Entscheidung |
12/2011
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Berufsgruppen |
Bauingenieurwesen, TGA-Fachplanung, Verkehrsplanung, Vermessungswesen, sonstige Fachplanung |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 6 Tatsächliche Teilnehmer: 8 |
Gebäudetyp | Städtebauliche Projekte |
Art der Leistung | Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ver-/ Entsorgung / Bauleitung, Objektüberwachung / Generalplanerleistung / Vermessung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | EADS Real Estate Taufkirchen GmbH & Co. KG, Taufkirchen (DE), IVG Businesspark vor München II GmbH & Co. KG, Bonn (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
TIP Technik- und Innovationspark vor München.
Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur. 1. Allgemeines Das Erschließungsgebiet mit einer Fläche von insgesamt ca. 50 ha liegt ca. 12 km südlich von München östlich der BAB 8 auf den Gemarkungen der Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn. Am Standort wird seit den 1950er Jahren Forschung und Entwicklung für Luft- und Raumfahrt, Fahrzeugbau, Militär- und Sicherheitstechnik betrieben, Anfänge gehen bis in die 1940er Jahre zurück. Das ehemals geschlossene Areal soll entwickelt und vorhandene Baurechtspotenziale aktiviert werden. Die Baurechtsentwicklung wurde federführend durch IVG und EADS betrieben. Seit Mitte 2006 sind die Bebauungspläne rechtskräftig, die es als „Sondergebiet Technologie“ ausweisen. Im Zuge der Umsetzung der Bebauungspläne ist die vorhandene Verkehrserschließung durch IVG und EADS neu herzustellen bzw. zu ertüchtigen und die Verkehrsflächen an die Gemeinde zur öffentlichen Widmung zu übertragen. Die Verlegung bzw. der Neubau von öffentlichen Sparten soll mit den Spartenträgern durch die Erschließungsträger koordiniert werden. IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde Taufkirchen für die Maßnahme (Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als Auftraggeber auf, in Teilen (Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln. IVG ist für den Bereich der Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber. Die Erschließungsarbeiten müssen bei laufendem Betrieb vorgenommen werden, was insbesondere in der Ablaufplanung berücksichtigt werden muss. Störungen des Betriebs sind zu minimieren, für die Ver- und Entsorgung sowie die Verkehrserschließung sind ggf. entsprechende Provisorien zu installieren. 2. Zeitlicher Ablauf Für die Herstellung der Erschließungsanlagen ist ein Zeitraum von ca. 3 Jahren vorgesehen. Geplant ist die losweise Fertigstellung und Übergabe an die Gemeinde nach Straßen oder Straßenzügen; der zeitliche Ablauf ist möglichst Kosten optimierend zu gestalten. Einzelne Straßen werden aufgrund von Hochbaumaßnahmen oder Vermarktungsprioritäten ggf. vorzeitig herzustellen sein. Baubeginn ist für Anfang 2012 geplant. 3. Erschließung und Eigentümerstruktur Die Flächen des Erschließungsgebiets befinden sich in den Händen von mehreren Eigentümern, bzw. sind bereits heute öffentliche Straßen. IVG und EADS als größte Eigentümer am Standort haben über städtebauliche Verträge nach § 124 BauGB die Verpflichtung zur Herstellung der öffentlichen Erschließung gegenüber den Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn übernommen. IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde Taufkirchen für die Maßnahme (Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als Auftraggeber auf, in Teilen (Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln. IVG ist für den Bereich der Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber. Somit ergeben sich innerhalb des Erschließungsgebiets verschiedene Verantwortlichkeiten und kostenmäßige Zuordnungen. 3.1 Taufkirchen, Grundgerüst Das sog. Grundgerüst umfasst: — den Ausbau der bereits öffentlichen Ludwig-Bölkow-Allee (Fahrbahn und Baumgraben / Gehweg östliche Seite), — den Ausbau des Straßenzugs Robert-Koch-Straße (West) -- Kreuzung, — Magistrale – Lilienthal-Straße (West) – Willy-Messerschmitt-Straße, — den Ausbau der Lilienthal-Straße (Ost) ab Einmündung Willy-Messerschmitt-Straße ca. 80 m nach Osten. Die Kosten werden zwischen IVG und EADS aufgeteilt. 