1. ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBS:
Die Stadt Prenzlau wird im Jahr 2013 die Landesgartenschau (Laga)mit dem Thema „Hochzeit von Stadt und See“ ausrichten. Das Wettbewerbsgebiet ist Vorfeld zu einem Eingangsbereich der Laga und soll kurz- und langfristig eine attraktive Gestaltung erhalten.
2. ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER:
Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hans-Peter Moser, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau
VERTRETUNG UND BETREUUNG DES WETTBEWERBSVERFAHRENS:
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH, vertreten durch Frau Dr. Jenny Naumann, Ludwig-Richter-Straße 23, 14467 Potsdam, MTNqXmZpPV9wZGpfZStgbGo=, Sanierungsträger der Stadt Prenzlau. Download der Ausschreibung (Kurzfassung) unter www.prenzlau.eu
2a. Der Wettbewerb hat die Registriernummer W 2009 / 03 bei der Brandenburgischen Architektenkammer
3. GEGENSTAND UND ART DES WETTBEWERBS:
Städtebaulich - landschaftsarchitektonischer Ideen- und Realisierungswettbewerb.
Nicht-offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme:
Schriftliche Bewerbung auf maximal drei DIN A4-Seiten bis zum 12. Juli 2009,
an: BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH, Ludwig-Richter-Str. 23,
D-14467 Potsdam
4. BESCHREIBUNG DES VORHABENS:
Mit dem Wettbewerb soll eine städtebauliche, landschaftsarchitektonische und funktionale Lösung für die Aufwertung der Neustadt und die Anbindung des Unteruckersees an die Innenstadt gefunden werden. Das Konzept soll in zwei Stufen – als kurzfristige und langfristige Lösung – ausgearbeitet werden.
5. FACHBEITRÄGE UND IHRE ANFORDERUNGEN
Von dem Fachbeitrag der Städteplanung wird erwartet, dass für die Weiterentwicklung der Stadt am See die Weichen gestellt werden, vom Fachbeitrag der Landschaftsarchitektur, dass die Verbindung von Stadt, See und Natur gelingt.
6. ZULASSUNGSBEREICH
Zur Teilnahme am Wettbewerb bewerben kann sich jede Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern / Architekten, die im Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist und die fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllt.
7. DIE WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN
Die Stadt hat die Förderung des Wettbewerbs durch das Land Brandenburg beantragt.
8. TEILNAHMEBERECHTIGUNG:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Städteplaner(-in) / Architekt (-in), und/oder Landschaftsarchitekt(-in) berechtigt sind in einer zwingend geforderten Arbeitsgemeinschaft. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner und Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG bzw. RL 89/48/EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Juristische Personen, die für die Wettbewerbsarbeit sowohl die Qualifikation Garten- und Landschaftsarchitekt und Stadtplaner (-in) / Architekt (-in) als Entwurfsverfasser nachweisen, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Die Arbeitsgemeinschaft hat den Landschaftsarchitekten, die Landschaftsarchitektin als bevollmächtigte Vertreterin zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei den teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
8a. TEILNAHMEBERECHTIGTE BERUFSSTÄNDE:
Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten(-innen) und Stadtplanern (-innen) / Architekten(-innen). Es wird dringend empfohlen, bei der Wettbewerbsbearbeitung die Mitwirkung sachverständiger Berater für die Verkehrsplanung zu beteiligen. Fachberater unterliegen nicht der Teilnahmeberechtigung. Sie dürfen nur jeweils einen Teilnehmer / eine teilnehmende Arbeitsgemeinschaft beraten.
9. TEILNEHMER / TEILNEHMERINNEN:
Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer:
- Die Zahl der Teilnehmenden wird auf maximal 20 begrenzt
- 6 Teilnehmende werden vom Auslober ohne Bewerbung gesetzt, sie müssen die personelle Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe Architektur/Städtebau und Landschaftsarchitektur erklären
- 4 teilnehmende Arbeitsgemeinschaften werden in einer Bewerbergruppe „junge Büros“ mit Diplom nicht älter als 10 Jahre anonym ausgelost
- 10 teilnehmende Arbeitsgemeinschaften und 5 Nachrücker werden auf Grund ihrer Bewerbung anonym ausgelost
Kriterien der Auswahl von gesetzten Teilnehmenden, sowie Teilnehmern für das Losverfahren:
- Nachweis der fachlichen Eignung aller verantwortlichen Teilnehmer
- Nachweis vergleichbarer Planung in den letzten zehn Jahren: Mindestgröße eines bearbeiteten Gebiets: 4 -5 ha im städtischen Kontext
- Nachweis einer bereits durchgeführten interdisziplinären Aufgabenbearbeitung
- Nachweis eines realisierten Projekts (alle außer Junge Büros)
10. NAMEN DER MITGLIEDER DES PREISGERICHTS:
