BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Bad Windsheim
Marktplatz 1
z. H. Herrn Vorholzer
91438 Bad Windsheim
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjEyallmW1VWWWdoWWBgWTRcXWhuYFlmIV1iW1liXVlpZlkiWFk=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkcnNka2tkP2doc3lrZHEsaG1mZG1oZHRxZC1jZA==
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
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Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Abwasserentsorgung der Stadtteile Berolzheim und Rüdisbronn.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Bad Windsheim.
NUTS-Code DE25A
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Abwasserentsorgung der Stadtteile Berolzheim und Rüdisbronn.
Es ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen an einen Auftragnehmer zu
vergeben:
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Ortsentwässerung und
Druckleitung, Leistungsphasen 5-9,
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Pumpwerke ggf. mit
statischer Bearbeitung und technischer Ausrüstung (Fachplanung Maschinen-
und Elektrotechnik), Leistungsphasen 5-9,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Besondere Leistungen: Mitwirkung im Zuwendungsverfahren, Koordinieren
bzw. Abstimmen mit der geplanten Verlegung der Wasserleitung durch die
Stadtwerke, Mitwirkung bei Abstimmung, Aufmaß und Abrechnung der privaten
HA-Leitungen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71300000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Abwasserentsorgung der Stadtteile Berolzheim und Rüdisbronn.
Umfang Abwasserentsorgung Berolzheim:
Neubau Kanalnetz ca. 1 110 m SW-Kanal DN 250 + ca. 4 450 m Druckleitung
PE-HD 125*11,4 mit 8 Schächten, Sanieuerung RW-Kanal, Umbau vorh.
RW-Pumpwerk + Anbindung Fernwirktechnik, pneumatisches Pumpwerk, Rückbau
vorh. Teichkläranlage (Gesamtbaukosten ca. 1 068 000 EUR netto).
Umfang Abwasserentsorgung Rüdisbronn:
Erneuerung Sammelkanäle/Zulauf KA (RW) ca. 160 m DN 700 + Neubau ca. 1 700
m SW-Kanal DN 250, Sanierung best. Regenwasserkanäle, ca. 2 400 m
Druckleitung DN 74 mit Schächten, Pumpwerk, Rückbau vorh. Teichkläranlage
(Gesamtbaukosten ca. 1 371 000 EUR netto).
Es ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen zu vergeben:
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Ortsentwässerung und
Druckleitung, Leistungsphasen 5-9,
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Pumpwerke mit ggf.
statischer Bearbeitung und technischer Ausrüstung (Fachplanung Maschinen-
und Elektrotechnik), Leistungsphasen 5-9,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Besondere Leistungen: Mitwirkung im Zuwendungsverfahren, Koordinieren
bzw. Abstimmen mit der geplanten Verlegung der Wasserleitung durch die
Stadtwerke, Mitwirkung bei Abstimmung, Aufmaß und Abrechnung der privaten
HA-Leitungen.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung
der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt. Die weiteren
Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung
beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie
Gesamtbeauftragung besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf
Beauftragung der unter
II.2.2) benannten optionalen Leistungen. Die
optionalen Leistungen würden im Auftragsfall ebenfalls stufenweise
(zunächst Leistungsphasen 5-7) beauftragt werden.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Abwasserentsorgung des Stadtteiles
Erkenbrechtshofen.
Umfang Abwasserentsorgung Erkenbrechtshofen:
Neubau ca. 860 m SW-Kanal DN 250, Sanierung best. Regenwasserkanäle, ca. 2
400 m Druckleitung DN 74 mit Schächten, Tauchmotorpumpwerk
(Gesamtbaukosten ca. 550 000 EUR netto).
Es ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen zu vergeben:
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Ortsentwässerung und
Druckleitung, Leistungsphasen 5-9,
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Pumpwerke mit ggf.
statischer Bearbeitung und technischer Ausrüstung (Fachplanung Maschinen-
und Elektrotechnik), Leistungsphasen 5-9,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Besondere Leistungen: Mitwirkung im Zuwendungsverfahren, Koordinieren
bzw. Abstimmen mit der geplanten Verlegung der Wasserleitung durch die
Stadtwerke, Mitwirkung bei Abstimmung, Aufmaß und Abrechnung der privaten
HA-Leistungen.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 1
500 000,00 EUR für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR bei einem in der EG
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR für
sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b
VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Abwasserentsorgung und hinsichtlich
der Komplexität sowie Aufgabenstellung mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtbaukosten > 2 500
000 EUR netto),
— mindestens Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke
(gem. § 42 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften/Beteiligung von Nachunternehmern dürfen in Summe
maximal 5 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende
Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben
werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung/Ausführung von vergleichbaren
Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Abwasserentsorgung und hinsichtlich
der Komplexität sowie Aufgabenstellung mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtbaukosten > 2 500
000 EUR netto),
— Durch den Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter wurden
mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 42 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 4 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä.
nachzuweisen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1)) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte
Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.
D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können
insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte =
max. 60 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt
vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich
Abwasserentsorgung und hinsichtlich der Komplexität sowie Aufgabenstellung
mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar? Wenn ja,
werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn
das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Abwasserentsorgung zuzuordnen
oder aufgrund der Komplexität sowie Aufgabenstellung nur bedingt
vergleichbar ist werden 1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtbaukosten > 2 500 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2 500 000 EUR netto
oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtbaukosten als
2 500 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert.
(Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtbaukosten in Höhe von 1 250 000
EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 250 000 EUR/2 500
000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt
mindestens die Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke
(gem. § 42 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 5-8 beauftragt
wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem
Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den
geforderten Leistungsphasen (LPH 5-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt
und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurde die
Leistungsphase 5 beauftragt. Hier werden 1,0 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 15 %/45 % x 3,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene
Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits
abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0
Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe
III.2.3.2)) hieraus:
Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je
angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der
maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und
4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40
Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters aus dem Bereich Abwasserentsorgung und hinsichtlich der
Komplexität sowie Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen
Maßnahme vergleichbar? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein,
werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt des Projektleiters
bzw. stellvertretenden Projektleiters nur bedingt dem Bereich
Abwasserentsorgung zuzuordnen oder aufgrund der Komplexität sowie
Aufgabenstellung nur bedingt vergleichbar ist werden 1,0 Punkte vergeben.
- Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender
Größenordnung (Gesamtbaukosten > 2 500 000 EUR netto)? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2
500 000 EUR netto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren
Gesamtbaukosten als 2 500 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl
linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in
Höhe von 1 250 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1
250 000 EUR/2 500 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 5-8 durch den Projektleiter
bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 42 HOAI) erbracht? Wenn die
Leistungsphasen 5-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei
geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten
Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 5-8 = 45 % nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den
Projektleiter wurde die Leistungsphase 5 erbracht. Hier werden 0,5 Punkte
vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/45 % x 1,5 Punkte) Der zur Wertung
herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung
innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des
Bewerbungsformulars beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
30.8.2011 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
30.8.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
MTNzYm9kXl9icHFiaWliPWVmcXdpYm8qZmtkYmtmYnJvYithYg==, Fax: +49 8925559511 angefordert
werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Dasselbe gilt bei Beteiligung
eines Nachunternehmers. Die Formblätter sind bei der Beteiligung eines
Nachunternehmers durch diesen auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
91522 Ansbach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 981531277
Fax +49 981531837
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Stadt Bad Windsheim
Marktplatz 1
91438 Bad Windsheim
DEUTSCHLAND
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
29.7.2011