Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Burghausen mbH
Marktler Straße 61
84489 Burghausen
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MTNzYm9kXl9icHFiaWliPWVmcXdpYm8qZmtkYmtmYnJvYithYg==
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVmRlVl1dVjFZWmVrXVZjHlpfWFZfWlZmY1YfVVY=
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWFibXNlXmsmYmdgXmdiXm5rXiddXg==
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Juristische Person des privaten Rechts, die aufgrund der
Stellung ihrer Gesellschafterin öffentlicher Auftraggeber ist
I.3) Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Terminal für den Kombinierten Verkehr Burghausen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Dienstleistung: Burghausen.
NUTS-Code DE214
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Umschlagterminals für
den Kombinierten Verkehr (Straße-Schiene) in Burghausen.
Die geplante Anlage ist technische und betriebliche Schnittstelle zwischen
Straßen- und Schienenverkehr mit dem Ziel, über große Entfernungen
laufende Güterverkehre unter Verwendung genormter Ladeeinheiten
(ISO-Container 20 ‘– 45‘ Länge, Wechselbrücken mit genormten Greifkanten,
kranbare Sattelanhänger mit genormten Greifkanten) von der Straße auf die
Schiene zu verlagern.
Kernelemente des KV-Terminals sind:
— Gleisanlagen zur Aufstellung und zur betrieblichen Behandlung der
Tragwagenzüge einschließlich Gleisanbindung an das Eisenbahnnetz,
— Straßenverkehrsflächen mit Park-, Fahr- und Ladespuren,
— Abstellflächen für die transportbedingte Zwischenabstellung von
Ladeeinheiten im Umschlagprozess,
— Portalkrananlage für die Durchführung der Umschlagprozesse zwischen
Straßen- und Schienenfahrzeugen bzw. Abstellflächen,
— Terminalgebäude mit Abfertigungs- und Sozialräumen sowie Agenturen,
— Zuführungsgleis einschl. Anbindung an das Netz der DB AG,
— Ingenieurbauwerke, Stützkonstruktionen,
— Verkehrstechnische Anbindung an die B20.
Die Terminalausstattung schließt Nebenanlagen wie Hochmastbeleuchtung,
Trafo- und Kompressorenstation (Bremsprobeanlage) ein.
Die Umschlaganlage erstreckt sich über eine Länge von ca. 700 m und eine
Breite von ca. 80 m. Das gesamte Terminal einschl. Gleisharfen und
Abfertigungsbereich sowie Zuführungsgleis beansprucht eine Fläche von ca.
7,7 ha inkl. Randböschungen.
Kosten: derzeitige Kostenberechnung: ca. 26 000 000 EUR netto
Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen zu
vergeben:
— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 44 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 40 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphasen
8-9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 51 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Umschlagterminals für
den Kombinierten Verkehr (Straße-Schiene) in Burghausen.
Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen zu
vergeben:
— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 44 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 40 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphasen
8-9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 51 ff HOAI,
Leistungsphasen 8-9,
— Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2
500 000,00 EUR für sonstige Schäden: 2 500 000,00 EUR bei einem in der EG
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 2 500 000,00 EUR für
sonstige Schäden: 2 500 000,00 EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
a) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus dem Bereich der
Objektplanung Verkehrsanlagen aus den letzten 5 Geschäftsjahren
(2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die 3 Referenzprojekte aus dem
Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Umschlaganlage,
Containerterminal, o.ä.),
— (vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR
netto),
— mindestens Leistungsphasen 8+9 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. §
46 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
b) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten aus dem Bereich der
Objektplanung Ingenieurbau aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010)
(§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die 2 Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20
000 000 EUR netto),
— mindestens Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Ingenieurbau (gem. § 42
HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
c) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Örtlichen
Bauüberwachung aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b
VOF):
Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20
000 000 EUR netto),
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Sollten bei einem Referenzprojekt mehrere der oben genannten
Leistungsbereiche nach HOAI erbracht worden sein, kann dieses
Referenzprojekt auch mehrfach in den einzelnen Leistungsbereichen nach
HOAI benannt werden.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 6 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben
werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Ausführung von vergleichbaren
Maßnahmen besteht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Umschlaganlage,
Containerterminal, o.ä.),
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20
000 000 EUR netto),
— Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem.
§ 46 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä.
nachzuweisen.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die
Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1). hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.
Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden.
D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 6 Projekten können
insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (6 Referenzprojekte x max. 10 Punkte =
max. 60 Punkte). Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich
Objektplanung Verkehrsanlagen wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Umschlaganlage,
Containerterminal, Hafenanlage o.ä.)? Wenn das Referenzprojekt
hinsichtlich der Aufgabestellung vergleichbar ist (Umschlaganlage,
Containerterminal, o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben. Ist das
Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nicht oder nur bedingt
vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme, o.ä.) werden 0,0 Punkte
vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder
übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)?
Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei
geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene
Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten
in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 1,5 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden
bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der
Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. § 46 HOAI) beauftragt? Wenn die
Leistungsphasen 8-9 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Wurden
die Leistungsphasen 8-9 nicht beauftragt, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9
werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten
Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus
die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurde die Leistungsphase 8
(= 15 % nach HOAI) beauftragt. Hier werden 2,5 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 3,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene
Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits
abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0
Punkte vergeben. Bei der Bewertung der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich
Objektplanung Ingenieurbauwerke wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender
Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20
000 000 EUR netto oder mehr) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren
Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl
linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe
von 10 000 000 EUR netto werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode:
10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 4,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung
Ingenieurbauwerke (gem. § 42 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen
8-9 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Wurden die
Leistungsphasen 8-9 nicht beauftragt, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9
werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten
Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus
die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurde die Leistungsphase 8
(= 15 % nach HOAI) beauftragt. Hier werden 3,33 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 4,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene
Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits
abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0
Punkte vergeben. Bei der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich
Örtliche Bauüberwachung wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto
oder mehr) werden 6,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20
000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert.
(Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR
netto werden 3,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20
000 000 EUR x 6,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt
derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja,
werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. -
Personelle Besetzung 40 % (siehe
III.2.3.2). hieraus: Technische Leitung
(Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes
Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der
maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und
2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
Punkte erzielt werden. (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40
Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Umschlaganlage,
Containerterminal, o. ä.)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der
Aufgabenstellung vergleichbar ist, werden 4,0 Punkte vergeben. Ist das
Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nicht oder nur bedingt
vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme, o.ä.) werden 0,0 Punkte
vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender
Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20
000 000 EUR netto oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren
Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl
linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe
von 10 000 000 EUR netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode:
10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung
Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI) durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden
Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 8-9 erbracht wurden,
werden 3,0 Punkte vergeben. Wurden die Leistungsphasen 8-9 nicht erbracht,
werden 0,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang als
die Leistungsphasen 8-9 werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen
den geforderten Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den
Projektleiter wurde die Leistungsphase 8 (= 15 % nach HOAI) erbracht. Hier
werden 2,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 3,0 Punkte)
Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt:
Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim
Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
21.11.2011 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
21.11.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
MThuXWpfWVpda2xdZGRdOGBhbHJkXWolYWZfXWZhXW1qXSZcXQ==, Fax: +49 8925559511 angefordert
werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Dasselbe gilt bei Beteiligung
eines Nachunternehmers. Die Formblätter sind bei der Beteiligung eines
Nachunternehmers durch diesen auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTFobWVuP2F0bWNkcmpgcXNka2tgbHMtYXRtYy1jZA==
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Burghausen mbH
Marktler Straße 61
84489 Burghausen
DEUTSCHLAND
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.10.2011