3.2 Taufkirchen, „Privatstraßen“ — EADS schuldet die Herstellung und Übertragung der Hugo-Junkers-Straße nördlich des Sektors IX gegenüber der Gemeinde, — IVG schuldet gegenüber der Gemeinde die Herstellung und Übertragung der „Casinostraße“ zwischen Baufeld 5.1 und 5.2. 3.3 Ottobrunn Die auf Ottobrunner Gebiet geplanten Straßen und Ausgleichsflächen werden gegenüber der Gemeinde zu 100 % von IVG geschuldet. Die Haupterschließungsstraßen werden nach Herstellung an die Gemeinde übertragen. Der Haidgraben und die spätere Kreuzung an der Robert-Koch-Straße sind bereits öffentlich. Vier Stichstraßen bleiben in privater Hand und sind öffentlich zu widmen, zwei davon wurden bereits mit den zugehörigen Grundstücken veräußert. IVG hat jedoch weiterhin die Pflicht zur Herstellung; die Neueigentümer sind zur Duldung der Erschließungsarbeiten verpflichtet. 4. Sparten, technische Infrastruktur Die vorhandene technische Infrastruktur soll innerhalb der geschlossenen Eigentümerareale weiter betrieben werden. Sie ist teilweise in begehbaren Versorgungskanälen gebündelt. Diese beherbergen die Hauptversorgungsleitungen für Telekommunikation, Stromversorgung, Trinkwasser- und Fernwärme, zusätzlich aber auch Sondermedien wie Kälte, Druckluft und Weichwasser. Untergeordnete Leitungen verlaufen oft relativ frei über die geplanten Baufelder sowie entlang der bestehenden Verkehrswege. An etlichen Stellen bestehen Leitungskreuzungen. Bei Herstellung der Planstraßen sind die Bestandsleitungen – soweit sie nicht entfernt werden können – in entsprechende Spartenräume zu verlegen. 4.1 Trinkwasser Das private Leitungsnetz verläuft fast ausschließlich über privaten Grund, einzelne Leitungen kreuzen die Planstraßen. Entlang der Robert-Koch-Straße Ost verläuft die Leitung größtenteils innerhalb eines begehbaren Versorgungskanals. Die Einspeisung aus dem öffentlichen Netz erfolgt im Süden bei Gebäude 72 (Heizzentrale EADS) über eine Zuleitung der Gemeinde Taufkirchen, weitere Einspeisungen bestehen im Norden über das Ottobrunner TW-Netz vom Haidgraben bei Gebäude 3 (SCP/MTU), über die Finkenstraße bei Gebäude 10.7 (EADS Astrium) sowie im Osten über die Robert-Koch-Straße. Es besteht ein Verbund. Die Trinkwasserversorgung ist insbesondere für den zentralen Bereich neu als öffentliche Versorgung innerhalb der zu definierenden Spartenräume zu verlegen. Größere Privatareale behalten voraussichtlich das private Netz zur internen Versorgung bei, die Übergabe kann ggf. an den Kreuzungsbereichen mit den Planstraßen erfolgen. Die Gemeinden werden die Planung übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich. 4.2 Abwasser Vorhandene Abwasserleitungen verlaufen ebenfalls weitgehend über die späteren Baufelder. Der überwiegende Teil des Standorts – EADS, zentraler Bereich IVG und EADS Astrium / Münchner Leasing („Sektor 3“) wird über einen mittig von Süd nach Nord verlaufenden Sammler DN 250 zum Haidgraben nördlich des Gebäudes 3 entsorgt. Weitere Übergabestellen befinden sich an der Finkenstraße (Entwässerung nördlicher Bereich) sowie an der Kreuzung Robert-Koch / Einsteinstraße (Entwässerung östlicher Bereich). IABG verfügt über eine eigene Übergabestelle in den Sammler Einsteinstraße. Entlang der Ludwig-Bölkow-Allee verläuft ein öffentlicher Abwassersammler mit Fließrichtung Nord, der jedoch höher liegt als die parallel ca. 100 m östlich verlaufende, private Sammelleitung. Außerdem ist der begehbare zentrale Versorgungskanal zu beachten, der ebenfalls mittig in Nord-Süd-Richtung verläuft und wahrscheinlich nur mit Dükerung gekreuzt werden kann. Die öffentliche Abwasserentsorgung ist teilweise innerhalb der Planstraßen neu herzustellen. