BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Landkreis München
Mariahilfplatz 17
Kontakt: Landratsamt München
81541 München
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.landkreis-muenchen.de
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWGZnWF9fWDNbXGdtX1hlIFxhWlhhXFhoZVghV1g=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxUVWBmWFFeGVVaU1FaVVFhXlEaUFE=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVmRlVl1dVjFZWmVrXVZjHlpfWFZfWlZmY1YfVVY=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle
in Unterschleißheim - Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Unterschleißheim.
NUTS-Code DE21H
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle
in Unterschleißheim.
Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule sind die Schularten
Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) vereinigt. Die Berufliche
Oberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt
Allgemeinbildung, Fachtheorie und fachpraktische Bildung unter
Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Zielsetzung ist es, auf ein
Studium vorzubereiten. Sowohl das Fachabitur (allgemeine
Fachhochschulreife) als auch das Abitur (als fachgebundene oder allgemeine
Hochschulreife) können als Abschluss erworben werden. Die Berufliche
Oberschule mit ihren vier Ausbildungsrichtungen (Technik / Wirtschaft /
Sozialwesen / Gestaltung) soll langfristig die Erfüllung der Anforderungen
einer flexiblen Nutzung – aufgrund von Änderungen um Praxisbetrieb der
Schule – gerecht werden.
Das vorliegende Raumprogramm der Schule (ohne Sporthalle) umfasst
insgesamt ca. 8.446 m² HNF und beinhaltet folgende Räume:
— 36 Klassenzimmer (in Summe ca. 2 376 m² HNF),
— 10 Räume für Vorbereitung und Sammlung (in Summe ca. 250 m² HNF),
— 4 Ausweichräume (in Summe ca. 200 m² HNF),
— 1 Mehrzweck-/ Musikraum (ca. 100 m² HNF),
— 12 naturwissenschaftliche Räume für Physik, Technologie, Technisch
Zeichnen sowie Informatik (in Summe ca. 907 m² HNF),
— 16 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Technik (in Summe ca. 995
m² HNF),
— 27 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Gestaltung (in Summe ca.
1 111 m² HNF),
— 12 Fachräume für Unterricht Gestaltung (in Summe ca. 512 m² HNF),
— 2 Räume für die Bibliothek und Lehrkräfte (in Summe ca. 525 m² HNF),
— 13 Verwaltungsräume (in Summe ca. 360 m² HNF),
— 7 Räume des allgemeinen Bereiches (in Summe ca. 960 m² HNF) sowie 3
Mensen bzw. Cafeterien (in Summe ca. 150 m² HNF).
Für die Sporthalle sind voraussichtlich ca. 1 728 m² HNF vorgesehen.
Die Größe des allgemeinen Außenbereiches umfasst ca. 9 500 m².
Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag Ende 2011 zu
vergeben, so dass Anfang 2012 mit der Planung begonnen werden kann. Als
Nutzungsbeginn ist der Herbst 2014 vorgesehen.
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71300000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle
in Unterschleißheim.
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach
Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie
Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 28.12.2011. Ende: 15.9.2014
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 1
500 000 EUR, für sonstige Schäden: 1 500 000 EUR bei einem in der EG
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 1 500 000 EUR, für
sonstige Schäden: 1 500 000 EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
Leistungen (Tragwerksplanung gem.§ 49 HOAI) aus den letzten 5
Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
> 20 000 000 EUR brutto),
— Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der HNF mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 HNF),
— mindestens Leistungsphasen 2-6 (gem. § 49 HOAI) wurden dem Bewerber
beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben
werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten
vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
> 20 000 000 EUR brutto),
— Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der HNF mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 HNF),
— Durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden
mindestens die Leistungsphasen 2-5 (gem. § 49 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
nachzuweisen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte
Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.
D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können
insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte =
max. 60 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt
vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder
übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 20 000 000 EUR brutto (Kgr.
200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender
Größenordnung ist (20 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden
3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR brutto
(Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.:
Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10 000 000 EUR
werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR / 20 000
000 EUR x 3,0 Punkte) - Ist das angegebene Referenzprojekt unter
Berücksichtigung der HNF mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
vergleichbar (> 8 000 HNF)? Wenn das Referenzprojekt unter
Berücksichtigung der HNF vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
ist (8 000 m² HNF oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei einer
geringeren Fläche als 8 000 m² HNF wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit 4 000 m² HNF werden 1,5
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 000 m² HNF / 8.000 m² HNF x 3,0
Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
Leistungsphasen 2-6 (gem. § 49 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen
2-6 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem,
beauftragtem Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten
Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach
HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem
Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,94
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 94 v. H. / 97 v. H. x 2,0 Punkte) -
Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle
Besetzung 40 % (siehe
III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung
(Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes
Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der
maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und
4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40
Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtkosten > 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20
000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben.
Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird
die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10 000 000 EUR werden 1,0
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR / 20 000 000 EUR x 1,5
Punkte) - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters unter Berücksichtigung der HNF mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8.000 HNF)? Wenn
das Referenzprojekt unter Berücksichtigung der HNF vergleichbarer oder
übersteigender Größenordnung ist (8 000 m² HNF oder mehr) werden 2,0
Punkte vergeben. Bei einer geringeren Fläche als 8 000 m² HNF wird die zu
vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt
mit 4.000 m² HNF werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 000 m²
HNF / 8 000 m² HNF x 2,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-5 (gem. § 49 HOAI) durch
den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die
Leistungsphasen 2-5 erbracht wurden, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei
geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten
Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 94 v. H. nach
HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch
den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-3 erbracht. Hier werden
0,27 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 25 v. H. / 94 v. H. x 1,0
Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin
dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche
Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
FOS+BOS Unterschleißheim - Tragwerksplanung
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
19.9.2011 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
19.9.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
MTF1ZHFmYGFkcnNka2tkP2doc3lrZHEsaG1mZG1oZHRxZC1jZA==, Fax: +49 8925559511 angefordert
werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHFzY2JgX3djcGw+cGNlK21gLGBfd2NwbCxiYw==
Tel. +49 8921762411
Internet: http://www.regierung-oberbayern.de
Fax +49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München
DEUTSCHLAND
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
16.8.2011