Künstlerischer Wettbewerb für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig 2011
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 beschlossen, dass die Bundesrepublik Deutschland zum Gedenken an die Friedliche Revolution im Herbst 1989 und an die Wiedergewinnung der staatlichen Einheit ein Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands in Berlin errichtet. Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 des Deutschen Bundestages wurde die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit dem Land Sachsen und mit der Stadt Leipzig den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zur Friedlichen Revolution auf angemessene und sichtbare Weise zu würdigen. Mit den Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 17. Juni 2009 und des Sächsischen Landtages vom 17. Juni 2010 wurden die politischen Grundlagen dafür geschaffen, dass die Würdigung von Mut und Zivilcourage der Bürger beim Einsatz für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte 1989 in Form eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig erfolgt.
Das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal soll als nationales Denkmal durch Standort, Gestalt und Aussagekraft über Leipzig hinausweisen. Es wendet sich in seinem politischen und künstlerischen Anspruch an eine breite demokratische Öffentlichkeit und insbesondere an die zukünftigen Generationen. Es soll das Vermächtnis der Friedlichen Revolution, die urdemokratische Tatsache, dass sich das Volk selbst zum Akteur seiner Geschicke erhob und zugleich die Friedfertigkeit zum Handlungsmuster erklärte, in einem öffentlich sichtbaren Zeichen für die Nachwelt bewahren.
Als Standort für das zukünftige Denkmal wurde ein ca. 20.000 qm umfassendes Areal auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in unmittelbarer Nähe zum Promenadenring, dem Ort der Montagsdemonstrationen, mit Beschluss des Stadtrates vom 18.05.2011 festgelegt. Der gewählte Standort bietet die Chance, diesem Stadtraum durch ein Kunstwerk von internationaler Bedeutung eine neue Prägung zu geben. Das Kunstwerk und dessen Einbindung in den städtebaulichen Kontext stehen im Vordergrund der Aufgabe. Der das Denkmal umgebende öffentliche Raum des Wettbewerbsgebietes wird, sofern nicht im Wettbewerbsentwurf definiert, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft phasenweise entwickelt und sich an den Vorgaben des Denkmalentwurfs orientieren. Das Denkmal kann innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsgebietes eine flächige Ausdehnung erhalten. Die Stadt Leipzig hat sich in einem Werkstattverfahren, bestehend aus einer repräsentativen Bürgerumfrage, einer Jugendwerkstatt, einer Expertenwerkstatt und einem Bürgerforum von Januar bis März 2011 intensiv mit der inhaltlichen und künstlerischen Zielsetzung des Denkmals auseinandergesetzt und diese präzisiert:
- Die Friedliche Revolution in der DDR war Teil des welthistorischen Vorgangs der Selbstbefreiung der Länder des östlichen Mitteleuropas, der Wiedergewinnung der Freiheit nach innen und nach außen. Für die deutsche Entwicklung hatte die Leipziger Demonstration vom 9. Oktober 1989 Schlüsselbedeutung. Das Leipziger Denkmal soll für die Friedliche Revolution insgesamt stehen. Alle, die – wo immer in der DDR – gegen die Diktatur aufgestanden sind, sollen durch dieses Denkmal gewürdigt werden.
- Das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal soll ein Kunstwerk sein, das zum Nachdenken und zur Auseinandersetzung auffordert. Mit künstlerischen Mitteln soll es einen von der Gegenwart aus gestalteten Erinnerungsprozess anstoßen und die Erfahrungen aus der Friedlichen Revolution von der Vergangenheit ins Heute und in die Zukunft überführen. Es soll individuell erfahrbar sein und sich zugleich im Leipziger Stadtraum in materieller Gestalt dauerhaft und präsent verorten.
- Das Denkmal soll sich in differenzierter und sensibler Art und Weise der Herausforderung stellen, die Friedliche Revolution als ein Kernstück des zustimmungsfähigen Stranges der deutschen Geschichte zu thematisieren und den tradierten und affirmativen Formen der Denkmalkunst früherer Epochen eine neue Formensprache entgegensetzen.
- Das Kunstwerk sollte mit zeitgenössischen formalen und ästhetischen Mitteln arbeiten. Alle Richtungen der Bildenden Kunst sollen mit dieser Aufgabe angesprochen werden, auch konzeptuelle Kunst und partizipatorische Ansätze.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Werkstattphase sind unter
www.leipzig.de/denkmal abrufbar.
Es wird ein Verfahren eingeleitet, das aus einem nichtoffenen Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenem Bewerberverfahren (Teilnahmewettbewerb) besteht. Das heißt, die Ausloberin fordert interessierte Fachleute (Künstler/-innen, Architekt/-innen und Landschaftsarchitekt/-innen sowie deren Arbeitsgemeinschaften mit Fachplaner/-innen) öffentlich zur Bewerbung auf. Eignungskriterien werden von der Ausloberin festgelegt, um besonders qualifizierte Bewerber/-innen zu gewinnen. Die Ausloberin wählt aus den eingegangenen Bewerbungen ca. 40 Teilnehmer/-innen aus. Mit diesen wird der Wettbewerb durchgeführt. Sie reichen ihre Entwürfe ein, die dann von einer Jury bewertet werden.
Als Kostenobergrenze wird für das Denkmal in seiner gesamten Ausdehnung, einschließlich des Wettbewerbsverfahrens, der Herrichtungs-, Bau- und Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer - unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Anerkennung - ein Betrag von 6,5 Mio. € festgelegt.