Verhandlungsverfahren | 11/2015
Universität Freiburg: Neubau Forschungsgeb.Institute for Machine-Brain Interfacing Technology(IMBIT), Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
©Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten BDA
Zuschlag
Tragwerksplanung
Erläuterungstext
Der Neubau für das Forschungsgebäude IMBIT [Institute for Machine-Brain Interfacing Technology] integriert drei eng miteinander vernetzte Forschungsgruppen: Mikrosystemtechnik, experimentelle Neurotechnologie und Robotik.
Das Gebäude soll flexibles, interdisziplinäres Arbeiten ermöglichen. Funktional handelt es sich um ein Laborgebäude mit Einrichtungen für Trocken- und Nassforschung. Das Raumprogramm beinhaltet neben Büro- und Besprechungsräumen, synergetisch genutzte biochemische, physikalische und molekulargenetische Standardlabore. Des Weiteren einen hoch installierten tierexperimentellen Bereich, Sonderlabore und eine Robotik-Versuchshalle. Teile des Gebäudes müssen schwingungstechnisch entkoppelt werden.
Das zu bebauende Grundstück befindet sich auf dem Erweiterungsareal am Universitätsgelände Flughafen in direkter Nähe der Mikrosystemtechnik. Zur Errichtung des Neubaus und zur Versorgung weiterer Gebäude sind Infrastrukturmaßnahmen zu ergreifen. Die Erdbebenzone 1 nach DIN 4149 ist zu berücksichtigen.
Das Gebäude soll flexibles, interdisziplinäres Arbeiten ermöglichen. Funktional handelt es sich um ein Laborgebäude mit Einrichtungen für Trocken- und Nassforschung. Das Raumprogramm beinhaltet neben Büro- und Besprechungsräumen, synergetisch genutzte biochemische, physikalische und molekulargenetische Standardlabore. Des Weiteren einen hoch installierten tierexperimentellen Bereich, Sonderlabore und eine Robotik-Versuchshalle. Teile des Gebäudes müssen schwingungstechnisch entkoppelt werden.
Das zu bebauende Grundstück befindet sich auf dem Erweiterungsareal am Universitätsgelände Flughafen in direkter Nähe der Mikrosystemtechnik. Zur Errichtung des Neubaus und zur Versorgung weiterer Gebäude sind Infrastrukturmaßnahmen zu ergreifen. Die Erdbebenzone 1 nach DIN 4149 ist zu berücksichtigen.
©Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten BDA