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich. 4.3 Strom Aktuell wird der Standort über das Umspannwerk der E.ON an der Lilienthalstraße versorgt, die Mittelspannung (20 kV) in das private Stromnetz einspeist. Das Netz ist redundant aufgebaut und verfügt über 5 Ringe. Die Mittelspannung wird über Trafostationen innerhalb von Gebäuden bzw. in frei stehenden Knotenpunkten auf Niederspannung transformiert. Leitungen verlaufen im zentralen Versorgungskanal, innerhalb der späteren Baufelder sowie in den Bestandsstraßen, teilweise in Zugstein oder Rohrtrassen. Vorhandene Leitungen müssen in die neuen Spartenräume verlegt werden, soweit sie nicht entfernt werden können. Derzeit wird geprüft, welche Leitungen und Knotenpunkte verzichtbar sind. Die private Stromversorgung soll für den Altbestand parallel zu einer neu herzustellenden öffentlichen Versorgung weiter betrieben werden. Dies betrifft insbesondere die Areale von EADS, IABG und Astrium. Neu zu erschließende Baufelder sollen an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen werden, ebenso einen Teil des Bestands, insbesondere der IVG. Zum Teil müssen neue Leitungen schon vor Beginn der eigentlichen Erschließung als Ersatz für veraltete private Anlagen verlegt werden. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich. 4.4 Telekommunikation / Datenleitungen Der Standort verfügt über ein privates TK-Netz aus Kupfer- und Lichtwellenkabeln, das für den Bestand aufgrund von Sicherheitsanforderungen aufrecht erhalten werden muss. Die Leitungen verlaufen hauptsächlich im zentralen Versorgungskanal, teilweise jedoch auch zusammen mit den Stromleitungen innerhalb von Zugsteintrassen. Die Deutsche Telekom hat bereits eigene Leitungen bzw. Kabelrohrtrassen verlegt, insbesondere entlang der Robert-Koch-Straße und der Lise-Meitner-Straße. Im Zuge der Neuerschließung wird ein neues TK-Netz aufzubauen sein. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich. 4.5 Wärmeversorgung Der Standort wird über drei Fern- bzw. Nahwärmesysteme versorgt: — über das ca. 30 Jahre alte Eigentümernetz der EADS / IVG / Münchner Leasing. Das Netz versorgt den südlichen und mittleren Teil des Standorts auf Taufkirchener Gebiet und wird aus dem Heizwerk der EADS gespeist. Zur Wärmeerzeugung wird Gas aus der Hochdruckleitung der SWM in der Ludwig-Bölkow-Allee verwendet. Die Hauptversorgungsleitung verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb des Versorgungskanals — über das 2006 neu verlegte Fernwärmenetz der BioEnergie Taufkirchen. Das Netz der BioEnergie Taufkirchen wurde 2006 in Betrieb genommen und versorgt den zentralen Bereich sowie den Ottobrunner Teil des Standorts. Die Hauptversorgung verläuft erdverlegt entlang der geplanten Casinostraße ins Zentrum, dann nach Norden auf der westlichen Seite der Lise-Meitner-Straße sowie in die Robert-Koch-Straße. Zur Unterverteilung wird jeweils das bestehende Wärmenetz genutzt, das teilweise in Haubenkanälen verläuft. BioEnergie Taufkirchen ist bestrebt, einen möglichst großen Teil des Standorts zu versorgen — über das Nahwärmenetz der IABG. IABG verfügt über ein eigenes Heizwerk, das an die Gashochdruckleitung der SWM in der Ludwig-Bölkow-Allee angeschlossen ist. Der Abzweig befindet sich südlich des Antennenmessturms (Gebäude 40.3), die HD-Zuleitung verläuft quer über das geplante Baufeld 5.3 sowie entlang der Lilienthalstraße. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich. 4.6 Sondermedien (Druckluft, Weichwasser, Kälte) Sondermedien werden weiter Teil der privaten Infrastruktur bleiben und nach Möglichkeit nicht im öffentlichen Straßenraum verlegt. Im Wesentlichen verlaufen sie innerhalb des Versorgungskanal-Netzes. Ein Teil des Sondermedien-Netzes wird zurückgebaut, da die Verbraucher künftig dezentral versorgt werden. Gleichwohl wird es Kreuzungsbereiche mit den öffentlichen Straßen geben. |
