einer Beschreibung des Projekts (Contracting-Typ)
      und technischen Lösung, c) mit Angaben zum Auftragszeitraum, d) mit
      Angaben zu den Kennzahlen (z.B. Basisenergiekosten, Einspargarantie,
      Investitionen, Rechnungswert,etc.), e) mit Angaben zu den vom Bewerber
      erbrachten Leistungen und deren Umfang bzw. seiner Funktion, ggf.
      innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, e) mit Angaben zu den für die
      Bauleistungen verantwortlichen Unternehmen.
      Es sind für die einzelnen Lose jeweils drei Referenzen einzureichen. Mehr
      als drei Referenzen je Los werden nicht berücksichtigt. Werden mehr
      Referenzen eingereicht, entscheidet das Los über die Auswahl der zu
      berücksichtigenden Referenzen.
      3. Erklärung zum Qualitäts- und Umweltmanagement.
      Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen bzw.
      Nachweise nach Ziff. 1. bis 3. für jedes Mitglied vorzulegen. Die
      Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach
      den Ziff. 1 bis 3 von den Nachunternehmern nachzufordern.
      Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen
      nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen
      vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher
      Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine amtlich anerkannte
      Übersetzung beizufügen.
      Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen
      kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält
      sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Bewerbungen
      vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende
      Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig
      eingereicht werden. Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter
      sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren
      führen. Geforderte Nachweise bzw. Unterlagen sollen nicht älter als sechs
      Monate sein.
      Die Berücksichtigung Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage
      entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 Abs. 9 EG VOL/A.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Nein

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Nein

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
      Auswahl anhand der eingereichten Referenzen und sonstigen
      Eignungsnachweise gemäß den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb
      (Bewerbermemorandum).

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Ja

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 1.8.2011
      - 12:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      8.8.2011 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Ja
      geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt EFRE.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
      und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 413115-0
      Fax +49 413115-2943

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
      wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers bei
      der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen
      Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1. benannten Stelle nicht
      unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3
      GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter
      I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
      Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift - § 107 Abs. 3 des
      Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - lautet: "Der Antrag ist
      unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
      Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
      Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen
      Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
      spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
      Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
      werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
      Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
      der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
      gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach
      Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
      wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
      Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
      101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      1.7.2011

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.07.2011
Ergebnis veröffentlicht 18.06.2012
Zuletzt aktualisiert 08.07.2020
Wettbewerbs-ID 2-76826 Status Kostenpflichtig
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