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  • DE-80538 München
  • 12/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-82832)

TIP Technik- und Innovationspark vor München - Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur


 
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    Entscheidung 12/2011 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauingenieurwesen, TGA-Fachplanung, Verkehrsplanung, Vermessungswesen, sonstige Fachplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 6
    Tatsächliche Teilnehmer: 8
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ver-/ Entsorgung / Bauleitung, Objektüberwachung / Generalplanerleistung / Vermessung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr EADS Real Estate Taufkirchen GmbH & Co. KG, Taufkirchen (DE), IVG Businesspark vor München II GmbH & Co. KG, Bonn (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    TIP Technik- und Innovationspark vor München.
    Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.
    1. Allgemeines Das Erschließungsgebiet mit einer Fläche von insgesamt ca. 50 ha liegt ca.
    12 km südlich von München östlich der BAB 8 auf den Gemarkungen der Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn. Am Standort wird seit den 1950er Jahren Forschung und Entwicklung für Luft- und Raumfahrt, Fahrzeugbau, Militär- und Sicherheitstechnik betrieben, Anfänge gehen bis in die 1940er Jahre zurück.
    Das ehemals geschlossene Areal soll entwickelt und vorhandene Baurechtspotenziale aktiviert werden. Die Baurechtsentwicklung wurde federführend durch IVG und EADS betrieben. Seit Mitte 2006 sind die Bebauungspläne rechtskräftig, die es als „Sondergebiet Technologie“ ausweisen. Im Zuge der Umsetzung der Bebauungspläne ist die vorhandene Verkehrserschließung durch IVG und EADS neu herzustellen bzw. zu ertüchtigen und die Verkehrsflächen an die Gemeinde zur öffentlichen Widmung zu übertragen. Die Verlegung bzw. der Neubau von öffentlichen Sparten soll mit den Spartenträgern durch die Erschließungsträger koordiniert werden. IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde Taufkirchen für die Maßnahme (Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als Auftraggeber auf, in Teilen (Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln.
    IVG ist für den Bereich der Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber.
    Die Erschließungsarbeiten müssen bei laufendem Betrieb vorgenommen werden, was insbesondere in der Ablaufplanung berücksichtigt werden muss.
    Störungen des Betriebs sind zu minimieren, für die Ver- und Entsorgung sowie die Verkehrserschließung sind ggf. entsprechende Provisorien zu installieren.
    2. Zeitlicher Ablauf Für die Herstellung der Erschließungsanlagen ist ein Zeitraum von ca. 3 Jahren vorgesehen. Geplant ist die losweise Fertigstellung und Übergabe an die Gemeinde nach Straßen oder Straßenzügen; der zeitliche Ablauf ist möglichst Kosten optimierend zu gestalten. Einzelne Straßen werden aufgrund von Hochbaumaßnahmen oder Vermarktungsprioritäten ggf. vorzeitig herzustellen sein. Baubeginn ist für Anfang 2012 geplant.
    3. Erschließung und Eigentümerstruktur Die Flächen des Erschließungsgebiets befinden sich in den Händen von mehreren Eigentümern, bzw. sind bereits heute öffentliche Straßen. IVG und EADS als größte Eigentümer am Standort haben über städtebauliche Verträge nach § 124 BauGB die Verpflichtung zur Herstellung der öffentlichen Erschließung gegenüber den Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn übernommen.
    IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde Taufkirchen für die Maßnahme (Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als Auftraggeber auf, in Teilen (Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln. IVG ist für den Bereich der Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber. Somit ergeben sich innerhalb des Erschließungsgebiets verschiedene Verantwortlichkeiten und kostenmäßige Zuordnungen.
    3.1 Taufkirchen, Grundgerüst Das sog. Grundgerüst umfasst: — den Ausbau der bereits öffentlichen Ludwig-Bölkow-Allee (Fahrbahn und Baumgraben / Gehweg östliche Seite), — den Ausbau des Straßenzugs Robert-Koch-Straße (West) -- Kreuzung, — Magistrale – Lilienthal-Straße (West) – Willy-Messerschmitt-Straße, — den Ausbau der Lilienthal-Straße (Ost) ab Einmündung Willy-Messerschmitt-Straße ca. 80 m nach Osten.
    Die Kosten werden zwischen IVG und EADS aufgeteilt.
    3.2 Taufkirchen, „Privatstraßen“ — EADS schuldet die Herstellung und Übertragung der Hugo-Junkers-Straße nördlich des Sektors IX gegenüber der Gemeinde, — IVG schuldet gegenüber der Gemeinde die Herstellung und Übertragung der „Casinostraße“ zwischen Baufeld 5.1 und 5.2.