Fachpreisrichter / -innen
1) Frau Prof. Daldrop, Landschaftsplanung BTU Cottbus
2) Frau Dipl. Ing. Juliane Schonauer, Stadtplanerin Berlin
3) Herr Dipl. Ing. Bernhard Conradi, freier Architekt und Stadtplaner, Berlin
4) Herr Dipl. Ing. Tobias Micke, freischaffender Landschaftsarchitekt, Berlin
5) Herr Dipl. Ing. Jens Henningsen, freier Landschaftsarchitekt BDLA und Diplom-Wirtschaftsingenieur, Berlin
Stellvertreter:
1. Herr Dipl. Ing. Stefan Jäckel, Landschaftsarchitekt, Berlin
2. Herr Dipl. Ing. Matthias Bockhorst, Stadtplaner, Berlin
3. Herr Dipl. Ing. J. Miller Stevens, Stadtplaner SRL, Berlin
Sachpreisrichter / -innen:
1. Herr Hans-Peter Moser, Bürgermeister der Stadt Prenzlau
2. Herr Dr. Andreas Heinrich, Amtsleiter Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung, Prenzlau
3. Frau Kerstin Oyczysk, Amtsleiterin Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung, Prenzlau
4. Herr Dr. Eckhard Blohm, Amtsleiter Bildung, Kultur, Soziales, Prenzlau
Stellvertreter:
1. Frau Bärbel Hoppe, Sachgebietsleiterin Stadtplanung, Prenzlau
2. Herr Dipl. Ing. Thomas Guhlke, Sachbearbeiter Stadtplanung Prenzlau
Sachverständige:
1. Verkehr: Dipl. Ing. Siegmar Gumz, Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
2. Untere Denkmalschutzbehörde, Herr Schulz
3. Untere Naturschutzbehörde, Herr Harald Wendt
4. Obere Denkmalschutzbehörde, NN
5. Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Frau Rita Werneke, gegebenenfalls Vertreterin Frau Corinna Wilhelm
6. Herr Dipl. Ing. Claus Reichardt, Architekt, Geschäftsführer BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH, Potsdam
11. ENLIEFERUNGSTERMIN UND ABLIEFERUNG
Bis spätestens 12. Oktober 2009, 12 Uhr mittags gemäß Vorgaben Anlage II RPW 2008
12. TERMIN FÜR RÜCKFRAGEN:
Schriftliche Rückfragen bis 17.08.2009, das Rückfragenkolloquium findet am 31.08.2009 um 14 Uhr in Prenzlau statt.
13. BEDINGUNGEN FÜR DEN ERHALT DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Zulassung zum Wettbewerb durch das Losverfahren bzw. die Setzung.
14. KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER VORHABEN:
- Einhaltung der formalen Anforderungen
- Einhaltung der bindenden Vorgaben der Auslobung
- Kurzfristige Umsetzbarkeit
- Leitgedanke / Städtebauliches Gesamtkonzept
- Funktionalität der stadträumlichen Einbindung
- Verkehrsführung
- Bauvolumen / Höhenentwicklung
- Umgang mit der topographischen Situation
- Gestalterische Einbindung des Unteruckersees
- Nutzung / Nutzbarkeit
- Besondere Gestaltungsmerkmale
- Touristische Anziehungspunkte / Eignung für touristische Nutzung
- Repräsentativität als Vorfeld des Eingangsbereichs der Landesgartenschau 2013 an der
Uckerpromenade
- Kostenintensität
15. ART UND UMFANG DER BINDUNG DES AUSLOBERS AN DIE ENTSCHEIDUNG DES PREISGERICHTS; BEI REALISIERUNGSWETTBEWERBEN: UMFANG DER WEITEREN BEAUFTRAGUNG:
Der Auslober wird, soweit und sobald die der Auslobung zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit weiterführenden Arbeitsschritten nach § 42 HOAI (Überarbeitung städtebaulicher Entwurf) sowie ggfs. nach § 40 HOAI (Bebauungsplan) und nach § 15 HOAI (Objektplanung Freianlagen) beauftragen.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, an den weiteren Verfahrensschritten teilzunehmen und im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
16. ANZAHL UND HÖHE DER PREISE UND ANERKENNUNGEN:
1. Preis 20.000 Euro
2. Preis 13.000 Euro
3. Preis 9.000 Euro
4. Preis 6.000 Euro
Anerkennungen 12.000 Euro
17. SPRACHE ODER SPRACHEN, DIE VON DEN BEWERBERN VERWENDET WERDEN KÖNNEN: Deutsch
18. STEHT DER WETTBEWERB MIT EINEM VORHABEN/PROGRAMM IN VERBINDUNG DAS MIT MITTELN DER EU-SRUKTURFONDS FINANZIERT WIRD?
Das Wettbewerbsgebiet liegt teilweise im Sanierungsgebiet I der Stadt Prenzlau, die Innenstadt ist Teil der Stadtumbaukulisse, die Stadt Prenzlau ist auch im Efre-Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung“. Die Stadt hat daher die Möglichkeit, Fördermittel zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes zu erhalten.
19. ANSPRECHPARTNER, AN DEN SICH DER TEILNEHMER ZUR NACHPRÜFUNG BEHAUPTETER VERSTÖSSE GEGEN WETTEWERBSBESTIMMUNGEN WENDEN KANN:
Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind endgültig. Gegen Regelverstöße bei der Durchführung des Verfahrens können Wettbewerbsbeteiligte innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Protokolls über die Preisgerichtssitzung beim Auslober Beschwerde einlegen. Dieser trifft seine Entscheidung im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss.
20. Der Wettbewerb wird nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 in der Fassung vom 12. September 2008 durchgeführt