BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stiftung Universität Lüneburg
Scharnhorststraße 1
z. H. Oliver Opel
21335 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 4131677-2952
E-Mail: MTFiYGxvdHJkbWRxZmhkP2tkdG9nYG1gLWNk
Fax +49 4131677-2822
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.leuphana.de
Weitere Auskünfte erteilen: DOMBERT Rechtsanwälte
Mangerstr. 26
z. H. Rechtsanwalt Janko Geßner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
14467 Potsdam
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3316204272
E-Mail: MTZdW2dqb21faF9sYWNfOl5pZ1xfbG4oXl8=
Fax +49 3316204271
Internet: www.dombert.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Energieliefer-Contracting (Wärme und Kälte) und Energieeinspar-Contracting
für die Leuphana Universität Lüneburg.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Stadt Lüneburg.
NUTS-Code DE93
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Leuphana Universität Lüneburg verfolgt das Ziel, einen klimaneutralen
Campus bis 2012 zu realisieren. Die CO2-Emissionen sollen durch Reduktion
des Energieverbrauchs, damit gesteigerte Energieeffizienz und eine
exergetisch sinnvolle Nutzung der eingesetzten Energie gesenkt werden.
Zudem soll die Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umgestellt
werden. Im Zuge der Neuausrichtung der Leuphana Universität Lüneburg ist
u.a. die Errichtung eines neuen Zentralgebäudes (ca. 17 600 m2 BF)
geplant. Der Entwurf des nebenberuflichen Professors der Leuphana
Universität Lüneburg, Daniel Libeskind, stellt höchste Ansprüche an
Energieoptimierung und die Verwendung regenerativer Energien. Durch die
Realisierung des Zentralgebäudes entsteht neuer Bedarf an Fernkälte, die
bisher nicht benötigt wurde.
Gegenstand des losweisen Vergabeverfahrens ist der Bau eines
Energieversorgungssystems und die Versorgung der Liegenschaften der
Leuphana Universität Lüneburg mit Wärme und Kälte
(Energieliefer-Contracting), möglichst mit thermischer Speicherung
(Aquiferspeicher), sowie die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen an
den Bestandsgebäuden (Energieeinspar-Contracting). Das Vorhaben ist
Gegenstand eines Forschungsprojektes beim Projektträger Jülich im Hinblick
auf den Neubau des Zentralgebäudes sowie der Konzeptionierung und
integralen Planung der zukünftigen Energieversorgung und Einsparmaßnahmen.
Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Erwartet wird von den Bietern die fachliche und die bezüglich
der spezifischen im Projekt erbrachten, geförderten Fachplanungsleistungen
anteilige finanzielle Mitwirkung an diesem Prozess. Optional soll die
Energieversorgung (Wärme) des benachbarten Stadtgebietes Bockelsberg
Gegenstand des Verfahrens sein.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71314000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Ja
sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
Lose
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Ja
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 240 (ab Auftragsvergabe)
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-Nr.: 1
BEZEICHNUNG: Energieliefer-Contracting für Wärme und Kälte
1) KURZE BESCHREIBUNG
Bau eines Energiesystems und Versorgung der Liegenschaften der Leuphana
Universität Lüneburg mit Wärme (ca. 6 GWh/a) und Kälte (ca. 750 MWh/a),
möglichst unter Nutzung bzw. Ausbau des vorhandenen Nahwärmesystems bzw.
Herstellung eines Kältenetzes und thermischer Speicherung
(Aquiferspeicher), für 20 Jahre.
Fachliche und hinsichtlich der geförderten, spezifischen
Fachplanungsleistungen anteilige finanzielle Mitwirkung am
Forschungsprojekt der Leuphana Universität Lüneburg.
Optional: Möglichkeit der Mitversorgung des Stadtgebietes Bockelsberg
(Wärmebedarf ca. 7 GWh/a, mit dem Eigentümer des Teilversorgungsnetzes zu
verhandeln, es besteht eine Anschlusspflicht für die einzelnen Abnehmer),
bei Nutzung thermischer Speicherung ggf. Möglichkeit des Mitanschlusses
des Nahwärmesystems Lüneburg-Mitte.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
71314000
3) MENGE ODER UMFANG
Vertragslaufzeit: 20 Jahre; alternativ: 10 oder 15 Jahre.