    3.3 Ottobrunn Die auf Ottobrunner Gebiet geplanten Straßen und Ausgleichsflächen werden gegenüber der Gemeinde zu 100 % von IVG geschuldet. Die Haupterschließungsstraßen werden nach Herstellung an die Gemeinde übertragen. Der Haidgraben und die spätere Kreuzung an der Robert-Koch-Straße sind bereits öffentlich. Vier Stichstraßen bleiben in privater Hand und sind öffentlich zu widmen, zwei davon wurden bereits mit den zugehörigen Grundstücken veräußert. IVG hat jedoch weiterhin die Pflicht zur Herstellung; die Neueigentümer sind zur Duldung der Erschließungsarbeiten verpflichtet.
    4. Sparten, technische Infrastruktur Die vorhandene technische Infrastruktur soll innerhalb der geschlossenen Eigentümerareale weiter betrieben werden. Sie ist teilweise in begehbaren Versorgungskanälen gebündelt. Diese beherbergen die Hauptversorgungsleitungen für Telekommunikation, Stromversorgung, Trinkwasser- und Fernwärme, zusätzlich aber auch Sondermedien wie Kälte, Druckluft und Weichwasser. Untergeordnete Leitungen verlaufen oft relativ frei über die geplanten Baufelder sowie entlang der bestehenden Verkehrswege. An etlichen Stellen bestehen Leitungskreuzungen.
    Bei Herstellung der Planstraßen sind die Bestandsleitungen – soweit sie nicht entfernt werden können – in entsprechende Spartenräume zu verlegen.
    4.1 Trinkwasser Das private Leitungsnetz verläuft fast ausschließlich über privaten Grund, einzelne Leitungen kreuzen die Planstraßen. Entlang der Robert-Koch-Straße Ost verläuft die Leitung größtenteils innerhalb eines begehbaren Versorgungskanals.
    Die Einspeisung aus dem öffentlichen Netz erfolgt im Süden bei Gebäude 72 (Heizzentrale EADS) über eine Zuleitung der Gemeinde Taufkirchen, weitere Einspeisungen bestehen im Norden über das Ottobrunner TW-Netz vom Haidgraben bei Gebäude 3 (SCP/MTU), über die Finkenstraße bei Gebäude 10.7 (EADS Astrium) sowie im Osten über die Robert-Koch-Straße. Es besteht ein Verbund.
    Die Trinkwasserversorgung ist insbesondere für den zentralen Bereich neu als öffentliche Versorgung innerhalb der zu definierenden Spartenräume zu verlegen. Größere Privatareale behalten voraussichtlich das private Netz zur internen Versorgung bei, die Übergabe kann ggf. an den Kreuzungsbereichen mit den Planstraßen erfolgen. Die Gemeinden werden die Planung übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
    4.2 Abwasser Vorhandene Abwasserleitungen verlaufen ebenfalls weitgehend über die späteren Baufelder. Der überwiegende Teil des Standorts – EADS, zentraler Bereich IVG und EADS Astrium / Münchner Leasing („Sektor 3“) wird über einen mittig von Süd nach Nord verlaufenden Sammler DN 250 zum Haidgraben nördlich des Gebäudes 3 entsorgt. Weitere Übergabestellen befinden sich an der Finkenstraße (Entwässerung nördlicher Bereich) sowie an der Kreuzung Robert-Koch / Einsteinstraße (Entwässerung östlicher Bereich). IABG verfügt über eine eigene Übergabestelle in den Sammler Einsteinstraße.
    Entlang der Ludwig-Bölkow-Allee verläuft ein öffentlicher Abwassersammler mit Fließrichtung Nord, der jedoch höher liegt als die parallel ca. 100 m östlich verlaufende, private Sammelleitung. Außerdem ist der begehbare zentrale Versorgungskanal zu beachten, der ebenfalls mittig in Nord-Süd-Richtung verläuft und wahrscheinlich nur mit Dükerung gekreuzt werden kann. Die öffentliche Abwasserentsorgung ist teilweise innerhalb der Planstraßen neu herzustellen. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
    4.3 Strom Aktuell wird der Standort über das Umspannwerk der E.ON an der Lilienthalstraße versorgt, die Mittelspannung (20 kV) in das private Stromnetz einspeist. Das Netz ist redundant aufgebaut und verfügt über 5 Ringe.
    Die Mittelspannung wird über Trafostationen innerhalb von Gebäuden bzw. in frei stehenden Knotenpunkten auf Niederspannung transformiert. Leitungen verlaufen im zentralen Versorgungskanal, innerhalb der späteren Baufelder sowie in den Bestandsstraßen, teilweise in Zugstein oder Rohrtrassen.