Leistungsumfang | TIP Technik- und Innovationspark vor München. Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur. Kostenschätzung: derzeitige Kostenobergrenze: 14 000 000 EUR netto. Zu vergebene Leistungen: Es ist beabsichtigt folgende Hauptplanungsleistungen an einen Auftragnehmer (Generalplaner) zu vergeben: a) Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 44 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9, b) Leistungen der Technischen Ausrüstung (für Erschließungsmaßnahmen) nach §§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9. Folgende besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 2 sollen an den Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden: c) örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI. Folgende Beratungsleistungen nach HOAI, Anlage 1 sollen an den Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden: d) vermessungstechnische Leistungen nach Anlage 1, Punkt 1.5 HOAI Stufenweise Beauftragung: In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) der Hauptplanungsleistungen sowie die vermessungstechnischen Leistungen zu beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen, besonderen Leistungen bzw. optionalen Leistungen (vgl. |
Projektadresse | DE-80538 München |
TED Dokumenten-Nr. | 267944-2011 |
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Auftraggebergemeinschaft IVG Businesspark vor München II GmbH & Co. KG und
EADS Real Estate Taufkirchen GmbH & Co. KG
Willy-Messerschmitt-Straße 1
Kontakt: EADS Real Estate GmbH
82024 Taufkirchen
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBYWWRqXFViHVleV1VeWVVlYlUeVFU=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjcXJjampjPmZncnhqY3ArZ2xlY2xnY3NwYyxiYw==
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Auftraggebergemeinschaft
Sonstiges Erschließungsmaßnahmen
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
TIP Technik- und Innovationspark vor München - Herstellung
Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Taufkirchen / Ottobrunn.
NUTS-Code DE21H
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
TIP Technik- und Innovationspark vor München.
Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.
1. Allgemeines
Das Erschließungsgebiet mit einer Fläche von insgesamt ca. 50 ha liegt ca.
12 km südlich von München östlich der BAB 8 auf den Gemarkungen der
Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn. Am Standort wird seit den 1950er
Jahren Forschung und Entwicklung für Luft- und Raumfahrt, Fahrzeugbau,
Militär- und Sicherheitstechnik betrieben, Anfänge gehen bis in die 1940er
Jahre zurück.
Das ehemals geschlossene Areal soll entwickelt und vorhandene
Baurechtspotenziale aktiviert werden. Die Baurechtsentwicklung wurde
federführend durch IVG und EADS betrieben. Seit Mitte 2006 sind die
Bebauungspläne rechtskräftig, die es als „Sondergebiet Technologie“
ausweisen. Im Zuge der Umsetzung der Bebauungspläne ist die vorhandene
Verkehrserschließung durch IVG und EADS neu herzustellen bzw. zu
ertüchtigen und die Verkehrsflächen an die Gemeinde zur öffentlichen
Widmung zu übertragen. Die Verlegung bzw. der Neubau von öffentlichen
Sparten soll mit den Spartenträgern durch die Erschließungsträger
koordiniert werden. IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde
Taufkirchen für die Maßnahme (Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als
Auftraggeber auf, in Teilen (Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln.
IVG ist für den Bereich der Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber.
Die Erschließungsarbeiten müssen bei laufendem Betrieb vorgenommen werden,
was insbesondere in der Ablaufplanung berücksichtigt werden muss.
Störungen des Betriebs sind zu minimieren, für die Ver- und Entsorgung
sowie die Verkehrserschließung sind ggf. entsprechende Provisorien zu
installieren.
2. Zeitlicher Ablauf
Für die Herstellung der Erschließungsanlagen ist ein Zeitraum von ca. 3
Jahren vorgesehen. Geplant ist die losweise Fertigstellung und Übergabe an
die Gemeinde nach Straßen oder Straßenzügen; der zeitliche Ablauf ist
möglichst Kosten optimierend zu gestalten. Einzelne Straßen werden
aufgrund von Hochbaumaßnahmen oder Vermarktungsprioritäten ggf. vorzeitig
herzustellen sein. Baubeginn ist für Anfang 2012 geplant.
3. Erschließung und Eigentümerstruktur
Die Flächen des Erschließungsgebiets befinden sich in den Händen von
mehreren Eigentümern, bzw. sind bereits heute öffentliche Straßen. IVG und
EADS als größte Eigentümer am Standort haben über städtebauliche Verträge
nach § 124 BauGB die Verpflichtung zur Herstellung der öffentlichen
Erschließung gegenüber den Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn übernommen.