Leuphana Universität Lüneburg:
— Wärmebedarf ca. 6 GWh/Jahr, vertraglich vereinbarte Wärmeleistung
derzeit 4,5 MW,
— höchster Wärmeverbrauch: Januar, ca. 1,5 GWh,
— Kältebedarf ca 0,75 GWh/Jahr, Kälteleistung ca. 400 kW.
Für innovative Lösungen (bspw. Aquiferwärmespeicherung, exergetisch
besonders günstige oder effiziente, neuartige Umwandlungs- und/oder
Verteilsysteme) ist die Beantragung einer Investitionskostenförderung im
Zusammenhang mit einem durch die Auftraggeberin durchgeführten
Forschungsprogramm mit dem Projektträger Jülich abgestimmt. optional
Stadtgebiet Bockelsberg:
— Wärmebedarf insgesamt ca. 7 GWh/Jahr,
— höchster Verbrauch: Januar ca. 1,1 GWH,
— ca. 4 MW Wärmeleistung.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Absichtserklärungen von
Eigentümern des Stadtgebietes Bockelsberg vorliegen. Ob und inwieweit eine
Versorgung des Stadtgebietes mit dem Teilnetzeigentümer vertraglich
abgesichert werden kann, wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS
Laufzeit in Monaten 240 (ab Auftragsvergabe)
LOS-Nr.: 2
BEZEICHNUNG: Energieeinspar-Contracting
1) KURZE BESCHREIBUNG
Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen (Haustechnik/bauliche Maßnahmen)
an 14 Bestandsgebäuden durch bauliche Sanierung und Optimierung der
Gebäudetechnik: Energiespar-Garantievertrag über die
Energiebewirtschaftung und Maßnahmen nachhaltiger Energieeinsparung
gekoppelt mit einer Einspargarantie als selbständigem Garantieversprechen
des Auftragnehmers, sogenanntes "Energieeinspar-Contracting".
Für innovative Lösungen (neuartige Technologien in der Haustechnik,
neuartige Dämmmaterialien, etc.) ist die Beantragung einer
Investitionskostenförderung im Zusammenhang mit einem durch die
Auftraggeberin durchgeführten Forschungspakets mit dem Projektträger
Jülich abgestimmt.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
71314000
3) MENGE ODER UMFANG
14 Bestandsgebäude.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS
Laufzeit in Monaten 240 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. sonstige
Sicherheiten und übliche Versicherungen gemäß Unterlagen zum
Teilnahmewettbewerb (Bewerbermemorandum).
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Gemäß Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Bewerbermemorandum).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete
Erklärung vorzulegen, wonach diese gesamtschuldnerisch haften. Darüber
hinaus ist ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter
Vertreter zu benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Vollständig ausgefüllter und von einem
Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter
rechtsverbindlich unterzeichneter Teilnahmeantrag;
2. Darstellung der vorgesehenen Bewerberstruktur mit Angabe der
vorgesehenen Partnern (Mitglieder Bewerbergemeinschaft bzw.
Nachunternehmer) und deren Tätigkeiten im Auftragsfall; zur
Veranschaulichung ist ein Organigramm erwünscht;
3. Eigendarstellung (Kurzvorstellung) des Bewerbers einschließlich einer
Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers;
4. Handelsregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug bzw.
Berufsregisterauszug;
5. Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A;
6. Eigenerklärung nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind neben den Unterlagen
nach Ziff. 1 und 2 für die Bewerbergemeinschaft die Erklärungen bzw.
Nachweise nach Ziff. 2. bis 6. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des
beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese, wenn sie im
Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits feststehen, im
Teilnahmeantrag, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, zu benennen
sowie im Teilnahmeantrag anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer
eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben,
Nachweise und Erklärungen nach den Ziff. 2 bis 6 von den Nachunternehmern
nachzufordern.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen
nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine amtlich anerkannte
Übersetzung beizufügen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen
kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält
sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Bewerbungen
vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende
Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig
eingereicht werden. Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter
sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren
führen. Geforderte Nachweise bzw. Unterlagen sollen nicht älter als sechs
Monate sein.