    Vorhandene Leitungen müssen in die neuen Spartenräume verlegt werden, soweit sie nicht entfernt werden können. Derzeit wird geprüft, welche Leitungen und Knotenpunkte verzichtbar sind.
    Die private Stromversorgung soll für den Altbestand parallel zu einer neu herzustellenden öffentlichen Versorgung weiter betrieben werden. Dies betrifft insbesondere die Areale von EADS, IABG und Astrium. Neu zu erschließende Baufelder sollen an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen werden, ebenso einen Teil des Bestands, insbesondere der IVG. Zum Teil müssen neue Leitungen schon vor Beginn der eigentlichen Erschließung als Ersatz für veraltete private Anlagen verlegt werden. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
    4.4 Telekommunikation / Datenleitungen Der Standort verfügt über ein privates TK-Netz aus Kupfer- und Lichtwellenkabeln, das für den Bestand aufgrund von Sicherheitsanforderungen aufrecht erhalten werden muss. Die Leitungen verlaufen hauptsächlich im zentralen Versorgungskanal, teilweise jedoch auch zusammen mit den Stromleitungen innerhalb von Zugsteintrassen.
    Die Deutsche Telekom hat bereits eigene Leitungen bzw. Kabelrohrtrassen verlegt, insbesondere entlang der Robert-Koch-Straße und der Lise-Meitner-Straße. Im Zuge der Neuerschließung wird ein neues TK-Netz aufzubauen sein. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
    4.5 Wärmeversorgung Der Standort wird über drei Fern- bzw. Nahwärmesysteme versorgt: — über das ca. 30 Jahre alte Eigentümernetz der EADS / IVG / Münchner Leasing.
    Das Netz versorgt den südlichen und mittleren Teil des Standorts auf Taufkirchener Gebiet und wird aus dem Heizwerk der EADS gespeist. Zur Wärmeerzeugung wird Gas aus der Hochdruckleitung der SWM in der Ludwig-Bölkow-Allee verwendet. Die Hauptversorgungsleitung verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb des Versorgungskanals — über das 2006 neu verlegte Fernwärmenetz der BioEnergie Taufkirchen.
    Das Netz der BioEnergie Taufkirchen wurde 2006 in Betrieb genommen und versorgt den zentralen Bereich sowie den Ottobrunner Teil des Standorts.
    Die Hauptversorgung verläuft erdverlegt entlang der geplanten Casinostraße ins Zentrum, dann nach Norden auf der westlichen Seite der Lise-Meitner-Straße sowie in die Robert-Koch-Straße. Zur Unterverteilung wird jeweils das bestehende Wärmenetz genutzt, das teilweise in Haubenkanälen verläuft. BioEnergie Taufkirchen ist bestrebt, einen möglichst großen Teil des Standorts zu versorgen — über das Nahwärmenetz der IABG.
    IABG verfügt über ein eigenes Heizwerk, das an die Gashochdruckleitung der SWM in der Ludwig-Bölkow-Allee angeschlossen ist. Der Abzweig befindet sich südlich des Antennenmessturms (Gebäude 40.3), die HD-Zuleitung verläuft quer über das geplante Baufeld 5.3 sowie entlang der Lilienthalstraße. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
    4.6 Sondermedien (Druckluft, Weichwasser, Kälte) Sondermedien werden weiter Teil der privaten Infrastruktur bleiben und nach Möglichkeit nicht im öffentlichen Straßenraum verlegt. Im Wesentlichen verlaufen sie innerhalb des Versorgungskanal-Netzes. Ein Teil des Sondermedien-Netzes wird zurückgebaut, da die Verbraucher künftig dezentral versorgt werden. Gleichwohl wird es Kreuzungsbereiche mit den öffentlichen Straßen geben.
    Leistungsumfang
    TIP Technik- und Innovationspark vor München.
    Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.
    Kostenschätzung: derzeitige Kostenobergrenze: 14 000 000 EUR netto.
    Zu vergebene Leistungen: Es ist beabsichtigt folgende Hauptplanungsleistungen an einen Auftragnehmer (Generalplaner) zu vergeben: a) Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 44 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9, b) Leistungen der Technischen Ausrüstung (für Erschließungsmaßnahmen) nach §§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9.
    Folgende besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 2 sollen an den Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden: c) örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
    Folgende Beratungsleistungen nach HOAI, Anlage 1 sollen an den Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden: d) vermessungstechnische Leistungen nach Anlage 1, Punkt 1.5 HOAI Stufenweise Beauftragung: In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) der Hauptplanungsleistungen sowie die vermessungstechnischen Leistungen zu beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen, besonderen Leistungen bzw.
    optionalen Leistungen (vgl.