IVG und EADS treten im Bereich der Gemeinde Taufkirchen für die Maßnahme
(Grundgerüst) hauptsächlich gemeinsam als Auftraggeber auf, in Teilen
(Privatstraßen) jedoch auch jeweils einzeln. IVG ist für den Bereich der
Gemeinde Ottobrunn alleiniger Auftraggeber. Somit ergeben sich innerhalb
des Erschließungsgebiets verschiedene Verantwortlichkeiten und
kostenmäßige Zuordnungen.
3.1 Taufkirchen, Grundgerüst
Das sog. Grundgerüst umfasst:
— den Ausbau der bereits öffentlichen Ludwig-Bölkow-Allee (Fahrbahn und
Baumgraben / Gehweg östliche Seite),
— den Ausbau des Straßenzugs Robert-Koch-Straße (West) -- Kreuzung,
— Magistrale – Lilienthal-Straße (West) – Willy-Messerschmitt-Straße,
— den Ausbau der Lilienthal-Straße (Ost) ab Einmündung
Willy-Messerschmitt-Straße ca. 80 m nach Osten.
Die Kosten werden zwischen IVG und EADS aufgeteilt.
3.2 Taufkirchen, „Privatstraßen“
— EADS schuldet die Herstellung und Übertragung der Hugo-Junkers-Straße
nördlich des Sektors IX gegenüber der Gemeinde,
— IVG schuldet gegenüber der Gemeinde die Herstellung und Übertragung der
„Casinostraße“ zwischen Baufeld 5.1 und 5.2.
3.3 Ottobrunn
Die auf Ottobrunner Gebiet geplanten Straßen und Ausgleichsflächen werden
gegenüber der Gemeinde zu 100 % von IVG geschuldet. Die
Haupterschließungsstraßen werden nach Herstellung an die Gemeinde
übertragen. Der Haidgraben und die spätere Kreuzung an der
Robert-Koch-Straße sind bereits öffentlich. Vier Stichstraßen bleiben in
privater Hand und sind öffentlich zu widmen, zwei davon wurden bereits mit
den zugehörigen Grundstücken veräußert. IVG hat jedoch weiterhin die
Pflicht zur Herstellung; die Neueigentümer sind zur Duldung der
Erschließungsarbeiten verpflichtet.
4. Sparten, technische Infrastruktur
Die vorhandene technische Infrastruktur soll innerhalb der geschlossenen
Eigentümerareale weiter betrieben werden. Sie ist teilweise in begehbaren
Versorgungskanälen gebündelt. Diese beherbergen die
Hauptversorgungsleitungen für Telekommunikation, Stromversorgung,
Trinkwasser- und Fernwärme, zusätzlich aber auch Sondermedien wie Kälte,
Druckluft und Weichwasser. Untergeordnete Leitungen verlaufen oft relativ
frei über die geplanten Baufelder sowie entlang der bestehenden
Verkehrswege. An etlichen Stellen bestehen Leitungskreuzungen.
Bei Herstellung der Planstraßen sind die Bestandsleitungen – soweit sie
nicht entfernt werden können – in entsprechende Spartenräume zu verlegen.
4.1 Trinkwasser
Das private Leitungsnetz verläuft fast ausschließlich über privaten Grund,
einzelne Leitungen kreuzen die Planstraßen. Entlang der Robert-Koch-Straße
Ost verläuft die Leitung größtenteils innerhalb eines begehbaren
Versorgungskanals.
Die Einspeisung aus dem öffentlichen Netz erfolgt im Süden bei Gebäude 72
(Heizzentrale EADS) über eine Zuleitung der Gemeinde Taufkirchen, weitere
Einspeisungen bestehen im Norden über das Ottobrunner TW-Netz vom
Haidgraben bei Gebäude 3 (SCP/MTU), über die Finkenstraße bei Gebäude 10.7
(EADS Astrium) sowie im Osten über die Robert-Koch-Straße. Es besteht ein
Verbund.
Die Trinkwasserversorgung ist insbesondere für den zentralen Bereich neu
als öffentliche Versorgung innerhalb der zu definierenden Spartenräume zu
verlegen. Größere Privatareale behalten voraussichtlich das private Netz
zur internen Versorgung bei, die Übergabe kann ggf. an den
Kreuzungsbereichen mit den Planstraßen erfolgen. Die Gemeinden werden die
Planung übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination
verantwortlich.
