Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
"Neugestaltung des Bereichs Schützenplatz / Werderpark"
Bewerbungsfrist 25.10. - 17.11.2011
Auslober Stadt Peine
Wettbewerbsbetreuung
Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel.: 05205-7298-18, Fax: 05205-22679
Email: MjEzXGFZYjNXW2MgZlhhYVhmZ1RXZyFXWA==
Internet: www.dhp-sennestadt.de
Der Auslobung liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008" zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. registriert.
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Peine hat im Jahre 2007 ein Städtebauliches Gutachten zur Entwicklung der Innenstadt Peine beauftragt. Unter dem Arbeitstitel „Schützenplatz und Werderpark“ werden Ziele und Maßnahmen für die Neugestaltung dieses wichtigen Innenstadtbereiches genannt, sowie im Einleitungstext dazu folgende Befunde formuliert:
„Bisher ist die Gestaltung des Schützenplatzes hauptsächlich funktional bestimmt durch die Nutzung als Parkplatz. Zugleich ist er aber der zentrale Ankunftsraum für Besucher der Innenstadt, Vorplatz des Rathauses, städtischer Veranstaltungsraum und Anknüpfungspunkt an den östlich gelegenen Stadtpark. Das alljährliche Freischießen stellt hier besondere Anforderungen.
Die Richard-Langeheine-Straße als wichtige Hauptstraße trennt den nördlichen kleineren Teil des Platzes vom Hauptteil vor dem Rathaus ab. Der Fußweg entlang der Straße birgt keine atmosphärischen Qualitäten, die den Fußgänger anregen, diesen Weg für sich zu wählen.
Die mit dem Pavillon im Stadtpark angelegte Sichtachse wird durch Buschwerk verstellt und auf Seiten des Schützenplatzes nicht beantwortet.
Die Orientierung zur Innenstadt ist mit den vorhandenen Wegeführungen nur eingeschränkt möglich.
Der Werderpark ist durch einen Zaun am Kinderspielplatz Pulverturmwall, Ecke Am Werderpark räumlich isoliert. Als kleiner städtischer Park mit Spielmöglichkeiten für Kinder ist er von Bedeutung für Wohnqualität, Erholung und Aufenthalt in der Innenstadt.“
Das Städtebauliche Gutachten empfahl daher, einen Gestaltungswettbewerb auszuloben mit dem Ziel, für die bisher stark vom Verkehr geprägten Bereiche mehr Freiraumqualitäten zu entwickeln sowie eindeutige und attraktive Verknüpfungen zwischen Stadtpark, Schützen-platz, Werderpark und Innenstadt zu realisieren.
Wettbewerbsziel ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in, Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in) für die weitere Planung zu finden. Die Ausloberin beabsichtigt, für das Wettbewerbsgebiet einen Masterplan erstellen zu lassen und einen der Preisträger mit dem ersten Bauabschnitt zu beauftragen.
Der erste Bauabschnitt umfasst die Teilbereiche der Schützenstraße und der Glockenstraße und soll bis Anfang 2015 realisiert sein. Im Jahre 2015 findet in Peine das große Bundesschützenfest statt, so dass weitere Baumaßnahmen erst wieder ab 2016 möglich sind. .
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Wettbewerbsteilnehmer/innen und
Zulassungsvoraussetzungen
Wettbewerbsteilnehmer/innen (RPW § 4)
Es sind nur Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten auf der einen Seite und Stadtplanern oder Architekten auf der anderen Seite zugelassen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
• zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben;
• zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
• der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
• zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
• der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 28 angestrebt, davon werden 8 Arbeitsgemeinschaften gesetzt, 20 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Die Bekanntmachung des Wettbewerbes erfolgt auf der Hompage des Büros DHP..
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 17.11.2011 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer möglich.
www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
• Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
• Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung
• Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
20 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Stadt Peine aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 8 Teilnehmer ausgewählt und eingeladen:
1. AG Busch Architekten BDA und Architektengemeinschaft Hübotter und Stürken mit Lohaus Carl, Landschaftsarchitekten, Hannover
2. AG Herbstreit Landschaftsarchitekten, Bochum, mit Stahm Architekten, Braunschweig
3. AG Cityförster, Oliver Seidel, Architekt, Hannover mit büro urbane gestalt landschaftsarchitekten, Johannes Böttger, Köln
4. AG Raumplan - Tim Steinberg, Joachim Rink, Architekten, Hannover mit plateau landschaftsarchitektonische kooperation, Berlin
5. AG bwp NILSSON WITT, Freie Architekten BDB, Celle mit Andreas Ackermann, Landschaftsarchitekt BDLA, Hannover
6. AG Kellner, Schleich, Wunderling, Architekten / Stadtplaner, Hannover mit r+b landschaft s architektur, Dresden
7. AG Gondesen und Wenzig, Architekten, Braunschweig mit ST raum a. Landschaftsarchitekten, Berlin
8. AG Pfitzner.Moorkens-Architekten, Hannover, mit Gruppe Freiraumplanung, Hannover
Termine
Bewerbungsfrist 25.10. - 17.11.2011
Losziehung 21.11.2011
Ausgabe der Unterlagen 28.11.2011
Rückfragen bis zum 11.12.2011
Kolloquium 13.12.2011
Abgabe Planunterlagen 31.01.2012
Preisgerichtssitzung 01.03.2012
Ausstellungseröffnung 08.03.2012
Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht:
1. Michael Kessler, Bürgermeister der Stadt Peine
2. Gustav Kamps, SPD-Fraktion
3. Christoph Plett, CDU-Fraktion
4. Prof. Walter Ackers, Architekt, Stadtplaner, Braunschweig
5. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin
6. Prof. Dr. Martin Prominski, Landschaftsarchitekt, Hannover
7. Hans-Jürgen Tarrey, Architekt, Erster Stadtrat, Stadt Peine
Stellvertretendes Preisgericht:
8. Barbara Hutter, Landschaftsarchitektin, Berlin
9. Henning Schulz, Leiter des Hochbauamtes, Stadt Peine
10. N.N., Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
11. N.N., Fraktion Peiner Bürgergemeinschaft PB
12. N.N., FDP-Fraktion
13. N.N., Fraktion Gemeinschaft unabhängiger Bürger GUB
14. N.N., Fraktion Die Linke
15. N.N., Piraten-Fraktion
Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht:
16. Prof. Dr. Robert Schnüll, Verkehrsplanung, Hannover
17. Hans-Peter Männer, Bürgerschaffer, Peine
18. Jochem Glaß, Stadt Peine
19. Jens Schacht, konzeptionelle Verkehrsplanung, Stadt Peine
20. Petra Krefeld, Tiefbau, Stadt Peine
21. Ralph Hartmann, Grünplanung, Stadt Peine
22. Jutta Salzmann, Stadtplanung, Stadt Peine
23. Thomas Witschel, Verkehrsbehörde, Stadt Peine
24. Klaus Krüger, Stadtwerke Peine
Preise und Anerkennungen
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 45.000 € zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 15.000 €
2. Preis 10.000 €
3. Preis 7.000 €
4. Preis 5.000 €
Anerkennungen 8.000 €
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen
enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.