Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Augsburg, Baureferat vertreten durch das Hochbauamt
An der Blauen Kappe 18
Kontaktstelle(n): Stadt Augsburg, Hochbauamt
Zu Händen von: Herrn Zinsmeister
86152 Augsburg
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers http://www.augsburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: Wunderle Architekten
Am Dreieck 6
Kontaktstelle(n): Wunderle Architekten
Zu Händen von: Herrn Rieger, Herrn Walter
86356 Neusäß/Steppach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 821480444-0
E-Mail: MTF1LXZga3NkcT92dG1jZHFrZCxgcWJnaHNkanNkbS1jZA==
Fax: +49 821480444-44
Internet-Adresse: http://www.wunderle-architekten.de/fos-bos-augsburg/
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Wunderle Architekten
Am Dreieck 6
Kontaktstelle(n): Wunderle Architekten
Zu Händen von: Herrn Rieger, Herrn Walter
86356 Neusäß/Steppach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 821480444-0
E-Mail: MjE2Zh5nUVxkVWIwZ2VeVFViXFUdUWJTWFlkVVtkVV4eVFU=
Fax: +49 821480444-44
Internet-Adresse: http://www.wunderle-architekten.de/fos-bos-augsburg/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Bildung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Objektplanung für Gebäude nach § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9 HOAI für die
Brandschutzsanierung der RWS/FOS Augsburg.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Dienstleistung: Alter Postweg 86a, 86159 Augsburg,
DEUTSCHLAND.
NUTS-Code DE271
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung,
Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Brandschutzsanierung der
RWS/FOS Augsburg nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI
(Leistungsphasen 3 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1) und Erstellung eines
Brandschutzkonzeptes, welches von einem Prüfsachverständigen für
Brandschutz abgenommen werden kann.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine brandschutztechnische
Sanierung, welche voraussichtlich in 3 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten
auszuführen ist. Die Ausführungszeit (Baustellenleistungen) beschränkt
sich dabei jeweils auf den Zeitraum ab Beginn der Pfingstferien in Bayern
bis zum Ende der großen Ferien in Bayern. Nach derzeitigem Kenntnisstand
soll dies jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 erfolgen. In diesem
Zeitraum reduziert sich die Schülerzahl von ca. 2 000 Schülern bei
Vollbelegung durch das Ausscheiden von Entlasschülern auf ca. 1 100
Schüler.
Für den 1. Bauabschnitt sind die Ausschreibungsunterlagen für eine
öffentliche Ausschreibung bis spätestens Ende März 2012 versandfertig zu
erstellen.
Die Zeitdauer der Maßnahme hängt dabei u.a. auch von der Bereitstellung
der notwendigen Finanzmittel ab.
Auf Grundlage eines Brandschutzgutachtens aus dem Jahr 2009 soll die RWS /
FOS / BOS -Augsburg, ein Schulkomplex welcher 1976 in Betrieb genommen
wurde, brandschutztechnisch saniert werden. Als hauptsächlicher Mangel
wurde hier ein nicht wirksamer Fluchtbereich der Flure festgestellt. Die
Flurtrennwände erfüllen keine F30-Anforderungen mehr.
Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde die Hochschule Rosenheim beauftragt,
die Möglichkeit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu untersuchen und
prinzipielle Lösungsmöglichkeiten zur Behebung der Mängel zu erarbeiten.
Die Stadt Augsburg hat sich mittlerweile für die Durchführung einer
Variante entschieden: Die Flurtrennwände und die Flurdecke werden durch
eine an die Bestandswand vorgestellte F30-Vorsatzschalenkontruktion
(statisch verstärkt) und eine selbständige, freispannende
F30-A-Brandschutzdecke "eingetunnelt".
Weitere Mängel bezüglich des Brandschutzes wurden im o.g. Pilotprojekt
ebenfalls kategorisiert und ein Vorschlag zur Behebung des jeweiligen
Mangels ausgearbeitet.
Mit Einarbeitung des vorliegenden Gutachtens soll ein Brandschutzkonzept
erstellt werden.
Für die weitere Durchführung der Maßnahme sind die Ergebnisse des
Forschungsberichtes der Hochschule Rosenheim zu beachten. Die weitere
Planung (Werk- und Detailplanung) sowie die Ausschreibung ist darauf
aufzubauen.
Ebenso sind die erforderlichen Maßnahme eng mit den beteiligten
Fachbehörden und den Nutzern abzustimmen.
Zur Prüfung des Konzepts soll ein freier Sachverständiger im Vorfeld
festgelegt und in die Brandschutzkonzeptentwicklung, in Hinblick auf eine
prüffähige Abnahme, parallel eingebunden werden. Die Beauftragung des
Prüfers übernimmt die Stadt Augsburg.
Auf der Basis des prüf- und abnahmefähigen Brandschutzkonzeptes wird dann
eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung erstellt.
Die Bauleistung wird öffentlich ausgeschrieben und soll in mehreren
Bauabschnitten umgesetzt werden.
Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschossen
unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume,
Aula (mit max. 1 000 Personen), Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und
Lagerräume). Die BGF beträgt insgesamt ca. 12 000 m².
Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten für die geschilderte
Maßnahme ca. 4 000 000 EUR brutto.
Die zur Zeit vorliegenden Unterlagen wie Gutachten zu den
Brandschutzmängel und "Pilotprojekt" der Hochschule Rosenheim mit
Ausführungsvorschlägen und LV-Texten können auf der Projekthomepage
www.wunderle-architekten.de/fos-bos-augsburg/ heruntergeladen werden.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000, 71300000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Siehe Nr.
II.1.5).
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 3-4 lt. HOAI § 33,
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 lt. HOAI § 33.
Ein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 40 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,00 EUR für Personenschäden
und über 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die
Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung
des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung
nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet vom Tag der
Bekanntmachung an sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied
ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
(HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom
11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit
die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die
Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a-d VOF;
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art
auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet
werden soll;
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn
durch Erklärung des Bewerbers zu
III.3.2) nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt;
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen,
also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Der Nachweis "Architekt" muss mindestens von einem Mitglied der
Geschäftsleitung für den Teilbereich der HOAI-Leistung erbracht werden;
e) Bei natürlichen Personen, sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am
Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Beratender
Ingenieur" zu führen. Ist in dem Herkunftsland des Bewerbers die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen
als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. Der
Nachweis "Ingenieur" oder "Beratender Ingenieur" muss von den
tatsächlichen Leistungserbringern lt.
III.2.3) a) bis
II.2.3) c) für den
Teilbereich des Brandschutzkonzeptes dieser Bekanntmachung erbracht
werden.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz
des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den
letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF;
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter;
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung
vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Geforderte Referenzen sind von Architekten und Brandschutzingenieure bzw.
ihren Stellvertreter in dafür vorgesehenem Formular "Anlage 1-2"
anzugeben.
a) Fachlicher Lebenslauf des tatsächlichen Leistungserbringers mit
Referenzliste der in den Jahren 2005-2011 erbrachten vergleichbaren
Leistungen (Umbauten, Brandschutzsanierungen,
Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung).
Die Referenzliste muss die unter d) geforderten Angaben enthalten. Es
werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4
abgeschlossen ist;
b) Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Stellvertreters des
tatsächlichen Leistungserbringers mit Referenzliste der in den Jahren
2005-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten,
Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung).
Die Referenzliste muss die unter d) geforderten Angaben enthalten. Es
werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4
abgeschlossen ist;
c) Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen tatsächlichen
Leistungserbringers für die Brandschutzplanung mit Referenzliste der in
den Jahren 2005-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten,
Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung).
Die Referenzliste muss die unter d) geforderten Angaben enthalten. Es
werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4
abgeschlossen ist;
d) Referenzliste der in den Jahren 2005-2011 erbrachten vergleichbaren
Dienstleistungen mit Nennung folgender Angaben:
— Auftraggeber,
— Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers,
— Bauzeit,
— Beauftragte Lph. mit Ausführungszeitraum,
— Angabe von BGF/BRI,
— Angabe der Kosten KG 3/4,
— Erläuterung zum Projekt.
e) Beschreibung der Projektorganisation für das Projekt
Brandschutzsanierung RWS/FOS-Augsburg mit Angaben über die technische
Leistung;
f) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens;
g) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen
öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der
Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter
III.2.3) a-c
gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung
ausgeschlossen werden.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ja, es
sind die Nachweise nach Pkt.
III.2.1) d) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und
bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche
Punktzahl der
III.2.2) (Wirschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit)
genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im
Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der
unter
III.2.3) (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise
(Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung
erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien
(Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen
der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Objektplanung für Gebäude nach § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9 HOAI für die
Brandschutzsanierung der RWS / FOS Augsburg
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
18.10.2011 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
19.10.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der "Teilnahmeantrag" ausgefüllt
einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und
Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann nur nach
schriftlicher Anforderung der Zugangsdaten per E-Mail unter
www.wunderle-architekten.de/fos-bos-augsburg/ heruntergeladen werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen
Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem
Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte
Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt;
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgegeben;
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem
anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die
Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert
mit der festgesetzten Gewichtung;
e) Während der Durchführung der Lph. 8 (Objektüberwachung) muss, aufgrund
der Komplexität der Maßnahme, durch den AN eine tägliche Präsenz auf der
Baustelle garantiert werden. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZiJnaVlYVlVtWWZiNGZZWyFjViJWVW1ZZmIiWFk=
Telefon: +49 892176-0
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2
GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§
107 Abs. 3 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Augsburg, Hochbauamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTFnbmJnYWB0YGxzP2B0ZnJhdHFmLWNk
Telefon: +49 821324-4657
Internet-Adresse: http://www.augsburg.de
Fax: +49 821324-4639
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.9.2011