    Projektadresse DE-80538 München
    TED Dokumenten-Nr. 267944-2011
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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Auftraggebergemeinschaft IVG Businesspark vor München II GmbH & Co. KG und
      EADS Real Estate Taufkirchen GmbH & Co. KG
      Willy-Messerschmitt-Straße 1
      Kontakt: EADS Real Estate GmbH
      82024 Taufkirchen
      DEUTSCHLAND
      Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
      Sandstraße 31
      z. H. Herrn Baumgartner
      80335 München
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 892555950
      E-Mail: MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=
      Fax +49 8925559511
      Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
      Sandstraße 31
      z. H. Herrn Baumgartner
      80335 München
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 892555950
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBYWWRqXFViHVleV1VeWVVlYlUeVFU=
      Fax +49 8925559511
      Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
      Sandstraße 31
      z. H. Herrn Baumgartner
      80335 München
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 892555950
      E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjcXJjampjPmZncnhqY3ArZ2xlY2xnY3NwYyxiYw==
      Fax +49 8925559511
      Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Sonstiges Auftraggebergemeinschaft
      Sonstiges Erschließungsmaßnahmen
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      TIP Technik- und Innovationspark vor München - Herstellung
      Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Taufkirchen / Ottobrunn.
      NUTS-Code DE21H

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      TIP Technik- und Innovationspark vor München.
      Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.
      1. Allgemeines
      Das Erschließungsgebiet mit einer Fläche von insgesamt ca. 50 ha liegt ca.
      12 km südlich von München östlich der BAB 8 auf den Gemarkungen der
      Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn. Am Standort wird seit den 1950er
      Jahren Forschung und Entwicklung für Luft- und Raumfahrt, Fahrzeugbau,
      Militär- und Sicherheitstechnik betrieben, Anfänge gehen bis in die 1940er
      Jahre zurück.
      Das ehemals geschlossene Areal soll entwickelt und vorhandene
      Baurechtspotenziale aktiviert werden. Die Baurechtsentwicklung wurde
      federführend durch IVG und EADS betrieben. Seit Mitte 2006 sind die
      Bebauungspläne rechtskräftig, die es als „Sondergebiet Technologie“
      ausweisen. Im Zuge der Umsetzung der Bebauungspläne ist die vorhandene
      Verkehrserschließung durch IVG und EADS neu herzustellen bzw. zu
      ertüchtigen und die Verkehrsflächen an die Gemeinde zur öffentlichen
      Widmung zu übertragen. Die Verlegung bzw. der Neubau von öffentlichen
      Sparten soll mit den Spartenträgern durch die Erschließungsträger
      koordiniert werden. IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde
      Taufkirchen für die Maßnahme (Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als
      Auftraggeber auf, in Teilen (Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln.
      IVG ist für den Bereich der Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber.
      Die Erschließungsarbeiten müssen bei laufendem Betrieb vorgenommen werden,
      was insbesondere in der Ablaufplanung berücksichtigt werden muss.
      Störungen des Betriebs sind zu minimieren, für die Ver- und Entsorgung
      sowie die Verkehrserschließung sind ggf. entsprechende Provisorien zu
      installieren.
      2. Zeitlicher Ablauf
      Für die Herstellung der Erschließungsanlagen ist ein Zeitraum von ca. 3
      Jahren vorgesehen. Geplant ist die losweise Fertigstellung und Übergabe an
      die Gemeinde nach Straßen oder Straßenzügen; der zeitliche Ablauf ist
      möglichst Kosten optimierend zu gestalten. Einzelne Straßen werden
      aufgrund von Hochbaumaßnahmen oder Vermarktungsprioritäten ggf. vorzeitig
      herzustellen sein. Baubeginn ist für Anfang 2012 geplant.
      3. Erschließung und Eigentümerstruktur
      Die Flächen des Erschließungsgebiets befinden sich in den Händen von
      mehreren Eigentümern, bzw. sind bereits heute öffentliche Straßen. IVG und
      EADS als größte Eigentümer am Standort haben über städtebauliche Verträge
      nach § 124 BauGB die Verpflichtung zur Herstellung der öffentlichen
      Erschließung gegenüber den Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn übernommen.
      IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde Taufkirchen für die Maßnahme
      (Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als Auftraggeber auf, in Teilen
      (Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln. IVG ist für den Bereich der
      Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber. Somit ergeben sich innerhalb
      des Erschließungsgebiets verschiedene Verantwortlichkeiten und
      kostenmäßige Zuordnungen.
