BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Carl von Heß´sche Sozialstiftung
Ofenthaler Weg 18
Kontakt: Vorstand
z. H. Marco Schäfer
97762 Hammelburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 97327886-100
E-Mail: MTlkJWpaX1hcXVxpN21mZV9camokamtgXWtsZV4lW1w=
Fax +49 97327886-101
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.vonhess-stiftung.de
Weitere Auskünfte erteilen: WSP CBP Projektmanagement GmbH
Martin-Luther-Straße 5b
97072 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 93132293-0
E-Mail: MjE2Z2VVYmpSZWJXMGdjYFNSYB5UVQ==
Fax +49 93132293-29
Internet: www.wspcbp.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: WSP CBP Projektmanagement GmbH
Martin-Luther-Straße 5b
97072 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 93132293-0
E-Mail: MjExbGpaZ29XamdcNWxoZVhXZSNZWg==
Fax +49 93132293-29
Internet: http://www.wspcbp.de/download/aktuelle-vof-verfahren/index.html
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: WSP CBP Projektmanagement
GmbH
Martin-Luther-Straße 5b
97072 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 93132293-0
E-Mail: MThvbV1qclptal84b2toW1poJlxd
Fax +49 93132293-29
Internet: www.wspcbp.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Neubau Seniorenzentrum Bad Brückenau | Objektplanung Gebäude und
raumbildende Ausbauten LPH 1-9 gem. HOAI § 33 | Freianlagen für die LPH
1-9 gem. HOAI § 38.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung D-97769 Bad Brückenau, DEUTSCHLAND.
NUTS-Code DE265
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Carl-von-Heß´sche Sozialstiftung plant den Neubau eines
Seniorenzentrums mit 90 Plätzen im Altenpflegeheim (SGB 11), 15 Einheiten
Betreutes Wohnen, 24 Plätzen Behindertenwohnen (SGB 12) sowie einem
Stützpunkt für ambulante Pflege.
Die räumliche Nähe dient dazu, die sich hierbei ergebenden Synergieeffekte
zu nutzen.
Entwurf und Baugenehmigung I. und II. Quartal 2012. Baubeginn I. Quartal
2013. Inbetriebnahme III. Quartal 2014.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000, 71300000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Es ist eine stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen der
Objektplanung für die LPH 1-9 geplant: (Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der
Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung
und Dokumentation):
— Gebäude und raumbildende Ausbauten HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 33 | LPH
1-9,
— Freianlagen HOAI Teil 3 Abschnitt 2 § 38 | LPH 1-9.
Als erste Beauftragungsstufe werden die Grundleistungen der LPH 1 + 2
beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Stufen und
Leistungsphasen und eventuellen Bauabschnitten besteht nicht.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2014
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine
Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme für
Personenschäden mindestens 2 500 000 EUR und für sonstige Schäden
mindestens 2 500 000 EUR beträgt (2-fach maximiert im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist
jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich anzuzeigen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über
den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB. Die Realisierung der geplanten Planungs-
und Baumaßnahmen ist in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung
abhängig.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der
gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen,
Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung
vorzulegen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Wichtiger Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die
auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter
VI.3)
("Sonstige Informationen"). Die nach
III.2.1) bis
III.2.3) vorzulegenden
Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der
Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt)
unmittelbar dem Berater des Auftraggebers (Kontaktstelle gemäß A.1)
vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf
Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter
III.2.1) bis
III.2.3) lediglich Angabe/Eigenerklärungen
gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur
Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende
Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden
anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit
dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell
sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr,
soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B.
bei Prüfungszeugnissen).
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle
Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der
jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche
ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen
(z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der.
Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten
zur Verfügung steht, z.B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber
erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw.
Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die oben genannten wesentlichen
Leistungsbereiche abdecken,
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder
unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber
kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur
Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich
jedoch vor. Siehe Information Teilnahmeantrag unter
VI.3).
Bewerbergemeinschaft:
1. Name des Bewerbers,
1.1 Allgemeine Angaben des Bewerbers,
1.1.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g vorliegen,
1.1.2 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (9) a-e VOF
vorliegen,
1.1.3 Nachweis der Versicherung gemäß § 5 (4) a VOF Nachweis über das
Vorliegen der Berufshaftpflichtversicherung mit der unter
III.1.1)
benannten Deckungshöhe (nötigenfalls Erklärung, diese im Auftragsfall gem.
III.1.1) zu erhöhen),
1.1.4 Nachweis Berufsbezeichnung des/der Bewerbers/-in,
1.1.5 Handelsregisterauszug,
1.1.6 Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit gemäß § 4
(2) VOF (ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen
verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen
in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, ob sich der Bewerber der
Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und dass ihn in diesem Fall die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Siehe Information Teilnahmeantrag unter
VI.3).
1.1.10 Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare
Leistungen Umsatz gemäß § 5 (4) c VOF, jeweils in den letzten 3
Geschäftsjahren,
1.1.11 Angabe der Beschäftigten gemäß § 5 (5) d VOF, der letzten 3
Geschäftsjahre; insbesondere das jährliche Mittel der vom Bewerber in den
letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Aufteilung in Berufsgruppen,
1.1.12 Angabe Unteraufträge gemäß § 5 (5) h VOF, Angabe des Auftragsteils,
für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen
beabsichtigt.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Jeder Einzelleistungserbringer hat die Formblätter auszufüllen, wobei der
Hauptverantwortliche Bewerber zu benennen ist.
Siehe Information Teilnahmeantrag unter
VI.3).
