Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
nichtoffener Realisierungswettbewerb "Ein Brückenschlag für Lahr" im
Rahmen der Landesgartenschau 2018
Rathausplatz 7
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Lahr
Zu Händen von: Herrn Michael Kleinthomä
77933 Lahr
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 78219100650
E-Mail: MTRpZV9kXWFoKmdoYWVqcGRraV1hPGhdZG4qYGE=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.lahr.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
http://www.lahr.de/startseite/stadt
stadtteile/landesgartenschau/wettbewerb
Weitere Auskünfte erteilen: Arbeitsgemeinschaft AG Freiraum / Pit Müller,
c/o Pit Müller, Freier Landschaftsarchitekt BDLA
Guntramstraße 38
Zu Händen von: Dipl.-Ing. Pit Müller
79106 Freiburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 761280508
E-Mail: MTNtZnE9bWZxKmpyYmlpYm8rYWI=
Fax: +49 761276552
Internet-Adresse: http://www.pit-mueller.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Nichtoffener Planungswettbewerb gem. RPW 2008 für den Neubau einer
Fuß-/Radwegebrücke in Lahr.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens um die Ausrichtung einer
Landesgartenschau hat die Stadt Lahr für das Jahr 2018 den Zuschlag
erhalten. Zentraler Gegenstand dieser Bewerbung war die Weiterentwicklung
des freiraumplanerischen und städtebaulichen Potenzials im Lahrer Westen
zu einer dauerhaften grünen Infrastruktur, zu einem grünen und sozialen
Mittelpunkt für die Stadtteile Langenwinkel und Mietersheim sowie den
Ortsteil Dinglingen, verbunden mit einer Fuß-/Radwegüberführung über die
dortigen Bundesstraßen, die die beiden Parkteile Mauerfeldpark und
Stegmattenpark verbindet, gleichzeitig aber auch eine "Landmarke" für die
Stadteinfahrt bilden soll.
Als erste Stufe für die Realisierung der Landesgartenschau 2018 hat die
Stadt Lahr zusammen mit dem Land Baden-Württemberg im Jahr 2010/2011 einen
freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ausgelobt, der zur
Beauftragung des 1. Preisträgers geführt hat.
Auf der Grundlage des überarbeiteten Preisträgerentwurfs für das
Parkgelände soll nun im Rahmen dieses Wettbewerbsverfahrens eine
zeitgemäße und ortsangemessene Fuß-/Radwegbrücke entwickelt werden, die
der besonderen Situation in der Schnittstelle zweier Parks und der
Akzentuierung der Stadteinfahrt gerecht werden soll. Gegenstand dieses
Wettbewerbs ist die ingenieurtechnische und gestalterische Planung für
eine Fuß-/Radwegebrücke im Westen der Stadt Lahr. Sie überspannt auf einer
Länge von ca. 260 m die B 36 und soll die beiden Parkteile "Mauerfeldpark"
und "Stegmattenpark" unter Berücksichtigung des
landschaftsarchitektonischen Entwurfs und der übergeordneten
Radwegebeziehungen miteinander verbinden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71322300
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zum Planungswettbewerb werden maximal 10 Planungsteams zugelassen, davon
sind 5 Planungsteams, die die geforderten Kriterien erfüllen, vorab durch
die Ausloberin gesetzt.
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind von den
Teams/Bewerbergemeinschaften folgende Unterlagen im Rahmen des
Teilnahmeantrags einzureichen:
1. Teilnahmeantrag unter Verwendung des vorgegebenen Formulars,
2. Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung (Mitgliedschaft in einer
Ingenieurkammer/einer Architektenkammer) durch Kopie der
Eintragungsurkunde,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF, § 4 vorliegen,
4. Eigenerklärung, dass die Mitglieder des Teams jeweils eine
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die folgende
Deckungssummen aufweist: für Personenschäden: 3 000 000 EUR, für
Sachschäden: 1 000 000 EUR,
5. Für die Ingenieure: Darstellung von zwei Referenzobjekten
(Fuß-/Radwegsteg mit einer Mindestlänge von 100 m) in Plänen und Fotos auf
je einem Blatt A3-Querformat, einschl. der Angaben über den
Planungszeitraum, den Herstellungszeitraum, die Herstellungskosten, die
Planungskosten sowie den Auftraggeber. Beim Auftraggeber ist ein
relevanter Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen. Das
Referenzobjekt muss nach dem Jahr 2000 fertig gestellt worden sein.