      3.1 Taufkirchen, Grundgerüst
      Das sog. Grundgerüst umfasst:
      — den Ausbau der bereits öffentlichen Ludwig-Bölkow-Allee (Fahrbahn und
      Baumgraben / Gehweg östliche Seite),
      — den Ausbau des Straßenzugs Robert-Koch-Straße (West) -- Kreuzung,
      — Magistrale – Lilienthal-Straße (West) – Willy-Messerschmitt-Straße,
      — den Ausbau der Lilienthal-Straße (Ost) ab Einmündung
      Willy-Messerschmitt-Straße ca. 80 m nach Osten.
      Die Kosten werden zwischen IVG und EADS aufgeteilt.
      3.2 Taufkirchen, „Privatstraßen“
      — EADS schuldet die Herstellung und Übertragung der Hugo-Junkers-Straße
      nördlich des Sektors IX gegenüber der Gemeinde,
      — IVG schuldet gegenüber der Gemeinde die Herstellung und Übertragung der
      „Casinostraße“ zwischen Baufeld 5.1 und 5.2.
      3.3 Ottobrunn
      Die auf Ottobrunner Gebiet geplanten Straßen und Ausgleichsflächen werden
      gegenüber der Gemeinde zu 100 % von IVG geschuldet. Die
      Haupterschließungsstraßen werden nach Herstellung an die Gemeinde
      übertragen. Der Haidgraben und die spätere Kreuzung an der
      Robert-Koch-Straße sind bereits öffentlich. Vier Stichstraßen bleiben in
      privater Hand und sind öffentlich zu widmen, zwei davon wurden bereits mit
      den zugehörigen Grundstücken veräußert. IVG hat jedoch weiterhin die
      Pflicht zur Herstellung; die Neueigentümer sind zur Duldung der
      Erschließungsarbeiten verpflichtet.
      4. Sparten, technische Infrastruktur
      Die vorhandene technische Infrastruktur soll innerhalb der geschlossenen
      Eigentümerareale weiter betrieben werden. Sie ist teilweise in begehbaren
      Versorgungskanälen gebündelt. Diese beherbergen die
      Hauptversorgungsleitungen für Telekommunikation, Stromversorgung,
      Trinkwasser- und Fernwärme, zusätzlich aber auch Sondermedien wie Kälte,
      Druckluft und Weichwasser. Untergeordnete Leitungen verlaufen oft relativ
      frei über die geplanten Baufelder sowie entlang der bestehenden
      Verkehrswege. An etlichen Stellen bestehen Leitungskreuzungen.
      Bei Herstellung der Planstraßen sind die Bestandsleitungen – soweit sie
      nicht entfernt werden können – in entsprechende Spartenräume zu verlegen.
      4.1 Trinkwasser
      Das private Leitungsnetz verläuft fast ausschließlich über privaten Grund,
      einzelne Leitungen kreuzen die Planstraßen. Entlang der Robert-Koch-Straße
      Ost verläuft die Leitung größtenteils innerhalb eines begehbaren
      Versorgungskanals.
      Die Einspeisung aus dem öffentlichen Netz erfolgt im Süden bei Gebäude 72
      (Heizzentrale EADS) über eine Zuleitung der Gemeinde Taufkirchen, weitere
      Einspeisungen bestehen im Norden über das Ottobrunner TW-Netz vom
      Haidgraben bei Gebäude 3 (SCP/MTU), über die Finkenstraße bei Gebäude 10.7
      (EADS Astrium) sowie im Osten über die Robert-Koch-Straße. Es besteht ein
      Verbund.
      Die Trinkwasserversorgung ist insbesondere für den zentralen Bereich neu
      als öffentliche Versorgung innerhalb der zu definierenden Spartenräume zu
      verlegen. Größere Privatareale behalten voraussichtlich das private Netz
      zur internen Versorgung bei, die Übergabe kann ggf. an den
      Kreuzungsbereichen mit den Planstraßen erfolgen. Die Gemeinden werden die
      Planung übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination
      verantwortlich.
      4.2 Abwasser
      Vorhandene Abwasserleitungen verlaufen ebenfalls weitgehend über die
      späteren Baufelder. Der überwiegende Teil des Standorts – EADS, zentraler
      Bereich IVG und EADS Astrium / Münchner Leasing („Sektor 3“) wird über
      einen mittig von Süd nach Nord verlaufenden Sammler DN 250 zum Haidgraben
      nördlich des Gebäudes 3 entsorgt. Weitere Übergabestellen befinden sich an
      der Finkenstraße (Entwässerung nördlicher Bereich) sowie an der Kreuzung
      Robert-Koch / Einsteinstraße (Entwässerung östlicher Bereich). IABG
      verfügt über eine eigene Übergabestelle in den Sammler Einsteinstraße.