1.1.7 Name/Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich
gemäß § 4 (3) VOF und § 5 (5) a VOF erbringen,
1.1.8 Erklärung über die zeitliche Verfügbarkeit,
1.1.9 Nachweise zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e VOF, Angaben
über die technische Ausstattung des Büros für diese Dienstleistung gemäß §
5 (5) e VOF, insbesondere Hardware/Rechnerart/Software/Fachspezifische
Software/Sonstige Geräte, etc.,
1.1.13 Referenzen gemäß § 5 (5) b VOF, aus der die Erfahrung von Projekten
vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu
II.1.1) sowie II.1.5]
hervorgeht Vergleichbare realisierte Projekte der letzten 3 Jahre (maximal
4 Referenzen), folgende Kriterien sind zu erfüllen:
Für § 33 HOAI Teil 3 Abschnitt 1:
— für öffentliche Auftraggeber,
— für Projektsummen von min. 4 bis max. 12 000 000 EUR/brutto (KGR 200 –
700),
— für Neubau Senioren- und Behinderteneinrichtungen / Betreutes Wohnen in
räumlicher Verbindung zu Senioreneinrichtung,
— Fertigstellung und Inbetriebnahme nach Juli 2008.
Angabe min. folgender Punkte (§ 5 (5) b VOF): - Angabe der durchgeführten
Leistungsphasen nach HOAI – Gesamtbaukosten, - Planungszeitraum und
Bauzeit, - Flächenangaben - Bewohnerplätze, - Öffentlicher oder privater
Auftraggeber – Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber (z.B.
direkter Vertragspartner, Nachunternehmer usw.) - Einsatz und Umfang von
Subunternehmern - Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit
aktueller Telefonnummer. Die Referenzangaben sind durch Referenzschreiben
des jeweiligen Auftraggebers bzw. Bestätigung durch den jeweiligen
Auftraggeber zu verifizieren.
Für § 38 HOAI Teil 3 Abschnitt 2:
— für öffentliche Auftraggeber,
— für Investitionssummen von min. 100 000 EUR brutto (KGR 500) im Rahmen
von Projektsummen von min. 4 bis max. 12 000 000 EUR/brutto (KGR 200 –
700),
— für Gesundheitsbauten,
— Fertigstellung und Inbetriebnahme nach Juli 2008.
Angabe min. folgender Punkte (§ 5 (5) b VOF): - Angabe der durchgeführten
Leistungsphasen nach HOAI – Gesamtbaukosten, - Investitionsumme, -
Planungszeitraum und Bauzeit, - Flächenangaben, - Öffentlicher oder
privater Auftraggeber – Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber
(z.B. direkter Vertragspartner, Nachunternehmer usw.) - Einsatz und Umfang
von Subunternehmern - Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit
aktueller Telefonnummer. Die Referenzangaben sind durch Referenzschreiben
des jeweiligen Auftraggebers bzw. Bestätigung durch den jeweiligen
Auftraggeber zu verifizieren.
1.1.14 Nachweis fachspezifischer Kenntnisse, Erklärung über die Erfahrung
in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der Einhaltung
der hierfür speziellen Verwaltungsvorschriften und Regelwerke
(insbesondere Förderverfahren), Erfahrung mit nachhaltiger Bauweise sowie
Angaben zu Weiter-/Fortbildungsmaßnahmen,
1.1.15 Erläuterung Büroaufbau durch eine nachvollziehbare, plausible
Darstellung des Büroaufbaus (z.B. kaufmännische Struktur des
Unternehmens], der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Aufbau und
Ablauf, ISO-Zertifizierung, etc.) sowie der Bürostruktur
(Organisation/Fachabteilungen, soweit nicht identisch mit Büroaufbau).
Bewerbungen sind nur mit dem vorgegebenen Bewerbungsbogen möglich.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes
am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen
Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen
der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss
jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewertung gemäß der eingereichten Unterlagen nach
III.2.1),
III.2.2) und
III.2.3).
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 2.9.2011
- 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
2.9.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die geforderten Nachweise und Unterlagen sind in Form eines
Teilnahmeantrages zusammenzufassen, der bei dem o.g. Berater des
Auftraggebers auf folgender Website heruntergeladen werden kann. Ebenso
steht dort die Bewertungsmatrix für die Einzelleistungsbereiche zur
Verfügung:
http://www.wspcbp.de/download/aktuelle-vof-verfahren/index.html.
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose
Bewerbungen werden nicht berücksichtigt! Die Bewerbung nebst Anlagen ist
nach der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu
gliedern. Fehlen geforderte Erklärungen bzw. Sind diese unvollständig,
führt dies zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung. Die Bewerbung ist
einfach in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bei dem unter
I.1)
genannten Berater des Auftraggebers einzureichen. Digitale Bewerbungen
sind nicht zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgeschickt. Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie
die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung
und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten,
so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags
bzw. Angebotes die unter
I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf
hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer
schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen
per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.
Aus der Stufe 1 qualifizieren sich 3 bis 5 Bewerber für die Stufe 2. Die 3
bis 5 qualifizierten Bewerber der Stufe 1 erhalten dann den
Ausschreibungstext für die Stufe 2. In Stufe 2 verlangt der Auftraggeber
gem. VOF § 20 (3) Lösungsvorschläge für die Planungsaufgaben. Jedes
eingeladene Büro erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 6 000 EUR
inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken | Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rJ2doa11bWnJea2c5a15gJmZfaydbWnJea2cnXV4=
Tel. +49 98153-1277
Internet: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Fax +49 98153-1837
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt
unberührt.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Regierung von Mittelfranken | Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1dXmFTUVBoVGFdL2FUVhxcVWEdUVBoVGFdHVNU
Tel. +49 98153-1277
Internet: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Fax +49 98153-1837
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
2.8.2011