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Einladungswettbewerb | 11/2016

Wohnquartier Julius-Vosseler-Straße

1. Preis

Preisgeld: 17.000 EUR

SEHW Architekten

Architektur

Schmidtke+Boué Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Die Ausbildung eines von allem Verkehrslärm befreiten Innenhofes stellt die Kernidee der städtebaulichen Figur dar. Es wird damit vor allem zweierlei erzielt: zum einen erhalten sämtliche Wohnungen eine Ausrichtung zur lärmabgewandten Seite und damit ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität trotz des relativ hohen Verkehrsaufkommens in der unmittelbaren Umgebung. Zum anderen entsteht in der Mitte des neuen Quartiers ein fast parkähnlicher, lichter und freier Grünraum, der Weite und Tiefe inmitten urbaner Dichte vermittelt.

Eingefasst wird der Innenhof von privaten Gärten und Terrassen, die den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Das Innere des Grünraumes bleibt dabei ganz der Gemeinschaft vorbehalten: es ist Spiel-, Sport- und Liegewiese, es verbindet und schafft zugleich Distanz.

Eine lebendige Abfolge unterschiedlicher Baukörper bildet die Blockbebauung selbst und schafft Individualität und Vielfalt trotz sich wiederholender Grundmuster. Während kleinteilige Stadthäuser den öffentlichen Raum zur Julius-Vosseler-Straße bestimmen und auf die gegenüberliegende Beethovensiedlung verweisen, deutet vor allem der südliche Hochpunkt auf die dort anschließende großmaßstäbliche Bebauung hin. Die westliche Kante des Quartiers wird von als Dreispännern angelegten Mehrfamilienhäusern geprägt, die in sich ein hohes Maß an Flexibilität der Wohnungsbemessung und -gestaltung tragen. Insgesamt entsteht so eine urbane Vielfalt an Wohnungstypologien, die dem Leitgedanken einer ebenso vielfältigen Bewohnerschaft des neuen Quartiers entspricht.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf sieht einen großen, von einer konsequent konzipierten Gebäudestruktur gefassten Innenhof vor, der sich als eine weitläufige Grünfläche darstellt. Das Preisgericht ist sich einig, dass die städtebauliche Figur sehr gut nach Lokstedt passt. Dieser Ansatz ist laut dem Preisgericht zwar simpel, aber als Lösung für den Standort zutreffend. Der großzügige innere Freiraum bietet die maßgeblichen Qualitäten einer öffentlich nutzbaren Grünfläche, die sowohl dem freifinanzierten als auch dem geförderten Segment des Wohnungsbaus zu Gute kommt. Es wird positiv hervorgehen, dass insgesamt keine klare Unterscheidung zwischen den Segmenten erkennbar wird und sich der Entwurf über die zwei Baufelder als Einheit versteht. Außerdem können die langen Sichtachsen, welche kein Gefühl von Enge zulassen, überzeugen. Auch das adäquate Verhältnis von öffentlicher zu privater Grünfläche wird vom Preisgericht positiv hervorgehoben. Das Preisgericht bemängelt, dass sich der Block etwas zu sehr vom Quartier abschottet, weil in der Baustruktur keine großen Öffnungen vorgesehen sind. Außerdem weist das Preisgericht darauf hin, dass die große Blockstruktur eine Erschließung über den Innenraum erforderlich macht, welche in den Plänen derzeit noch nicht nachvollziehbar dargestellt ist.