      Entlang der Ludwig-Bölkow-Allee verläuft ein öffentlicher Abwassersammler
      mit Fließrichtung Nord, der jedoch höher liegt als die parallel ca. 100 m
      östlich verlaufende, private Sammelleitung. Außerdem ist der begehbare
      zentrale Versorgungskanal zu beachten, der ebenfalls mittig in
      Nord-Süd-Richtung verläuft und wahrscheinlich nur mit Dükerung gekreuzt
      werden kann. Die öffentliche Abwasserentsorgung ist teilweise innerhalb
      der Planstraßen neu herzustellen. Der Abwasserzweckverband wird die
      Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination
      verantwortlich.
      4.3 Strom
      Aktuell wird der Standort über das Umspannwerk der E.ON an der
      Lilienthalstraße versorgt, die Mittelspannung (20 kV) in das private
      Stromnetz einspeist. Das Netz ist redundant aufgebaut und verfügt über 5
      Ringe.
      Die Mittelspannung wird über Trafostationen innerhalb von Gebäuden bzw. in
      frei stehenden Knotenpunkten auf Niederspannung transformiert. Leitungen
      verlaufen im zentralen Versorgungskanal, innerhalb der späteren Baufelder
      sowie in den Bestandsstraßen, teilweise in Zugstein oder Rohrtrassen.
      Vorhandene Leitungen müssen in die neuen Spartenräume verlegt werden,
      soweit sie nicht entfernt werden können. Derzeit wird geprüft, welche
      Leitungen und Knotenpunkte verzichtbar sind.
      Die private Stromversorgung soll für den Altbestand parallel zu einer neu
      herzustellenden öffentlichen Versorgung weiter betrieben werden. Dies
      betrifft insbesondere die Areale von EADS, IABG und Astrium. Neu zu
      erschließende Baufelder sollen an die öffentliche Stromversorgung
      angeschlossen werden, ebenso einen Teil des Bestands, insbesondere der
      IVG. Zum Teil müssen neue Leitungen schon vor Beginn der eigentlichen
      Erschließung als Ersatz für veraltete private Anlagen verlegt werden. EADS
      und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
      4.4 Telekommunikation / Datenleitungen
      Der Standort verfügt über ein privates TK-Netz aus Kupfer- und
      Lichtwellenkabeln, das für den Bestand aufgrund von
      Sicherheitsanforderungen aufrecht erhalten werden muss. Die Leitungen
      verlaufen hauptsächlich im zentralen Versorgungskanal, teilweise jedoch
      auch zusammen mit den Stromleitungen innerhalb von Zugsteintrassen.
      Die Deutsche Telekom hat bereits eigene Leitungen bzw. Kabelrohrtrassen
      verlegt, insbesondere entlang der Robert-Koch-Straße und der
      Lise-Meitner-Straße. Im Zuge der Neuerschließung wird ein neues TK-Netz
      aufzubauen sein. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür
      übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
      4.5 Wärmeversorgung
      Der Standort wird über drei Fern- bzw. Nahwärmesysteme versorgt:
      — über das ca. 30 Jahre alte Eigentümernetz der EADS / IVG / Münchner
      Leasing.
      Das Netz versorgt den südlichen und mittleren Teil des Standorts auf
      Taufkirchener Gebiet und wird aus dem Heizwerk der EADS gespeist. Zur
      Wärmeerzeugung wird Gas aus der Hochdruckleitung der SWM in der
      Ludwig-Bölkow-Allee verwendet. Die Hauptversorgungsleitung verläuft in
      Nord-Süd-Richtung innerhalb des Versorgungskanals — über das 2006 neu
      verlegte Fernwärmenetz der BioEnergie Taufkirchen.
      Das Netz der BioEnergie Taufkirchen wurde 2006 in Betrieb genommen und
      versorgt den zentralen Bereich sowie den Ottobrunner Teil des Standorts.
      Die Hauptversorgung verläuft erdverlegt entlang der geplanten Casinostraße
      ins Zentrum, dann nach Norden auf der westlichen Seite der
      Lise-Meitner-Straße sowie in die Robert-Koch-Straße. Zur Unterverteilung
      wird jeweils das bestehende Wärmenetz genutzt, das teilweise in
      Haubenkanälen verläuft. BioEnergie Taufkirchen ist bestrebt, einen
      möglichst großen Teil des Standorts zu versorgen — über das Nahwärmenetz
      der IABG.
