Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 178-403912
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Lietzenburger Straße 107
Berlin
10707
Deutschland
Kontaktstelle(n): Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen II D, Patrick Weiss, II D 2
Telefon: +49 30901394420
E-Mail: MjEzY1RnZVxWXiFqWFxmZjNmWGFmaiFVWGVfXGEhV1g=
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de
Berlin
12049
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stefanie Kirchner
Telefon: +49 3060977716
E-Mail: MjE4WVdgUVZcU2AuW09RVlpTV1JiHFJT
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.machleidt.de
Württembergische Str. 6
Berlin
10707
Deutschland
Kontaktstelle(n): Patrick Weiss
Telefon: +49 30901394420
E-Mail: MjEzY1RnZVxWXiFqWFxmZjNmWGFmaiFVWGVfXGEhV1g=
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Quartiers- und Landschaftspark Berlin TXL
Der Flughafen Berlin-Tegel wird mit der Inbetriebnahme des zukünftigen Airports BER geschlossen. Zu den wesentlichen Bausteinen der Nachnutzung des Flughafens Tegel zählen die Errichtung eines neuen Stadtteils mit ca. 5 000 Wohnungen – des Schumacher Quartiers – sowie die Entwicklung eines Landschaftsraumes mit einer Größe von über 200 ha zur „Tegeler Stadtheide“.
Auf Grundlage eines Städtebaulichen Rahmenplans sollen nun in einem landschaftsplanerischen Wettbewerb die öffentlichen Freiräume des Schumacher Quartiers, insbes. ein Quartierspark im Zentrum, konkretisiert werden. Der Quartierspark bildet das zentrale Element des städtebaulichen Entwurfs für das Schumacher Quartier. Darüber hinaus dient der Wettbewerb der Konzeptfindung für den westlich anschließenden Landschaftspark in der „Tegeler Stadtheide“. Im Gegensatz zum Quartierspark hat der Landschaftspark überregionale Bedeutung. Hier sollen auch Angebote für alle Besucher aus der näheren und weiteren Umgebung geschaffen werden.
Weiteres dazu in der Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Landschaftsarchitekten. Geforderte Berufsqualifikation gem. VgV §75 (1), (3). Ist in d. Herkunftsland d. Berufsbezeichnung gesetzl. nicht geregelt, so erfüllt d. fachl. Voraussetzung, wer über e. Diplom, Prüfzeugnis o. sonst. Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung n. d. Richtlinie 2005/36/EG gewährl. ist. Die Vorauss. f. d. Teilnahmeberechtigung müssen a. Tag d. Bewerbung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien werden den Teilnehmern in der Auslobung mitgeteilt.
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 39, 40 der HOAI ermittelt. Für Preise und Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer der 2. Phase stehen insgesamt 210 500 EUR zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer der 2. Phase insgesamt 105 250 EUR
1) Preis 42 100 EUR
2) Preis 26 313 EUR
3) Preis 15 788 EUR
Drei Anerkennungen insgesamt 10 525 EUR
Die Summe der Aufwandsentschädigungen wird unter allen Teilnehmern, die in der 2. Phase eine prüffähige Arbeit einreichen, aufgeteilt. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusammenfassung der Termine
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 13.9.2018
Rückfragen 1. Phase bis 27.9.2018
Abgabe Wettbewerbsarbeiten 1. Phase 21.11.2018
Sitzung des Preisgerichts 1. Phase 7.12.2018
Rückfragen 2. Phase bis 11.1.2019
Abgabe Wettbewerbsarbeiten 2. Phase 14.3.2019
Bürgerabend 10.4.2019
Sitzung des Preisgerichts 2. Phase 11.4.2019
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Ein Nachprüfungsantrag gegenüber der Vergabekammer der Landes Berlin aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen die Vergabevorschriften ist gemäß §107 GWB nur zulässig, wenn der Antragsteller diesen zuvor unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin gerügt hat. Hilft der Auslober der Rüge nicht ab, so hat der Antragsteller innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auslobers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, seinen Antrag bei der Vergabekammer des Landes Berlin einzureichen.