4.2 Abwasser
Vorhandene Abwasserleitungen verlaufen ebenfalls weitgehend über die
späteren Baufelder. Der überwiegende Teil des Standorts – EADS, zentraler
Bereich IVG und EADS Astrium / Münchner Leasing („Sektor 3“) wird über
einen mittig von Süd nach Nord verlaufenden Sammler DN 250 zum Haidgraben
nördlich des Gebäudes 3 entsorgt. Weitere Übergabestellen befinden sich an
der Finkenstraße (Entwässerung nördlicher Bereich) sowie an der Kreuzung
Robert-Koch / Einsteinstraße (Entwässerung östlicher Bereich). IABG
verfügt über eine eigene Übergabestelle in den Sammler Einsteinstraße.
Entlang der Ludwig-Bölkow-Allee verläuft ein öffentlicher Abwassersammler
mit Fließrichtung Nord, der jedoch höher liegt als die parallel ca. 100 m
östlich verlaufende, private Sammelleitung. Außerdem ist der begehbare
zentrale Versorgungskanal zu beachten, der ebenfalls mittig in
Nord-Süd-Richtung verläuft und wahrscheinlich nur mit Dükerung gekreuzt
werden kann. Die öffentliche Abwasserentsorgung ist teilweise innerhalb
der Planstraßen neu herzustellen. Der Abwasserzweckverband wird die
Planung hierfür übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination
verantwortlich.
4.3 Strom
Aktuell wird der Standort über das Umspannwerk der E.ON an der
Lilienthalstraße versorgt, die Mittelspannung (20 kV) in das private
Stromnetz einspeist. Das Netz ist redundant aufgebaut und verfügt über 5
Ringe.
Die Mittelspannung wird über Trafostationen innerhalb von Gebäuden bzw. in
frei stehenden Knotenpunkten auf Niederspannung transformiert. Leitungen
verlaufen im zentralen Versorgungskanal, innerhalb der späteren Baufelder
sowie in den Bestandsstraßen, teilweise in Zugstein oder Rohrtrassen.
Vorhandene Leitungen müssen in die neuen Spartenräume verlegt werden,
soweit sie nicht entfernt werden können. Derzeit wird geprüft, welche
Leitungen und Knotenpunkte verzichtbar sind.
Die private Stromversorgung soll für den Altbestand parallel zu einer neu
herzustellenden öffentlichen Versorgung weiter betrieben werden. Dies
betrifft insbesondere die Areale von EADS, IABG und Astrium. Neu zu
erschließende Baufelder sollen an die öffentliche Stromversorgung
angeschlossen werden, ebenso einen Teil des Bestands, insbesondere der
IVG. Zum Teil müssen neue Leitungen schon vor Beginn der eigentlichen
Erschließung als Ersatz für veraltete private Anlagen verlegt werden. EADS
und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
4.4 Telekommunikation / Datenleitungen
Der Standort verfügt über ein privates TK-Netz aus Kupfer- und
Lichtwellenkabeln, das für den Bestand aufgrund von
Sicherheitsanforderungen aufrecht erhalten werden muss. Die Leitungen
verlaufen hauptsächlich im zentralen Versorgungskanal, teilweise jedoch
auch zusammen mit den Stromleitungen innerhalb von Zugsteintrassen.
Die Deutsche Telekom hat bereits eigene Leitungen bzw. Kabelrohrtrassen
verlegt, insbesondere entlang der Robert-Koch-Straße und der
Lise-Meitner-Straße. Im Zuge der Neuerschließung wird ein neues TK-Netz
aufzubauen sein. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür
übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
4.5 Wärmeversorgung
Der Standort wird über drei Fern- bzw. Nahwärmesysteme versorgt:
— über das ca. 30 Jahre alte Eigentümernetz der EADS / IVG / Münchner
Leasing.
Das Netz versorgt den südlichen und mittleren Teil des Standorts auf
Taufkirchener Gebiet und wird aus dem Heizwerk der EADS gespeist. Zur
Wärmeerzeugung wird Gas aus der Hochdruckleitung der SWM in der
Ludwig-Bölkow-Allee verwendet. Die Hauptversorgungsleitung verläuft in
Nord-Süd-Richtung innerhalb des Versorgungskanals — über das 2006 neu
verlegte Fernwärmenetz der BioEnergie Taufkirchen.