      IABG verfügt über ein eigenes Heizwerk, das an die Gashochdruckleitung der
      SWM in der Ludwig-Bölkow-Allee angeschlossen ist. Der Abzweig befindet
      sich südlich des Antennenmessturms (Gebäude 40.3), die HD-Zuleitung
      verläuft quer über das geplante Baufeld 5.3 sowie entlang der
      Lilienthalstraße. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür
      übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
      4.6 Sondermedien (Druckluft, Weichwasser, Kälte)
      Sondermedien werden weiter Teil der privaten Infrastruktur bleiben und
      nach Möglichkeit nicht im öffentlichen Straßenraum verlegt. Im
      Wesentlichen verlaufen sie innerhalb des Versorgungskanal-Netzes. Ein Teil
      des Sondermedien-Netzes wird zurückgebaut, da die Verbraucher künftig
      dezentral versorgt werden. Gleichwohl wird es Kreuzungsbereiche mit den
      öffentlichen Straßen geben.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71300000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      TIP Technik- und Innovationspark vor München.
      Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.
      Kostenschätzung: derzeitige Kostenobergrenze: 14 000 000 EUR netto.
      Zu vergebene Leistungen:
      Es ist beabsichtigt folgende Hauptplanungsleistungen an einen
      Auftragnehmer (Generalplaner) zu vergeben:
      a) Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 44 ff HOAI,
      Leistungsphasen 2-9,
      b) Leistungen der Technischen Ausrüstung (für Erschließungsmaßnahmen) nach
      §§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9.
      Folgende besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 2 sollen an den
      Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden:
      c) örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
      Folgende Beratungsleistungen nach HOAI, Anlage 1 sollen an den
      Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden:
      d) vermessungstechnische Leistungen nach Anlage 1, Punkt 1.5 HOAI
      Stufenweise Beauftragung:
      In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die
      Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung)
      der Hauptplanungsleistungen sowie die vermessungstechnischen Leistungen zu
      beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen, besonderen Leistungen bzw.
      optionalen Leistungen (vgl.
      II.2.2) werden nach Vorliegen der finanziellen
      Absicherung des Projektes beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung
      mit weiteren Leistungsphasen, besonderen Leistungen, optionalen Leistungen
      (vgl.
      II.2.2) sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: Folgende weiteren Planungsleistungen sollen
      (sofern erforderlich) an den Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben
      werden:
      a) Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 40 ff HOAI,
      Leistungsphasen 2-9,
      b) Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 48 ff HOAI, Leistungsphasen
      2-6,
      c) Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach §§ 37 ff HOAI,
      Leistungsphasen 2-9.
      Folgende weiteren Beratungsleistungen sollen (sofern erforderlich) an den
      Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden:
      d) Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau nach Anlage 1,Punkt 1.4
      HOAI.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2
      500 000 EUR für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR bei einem in der EG
      zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
      Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
      Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
      Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      HOAI (gültige Fassung).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Bewerbergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
      Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
      benennen.
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
      unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
      Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
      wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
      relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
      nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
      rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
      zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
      Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards Geforderte Deckungssumme der
      Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 2 500 000 EUR für
      sonstige Schäden: 2 500 000 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
      Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus dem Bereich der
      Objektplanung Verkehrsanlagen aus den letzten 5 Geschäftsjahren
      (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
      Für die maximale Bewertung sollten durch die 3 Referenzprojekte aus dem
      Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen folgende Anforderungen erfüllt
      sein:
      — Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der
      ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Objektplanung unter
      Beachtung Objekt- bzw. Werkschutz),
      — (vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR
      netto),
      — mindestens Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. §
      46 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
      Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten aus dem Bereich der
      Technischen Ausrüstung bei Erschließungsmaßnahmen (technische
      Infrastruktur) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b
      VOF):
      Für die maximale Bewertung sollten durch die 2 Referenzprojekte folgende
      Anforderungen erfüllt sein:
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
      000 000 EUR netto),
      — mindestens Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (gem. § 53
      HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
      Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Örtlichen
      Bauüberwachung aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b
      VOF):
      Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt folgende
      Anforderungen erfüllt sein:
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
      000 000 EUR netto),
      — derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
      Sollten bei einem Referenzprojekt mehrere der oben genannten
      Leistungsbereiche nach HOAI erbracht worden sein, kann dieses
      Referenzprojekt auch mehrfach in den einzelnen Leistungsbereichen nach
      HOAI benannt werden.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
      mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
      zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 6 Referenzprojekte
      benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
      nicht berücksichtigt.
      III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
      unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
      für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben
      werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
      Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Ausführung von vergleichbaren
      Maßnahmen besteht.
      Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
      sein:
      — Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
      hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Herstellung
      Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur),
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
      000 000 EUR netto),
      — Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
      mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem.
      § 46 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
      sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
      jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
      durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      nachzuweisen.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
      Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
      Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
      geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
      Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
      Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
      Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
      ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
      verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
      juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
      Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
      die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
      Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 6
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
      Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
      Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
      Qualifikation 60 % (siehe
      III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte
      Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden.