Mindestens eines der beiden Projekte muss im eigenen Büro geplant worden
sein,
6. Für die Architekten: Darstellung von 2 Referenzobjekten, bei denen das
Tragwerk eine herausragende gestalterische Funktion einnimmt, in Plänen
und Fotos auf je einem Blatt A3-Querformat, einschl. der Angaben über den
Planungszeitraum, den Herstellungszeitraum, die Herstellungskosten, die
Planungskosten sowie den Auftraggeber. Beim Auftraggeber ist ein
relevanter Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen. Bei beiden
Projekten müssen die Herstellungskosten über 500 000,00 EUR (brutto)
liegen. Das Referenzobjekt muss nach dem Jahr 2000 fertig gestellt worden
sein. Mindestens eines der Projekte muss im eigenen Büro geplant worden
sein,
7. Für Ingenieure und Architekten: Nachweis je eines Preisranges (kein
Ankauf oder Anerkennung) bei einem ordentlichen Wettbewerbsverfahren
(keine Mehrfachbeauftragung) oder der Nachweis einer Auszeichnung bei
einem der bekannten Auszeichnungsverfahren (In Deutschland: Beispielhaftes
Bauen, Hugo-Häring-Preis, Bonatzpreis, Deutscher Brückenbaupreis, in
Europa: vergleichbare Auszeichnungsverfahren). Die Auszeichnung muss nach
dem Jahr 2000 erteilt worden sein.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Bauingenieur/in und/oder
Architekt/in zu führen. Es sind Teams zu bilden aus mindestens 1
Architekt/in und 1 Bauingenieur/in, die Federführung liegt bei dem/der
Bauingenieur/Bauingenieurin. Die Teams sind bei der Bewerbung zu benennen
und können in ihrer Zusammensetzung im Verlauf des Verfahrens nicht
verändert werden. Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten sind in
diesem Verfahren als (Mit)Verfasser ausdrücklich nicht zugelassen, da über
ein landschaftsplanerisches Wettbewerbsverfahren im Vorfeld das mit dem
ersten Preis ausgezeichnete Landschaftsarchitekturbüro bereits mit den
weiteren Planungen beauftragt wurde, die Grundlage sind für dieses
Wettbewerbsverfahren. Es bleibt den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt,
eine(n) Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektin in beratender
Funktion hinzuzuziehen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –
"Berufsanerkennungsrichtlinie" – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
werden und dabei berechtigt sind, eine der beiden oben genannten
Berufsbezeichnungen zu tragen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teil-nahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist. Arbeitsgemeinschaften haben in der
Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Mehrfachbewerbungen von Teampartnern in unterschiedlichen
Teamkonstellationen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der
entsprechenden Teams aus dem Bewerbungsverfahren.
Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren müssen zum
Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist erfüllt sein.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater (z.B. Künstler) müssen
nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen
erbringen, die der Wettbe-werbsaufgabe entsprechen und wenn sie
überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Im Hinblick auf
die besondere Situation der Brücke an der Einfahrt zur Stadt, die eine
Akzentuierung auch in der Nacht sinnvoll erscheinen lässt, wird seitens
der Ausloberin die ergänzende Beratung seitens eines Büros für
Lichtplanung empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 10
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Leonardt, Andrä und Partner, Beratende Ingenieure VBI, Stuttgart mit
Dissing und Weitling architecture a/s, Kopenhagen
2. schlaich, bergermann und partner, beratende ingenieure im bauwesen,
Stuttgart mit Wittfoht Architekten, Stuttgart
3. Ingenieurgruppe Bauen, Karlsruhe mit Grube, Jakel, Löffler,
Architekten, Karlsruhe
4. Weischede, Herrmann und Partner, Beratende Ingenieure, Stuttgart mit
Bez + Kock, Architekten und Generalplaner, Stuttgart
5. Dr. Kreutz + Partner, Beratende Ingenieure, Nürnberg mit
netzwerkarchitekten, Darmstadt
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
5.12.2011 - 17:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 9.12.2011 - 16:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Der Auslober stellt für Preise
und Anerkennungen einen Betrag von 71 000 EUR (netto) zur Verfügung. Die
Wettbewerbssumme teilt sich wie folgt auf:
Jedes teilnehmende Büro erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6
000,00 EUR.
Die verbleibende Preissumme wird wie folgt aufgeteilt:
1. Preis 6 000,00 EUR,
2. Preis 4 000,00 EUR,
eine Anerkennung 1 000,00 EUR.
Das Preisgericht kann auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses die
Wettbe-werbssumme anders aufteilen.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Herr Karl-Langensteiner-Schönborn, Baudezernent der Stadt Lahr
2. Herr Michael Kleinthomä, Leiter der Abt. Tiefbau im Stadtbauamt der
Stadt Lahr
3. Frau Sabine Fink, Leiterin des Stadtplanungsamts der Stadt Lahr
4. Herr Prof. Rolf Kicherer, HfT Stuttgart, Fakultät Bauingenieurwesen
5. Herr Prof. Dr. Engelsmann, Staatl. Akademie der Bildenden Künste,
Stuttgart, FB konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre
6. Herr Burkhard Wegener, Freier Landschaftsarchitekt Büro club L94, Köln
7. Herr Dipl.-Ing. Klaus Elliger, Architekt, Mannheim
8. Herr Dipl.-Ing. Helmut Göppert, Ingenieur, Lahr
9. Herr OB Dr. Müller und 5 Vertreterinnen/Vertreter der Fraktionen im
Gemeinderat Lahr
10. Herr Erich Herrmann, Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz, Stuttgart
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7219264049
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.11.2011