Das Netz der BioEnergie Taufkirchen wurde 2006 in Betrieb genommen und
versorgt den zentralen Bereich sowie den Ottobrunner Teil des Standorts.
Die Hauptversorgung verläuft erdverlegt entlang der geplanten Casinostraße
ins Zentrum, dann nach Norden auf der westlichen Seite der
Lise-Meitner-Straße sowie in die Robert-Koch-Straße. Zur Unterverteilung
wird jeweils das bestehende Wärmenetz genutzt, das teilweise in
Haubenkanälen verläuft. BioEnergie Taufkirchen ist bestrebt, einen
möglichst großen Teil des Standorts zu versorgen — über das Nahwärmenetz
der IABG.
IABG verfügt über ein eigenes Heizwerk, das an die Gashochdruckleitung der
SWM in der Ludwig-Bölkow-Allee angeschlossen ist. Der Abzweig befindet
sich südlich des Antennenmessturms (Gebäude 40.3), die HD-Zuleitung
verläuft quer über das geplante Baufeld 5.3 sowie entlang der
Lilienthalstraße. Der Abwasserzweckverband wird die Planung hierfür
übernehmen. EADS und IVG sind für die Spartenkoodination verantwortlich.
4.6 Sondermedien (Druckluft, Weichwasser, Kälte)
Sondermedien werden weiter Teil der privaten Infrastruktur bleiben und
nach Möglichkeit nicht im öffentlichen Straßenraum verlegt. Im
Wesentlichen verlaufen sie innerhalb des Versorgungskanal-Netzes. Ein Teil
des Sondermedien-Netzes wird zurückgebaut, da die Verbraucher künftig
dezentral versorgt werden. Gleichwohl wird es Kreuzungsbereiche mit den
öffentlichen Straßen geben.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71300000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
TIP Technik- und Innovationspark vor München.
Herstellung Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur.
Kostenschätzung: derzeitige Kostenobergrenze: 14 000 000 EUR netto.
Zu vergebene Leistungen:
Es ist beabsichtigt folgende Hauptplanungsleistungen an einen
Auftragnehmer (Generalplaner) zu vergeben:
a) Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 44 ff HOAI,
Leistungsphasen 2-9,
b) Leistungen der Technischen Ausrüstung (für Erschließungsmaßnahmen) nach
§§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Folgende besondere Leistungen nach HOAI, Anlage 2 sollen an den
Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden:
c) örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
Folgende Beratungsleistungen nach HOAI, Anlage 1 sollen an den
Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden:
d) vermessungstechnische Leistungen nach Anlage 1, Punkt 1.5 HOAI
Stufenweise Beauftragung:
In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die
Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung)
der Hauptplanungsleistungen sowie die vermessungstechnischen Leistungen zu
beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen, besonderen Leistungen bzw.
optionalen Leistungen (vgl.
II.2.2) werden nach Vorliegen der finanziellen
Absicherung des Projektes beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung
mit weiteren Leistungsphasen, besonderen Leistungen, optionalen Leistungen
(vgl.
II.2.2) sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Folgende weiteren Planungsleistungen sollen
(sofern erforderlich) an den Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben
werden:
a) Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 40 ff HOAI,
Leistungsphasen 2-9,
b) Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 48 ff HOAI, Leistungsphasen
2-6,
c) Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach §§ 37 ff HOAI,
Leistungsphasen 2-9.
Folgende weiteren Beratungsleistungen sollen (sofern erforderlich) an den
Auftragnehmer (Generalplaner) vergeben werden:
d) Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau nach Anlage 1,Punkt 1.4
HOAI.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2
500 000 EUR für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR bei einem in der EG
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bewerbergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 2 500 000 EUR für
sonstige Schäden: 2 500 000 EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus dem Bereich der
Objektplanung Verkehrsanlagen aus den letzten 5 Geschäftsjahren
(2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die 3 Referenzprojekte aus dem
Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Objektplanung unter
Beachtung Objekt- bzw. Werkschutz),
— (vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR
netto),
— mindestens Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. §
46 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten aus dem Bereich der
Technischen Ausrüstung bei Erschließungsmaßnahmen (technische
Infrastruktur) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b
VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die 2 Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
000 000 EUR netto),
— mindestens Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (gem. § 53
HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Örtlichen
Bauüberwachung aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b
VOF):
Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
000 000 EUR netto),
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Sollten bei einem Referenzprojekt mehrere der oben genannten
Leistungsbereiche nach HOAI erbracht worden sein, kann dieses
Referenzprojekt auch mehrfach in den einzelnen Leistungsbereichen nach
HOAI benannt werden.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 6 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben
werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Ausführung von vergleichbaren
Maßnahmen besteht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Herstellung
Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur),
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
000 000 EUR netto),
— Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem.
