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Mehrfachbeauftragung | 04/2015

Städtebauliches Konzept St.‐Anton‐Siedlung

Teilnahme

Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit 1803 lässt eine klare durchgängige städtebauliche und räumliche Qualität vermissen. Die angebotenen Grün- und Freiräume werden nicht als großräumige Grünräume konzipiert. Im Norden ist eine als „Platz Nord“ bezeichnete Grünfläche vorgesehen. Im Osten und Westen sind in den Übergangsbereichen zu den bestehenden Quartieren als „Anger“ bzw. „Flur“ bezeichnete Grünflächen angeordnet.
Die zentrale nord-süd-gerichtete Grünfläche ist hingegen sehr schmal und hat geringe Aufenthaltsqualität. Zentrale Aufenthaltsflächen im Zentrum sind nicht vorhanden. Zwischen der westlichen Haupterschließungsstraße und der zentralen, zu schmalen Grünachse sind Einfamilienhäuser um Wohnhöfe gruppiert, östlich und westlich davon ist eine teilweise stark verdichtete, urbane Bebauung vorgesehen.
Die Hauptbaukörper sind dabei vielfach als Grenzbebauung dargestellt, und Abstandsflächen werden in weiteren Teilbereichen nicht eingehalten. Die uneinheitliche und nicht durchgängige Ortsrandausbildung im östlichen und westlichen Teilbereich wird ebenso negativ beurteilt wie die Anhebung des Geländes um durchschnittlich 0,75 m. Ebenso wie die Baustruktur lässt die Verkehrserschließung kein durchgängiges klares Konzept erkennen. Das Erschließungsnetz mit teilweise überlangen Stichstraßen weist erhebliche Defizite auf. Die Straßenquerschnitte insbesondere in den Anliegerstraßen sind vielfach zu eng dimensioniert und die Einbeziehung von privaten Vorfeldern mit Dienstbarkeiten wird problematisch gesehen. Die Realisierung in deutlich unterschiedlich großen Bauabschnitten ist ungünstig und in der Abfolge kaum nachvollziehbar.
Die Arbeit 1803 ist sowohl hinsichtlich der städtebaulichen Struktur, der Verkehrserschließung und der Grünstruktur schwer lesbar. Die unterschiedlichen Grünstrukturen mit unterschiedlichen Funktionen sind über das Gebiet ungünstig verteilt. Sowohl die Ausbildung des Ortsrandes als auch die Einbindung in die umliegenden Strukturen sind unbefriedigend gelöst. Unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien kann der Entwurf nicht überzeugen.