Die Berücksichtigung Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage
entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 Abs. 9 EG VOL/A.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers für die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und aktueller Jahresumsatz; im
Falle einer Konzernzugehörigkeit ist die Angabe auf die wirtschaftliche
Einheit, die als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer auftreten wird,
zu beschränken;
2. Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der
zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar
sind, jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des
Auftraggebers; im Falle einer Konzernzugehörigkeit ist die Angabe auf die
wirtschaftliche Einheit, die als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer
auftreten wird, zu beschränken;
3. Angabe der Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen; im Falle einer
Konzernzugehörigkeit ist die Angabe auf die wirtschaftliche Einheit, die
als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer auftreten wird, zu
beschränken;
4. eine allgemeine Bankauskunft zur finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bewerbers; im Falle einer Konzernzugehörigkeit ist die Erklärung auf die
wirtschaftliche Einheit, die als Bewerber bzw. als späterer Auftragnehmer
auftreten wird, zu beschränken;
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen bzw.
Nachweise nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Die
Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach
den Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen
nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine amtlich anerkannte
Übersetzung beizufügen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen
kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält
sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Bewerbungen
vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende
Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig
eingereicht werden. Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter
sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren
führen. Geforderte Nachweise bzw. Unterlagen sollen nicht älter als sechs
Monate sein.
Die Berücksichtigung Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage
entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 Abs. 9 EG VOL/A.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1. Angaben über die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung der zum
Einsatz kommenden Führungskräfte für die einzelnen Leistungen bzw. des für
die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals;
2. drei Referenzen zu den in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen
je Los, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser
Leistung vergleichbar sind, d.h. dem Energieliefer-Contracting (Wärme,
Kälte) mit mindestens einem Wärmebedarf von ca. 5 GWh/Jahr und einem
Kältebedarf von mindestens 0,6 GWh/Jahr, dem Betrieb eines Nahwärme- und
Kältenetzes, der thermischen Speicherung, dem Energieeinspar-Contracting,
vergleichbar sind. a) mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen
Ansprechpartners, b) mit einer Beschreibung des Projekts (Contracting-Typ)
und technischen Lösung, c) mit Angaben zum Auftragszeitraum, d) mit
Angaben zu den Kennzahlen (z.B. Basisenergiekosten, Einspargarantie,
Investitionen, Rechnungswert,etc.), e) mit Angaben zu den vom Bewerber
erbrachten Leistungen und deren Umfang bzw. seiner Funktion, ggf.
innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, e) mit Angaben zu den für die
Bauleistungen verantwortlichen Unternehmen.
Es sind für die einzelnen Lose jeweils drei Referenzen einzureichen. Mehr
als drei Referenzen je Los werden nicht berücksichtigt. Werden mehr
Referenzen eingereicht, entscheidet das Los über die Auswahl der zu
berücksichtigenden Referenzen.
3. Erklärung zum Qualitäts- und Umweltmanagement.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen bzw.
Nachweise nach Ziff. 1. bis 3. für jedes Mitglied vorzulegen. Die
Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach
den Ziff. 1 bis 3 von den Nachunternehmern nachzufordern.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen
nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine amtlich anerkannte
Übersetzung beizufügen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen
kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält
sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Bewerbungen
vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende
Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig
eingereicht werden. Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter
sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren
führen. Geforderte Nachweise bzw. Unterlagen sollen nicht älter als sechs
Monate sein.
Die Berücksichtigung Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage
entsprechender Verpflichtungserklärungen, § 7 Abs. 9 EG VOL/A.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Nein
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Auswahl anhand der eingereichten Referenzen und sonstigen
Eignungsnachweise gemäß den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb
(Bewerbermemorandum).
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 1.8.2011
- 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
8.8.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Ja
geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt EFRE.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 413115-0
Fax +49 413115-2943
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers bei
der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1. benannten Stelle nicht
unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3
GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter
I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift - § 107 Abs. 3 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - lautet: "Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
1.7.2011