Mehrfachbeauftragung | 06/2015
Rathauserweiterung
©harris + kurrle architekten bda
Lageplan 1:500
2. Rang
Erläuterungstext
Baukörper
Der Rahmen für das zu planende Haus ist durch Grundstücksgrenze, bau- und denkmalrechtliche Vorgaben sowie das straffe Programm relativ eng gesteckt. Spielraum besteht in der zur Oberen Gasse entweder giebel- oder traufständigen Ausrichtung des Hauses.
Um am Treppenabgang „Kreuzgässle“ eine untypische Symmetrie zu vermeiden, wird hier die traufständige Ausrichtung gewählt. Dies ist außerdem folgerichtig, da so der funktionale Zusammenhang mit Gebäude D auch baukörperlich ausformuliert wird. In diesem Sinne wird die Trauf- und Firstlinie des Nachbars aufgenommen und durch einen Giebel am Kreuzgässle zum Abschluss gebracht.
Darüber hinaus wird jedoch im Sinne des typischen, abwechslungsreichen Straßenbildes in der Fassadenausbildung der Kontrast zum Nachbargebäude gesucht.
Grundstruktur
Es entsteht über alle Geschosse - mit Ausnahme des Erdgeschosses - ein annähernd quadratischer Baukörper. Die Grundstruktur sieht die Unterbringung der Erschließungselemente Treppe und Aufzug in der Gebäudemitte vor. So wird die Gebäudetiefe optimal genutzt und die Nutzflächen können zu den gut belichteten Nordwest- und Südostseiten orientiert werden.
Diese Struktur ermöglicht außerdem eine sparsame und hinsichtlich der Grundrissgestaltung äußerst flexible Konstruktion: Tragend sind die Außenwände sowie die Umfassungen von Treppe und Aufzug. Da darüber hinaus die Grundfläche < 400 qm ist (Nutzungseinheit) können die Nutzflächen auf dieser Grundlage völlig frei von konstruktiven und brandschutztechnischen Zwängen gestaltet werden.
So können neben freien Möblierungen auch Lösungen mit Glasflächen zum Flur kostengünstig (da ohne Brandschutzanforderungen) umgesetzt werden, was der Belichtung und Atmosphäre der innen liegenden Erschließungs- und Kommunikationsflächen (offene Teeküchen!) entgegenkommt.
Der Rahmen für das zu planende Haus ist durch Grundstücksgrenze, bau- und denkmalrechtliche Vorgaben sowie das straffe Programm relativ eng gesteckt. Spielraum besteht in der zur Oberen Gasse entweder giebel- oder traufständigen Ausrichtung des Hauses.
Um am Treppenabgang „Kreuzgässle“ eine untypische Symmetrie zu vermeiden, wird hier die traufständige Ausrichtung gewählt. Dies ist außerdem folgerichtig, da so der funktionale Zusammenhang mit Gebäude D auch baukörperlich ausformuliert wird. In diesem Sinne wird die Trauf- und Firstlinie des Nachbars aufgenommen und durch einen Giebel am Kreuzgässle zum Abschluss gebracht.
Darüber hinaus wird jedoch im Sinne des typischen, abwechslungsreichen Straßenbildes in der Fassadenausbildung der Kontrast zum Nachbargebäude gesucht.
Grundstruktur
Es entsteht über alle Geschosse - mit Ausnahme des Erdgeschosses - ein annähernd quadratischer Baukörper. Die Grundstruktur sieht die Unterbringung der Erschließungselemente Treppe und Aufzug in der Gebäudemitte vor. So wird die Gebäudetiefe optimal genutzt und die Nutzflächen können zu den gut belichteten Nordwest- und Südostseiten orientiert werden.
Diese Struktur ermöglicht außerdem eine sparsame und hinsichtlich der Grundrissgestaltung äußerst flexible Konstruktion: Tragend sind die Außenwände sowie die Umfassungen von Treppe und Aufzug. Da darüber hinaus die Grundfläche < 400 qm ist (Nutzungseinheit) können die Nutzflächen auf dieser Grundlage völlig frei von konstruktiven und brandschutztechnischen Zwängen gestaltet werden.
So können neben freien Möblierungen auch Lösungen mit Glasflächen zum Flur kostengünstig (da ohne Brandschutzanforderungen) umgesetzt werden, was der Belichtung und Atmosphäre der innen liegenden Erschließungs- und Kommunikationsflächen (offene Teeküchen!) entgegenkommt.
©harris + kurrle architekten bda
Ansicht Süd-West
©harris + kurrle architekten bda
Ansicht Nord-West
©harris + kurrle architekten bda
Grundriss EG 1:100