      D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 6 Projekten können
      insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (6 Referenzprojekte x max. 10 Punkte =
      max. 60 Punkte) Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich
      Objektplanung Verkehrsanlagen wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
      angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der
      ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Objektplanung
      Verkehrsanlagen unter Beachtung Objekt- bzw. Werkschutz)? Wenn das
      Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabestellung vergleichbar ist
      (Objektplanung unter Beachtung Objekt- bzw. Werkschutz) werden 2,0 Punkte
      vergeben. Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nur
      bedingt vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme ohne Objekt- bzw.
      Werkschutz) werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene
      Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
      (Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt
      vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR netto
      oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10
      000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert.
      (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR
      netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10
      000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt
      mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem.
      § 46 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden,
      werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang
      werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten
      Leistungsphasen (LPH 2-8 = 95 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und
      daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die
      Leistungsphasen 2-5 (= 65 v. H. nach HOAI) beauftragt. Hier werden 2,05
      Punkte vergeben.Berechnungsmethode: 65 v. H. / 95 v. H. x 3,0 Punkte) -
      Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
      Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0
      Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der Bewertung
      der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Technische Ausrüstung bei
      Erschließungs-maßnahmen (technische Infrastruktur) wird wie folgt
      vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder
      übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR netto)?
      Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
      ist (10 000 000 EUR netto oder mehr) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei
      geringeren Gesamtkosten als 10 000 000 EUR netto wird die zu vergebene
      Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten
      in Höhe von 5 000 000 EUR netto werden 2,0 Punkte vergeben.
      Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 4,0 Punkte) - Wurden
      bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 der
      Technischen Ausrüstung (gem. § 53 HOAI) beauftragt? Wenn die
      Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei
      geringerem, beauftragten Leistungsumfang werden die tatsächlich
      beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94
      v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt.
      (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 (= 50 v. H. nach HOAI)
      beauftragt. Hier werden 2,13 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H.
      / 94 v. H. x 4,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt
      derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja,
      werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der
      Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Örtliche Bauüberwachung
      wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt
      vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
      000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder
      übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR netto oder mehr) werden
      6,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10 000 000 EUR netto
      wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
      Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR netto werden 3,0
      Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 6,0
      Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
      Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 4,0
      Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle
      Besetzung 40 % (siehe
      III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung
      (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes
      Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
      Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der
      maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und
      2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
      Punkte erzielt werden. (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40
      Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
      stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
      angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
      hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Herstellung
      Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur)? Wenn das
      Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar ist, werden
      4,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der
      Aufgabenstellung vergleichbar ist (z. B. Parkplätze, einfache
      Verkehrsanlagen mit wenigen Zwangspunkten bzw. geringer technischer
      Infrastruktur, Gleisanlagen der freien Strecke ohne besondere
      Zwangspunkte, o.ä.), werden 2,0 Punkte vergeben. 0,0 Punkte werden
      vergeben, wenn das angegebene Referenzprojekt in keiner Weise mit der
      ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar ist (z. B. Fuß- oder
      Radwege ohne Zwangspunkte bzw. technische Infrastruktur, o. ä.). - Ist das
      angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
      Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
      (Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt
      vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR netto
      oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10
      000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert.
      (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR
      netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10
      000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt
      mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46
      HOAI) durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter
      erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte
      vergeben. Bei geringerem, erbrachten Leistungsumfang werden die
      tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
      (LPH 2-5 = 65 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
      ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3
      (= 45 v. H. nach HOAI) erbracht. Hier werden 2,08 Punkte vergeben.
      Berechnungsmethode: 45 v. H. / 65 v. H. x 3,0 Punkte) Der zur Wertung
      herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung
      innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des
      Bewerbungsformulars beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Ja

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      TIP

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      19.9.2011
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      19.9.2011 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
      zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
      innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
      gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
      Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
      Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
      nicht berücksichtigt.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
      Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
      zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
      erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
      der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
      bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
      MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWFibXNlXmsmYmdgXmdiXm5rXiddXg==, Fax: +49 8925559511 angefordert
      werden.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
      Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
      gekennzeichnet abzugeben.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
      bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
      Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
      verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
      Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
      Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
      zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
      15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
      Maximilianstraße 39
      80538 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxhY1NSUE9nU2BcLmBTVRtdUBxQT2dTYFwcUlM=
      Tel. +49 8921762411
      Internet: http://www.regierung-oberbayern.de
      Fax +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
      Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Auftraggebergemeinschaft IVG Businesspark vor München II GmbH & Co. KG und
      EADS Real Estate Taufkirchen GmbH & Co. KG
      Willy-Messerschmitt-Straße 1
      82024 Taufkirchen
      DEUTSCHLAND

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      18.8.2011

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 25.08.2011
Ergebnis veröffentlicht 21.12.2011
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-82832 Status Kostenpflichtig
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