§ 46 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
nachzuweisen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte
Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden.
D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 6 Projekten können
insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (6 Referenzprojekte x max. 10 Punkte =
max. 60 Punkte) Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich
Objektplanung Verkehrsanlagen wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Objektplanung
Verkehrsanlagen unter Beachtung Objekt- bzw. Werkschutz)? Wenn das
Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabestellung vergleichbar ist
(Objektplanung unter Beachtung Objekt- bzw. Werkschutz) werden 2,0 Punkte
vergeben. Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nur
bedingt vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme ohne Objekt- bzw.
Werkschutz) werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR netto
oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10
000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert.
(Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR
netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10
000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt
mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem.
§ 46 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden,
werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang
werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten
Leistungsphasen (LPH 2-8 = 95 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und
daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die
Leistungsphasen 2-5 (= 65 v. H. nach HOAI) beauftragt. Hier werden 2,05
Punkte vergeben.Berechnungsmethode: 65 v. H. / 95 v. H. x 3,0 Punkte) -
Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der Bewertung
der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Technische Ausrüstung bei
Erschließungs-maßnahmen (technische Infrastruktur) wird wie folgt
vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder
übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR netto)?
Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
ist (10 000 000 EUR netto oder mehr) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei
geringeren Gesamtkosten als 10 000 000 EUR netto wird die zu vergebene
Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten
in Höhe von 5 000 000 EUR netto werden 2,0 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 4,0 Punkte) - Wurden
bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 der
Technischen Ausrüstung (gem. § 53 HOAI) beauftragt? Wenn die
Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei
geringerem, beauftragten Leistungsumfang werden die tatsächlich
beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94
v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt.
(Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 (= 50 v. H. nach HOAI)
beauftragt. Hier werden 2,13 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H.
/ 94 v. H. x 4,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt
derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja,
werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der
Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Örtliche Bauüberwachung
wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 10
000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder
übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR netto oder mehr) werden
6,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10 000 000 EUR netto
wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR netto werden 3,0
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 6,0
Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 4,0
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle
Besetzung 40 % (siehe
III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung
(Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes
Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der
maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und
2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
Punkte erzielt werden. (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40
Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Herstellung
Erschließungsanlagen inkl. technische Infrastruktur)? Wenn das
Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar ist, werden
4,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der
Aufgabenstellung vergleichbar ist (z. B. Parkplätze, einfache
Verkehrsanlagen mit wenigen Zwangspunkten bzw. geringer technischer
Infrastruktur, Gleisanlagen der freien Strecke ohne besondere
Zwangspunkte, o.ä.), werden 2,0 Punkte vergeben. 0,0 Punkte werden
vergeben, wenn das angegebene Referenzprojekt in keiner Weise mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar ist (z. B. Fuß- oder
Radwege ohne Zwangspunkte bzw. technische Infrastruktur, o. ä.). - Ist das
angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtprojektkosten > 10 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR netto
oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10
000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert.
(Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR
netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10
000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt
mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46
HOAI) durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter
erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte
vergeben. Bei geringerem, erbrachten Leistungsumfang werden die
tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
(LPH 2-5 = 65 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3
(= 45 v. H. nach HOAI) erbracht. Hier werden 2,08 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 45 v. H. / 65 v. H. x 3,0 Punkte) Der zur Wertung
herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung
innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des
Bewerbungsformulars beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
TIP
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
19.9.2011
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
19.9.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWFibXNlXmsmYmdgXmdiXm5rXiddXg==, Fax: +49 8925559511 angefordert
werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxhY1NSUE9nU2BcLmBTVRtdUBxQT2dTYFwcUlM=
Tel. +49 8921762411
Internet: http://www.regierung-oberbayern.de
Fax +49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Auftraggebergemeinschaft IVG Businesspark vor München II GmbH & Co. KG und
EADS Real Estate Taufkirchen GmbH & Co. KG
Willy-Messerschmitt-Straße 1
82024 Taufkirchen
DEUTSCHLAND
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
18.8.2011
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