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Nichtoffener Wettbewerb | 11/2016

Erweiterung und Sanierung der ehemaligen Jakobischule zur Martin-Luther-Grundschule

Anerkennung

Preisgeld: 3.000 EUR

K*2A Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser schlagen einen kompakten dreigeschossigen Baukörper im nordöstlichen Grundstücksbereich vor. Der hierdurch großzügig erhaltene Außenraum im Süden ist gut gestaltet und ermöglicht den Erhalt des prägenden Baumbestandes. Bedingt durch die ausschließliche Unterbringung der Fahrradabstellplätze im Süden wird sich die Hauptzugangssituation über dem Schulhof entwickeln. Das auch von Norden erschlossene Forum ist lediglich eingeschossig und in seiner damit verbundenen Raumproportion problematisch. Die Verbindung von Neu- und Bestandsgebäude ist zwar sparsam und nachvollziehbar gelöst, erfordert aber im Bestandsgebäude eine gestalterisch kaum vertretbare Überfahrtslösung des Aufzuges. Im Übrigen können in diesem Zusammenhang auch die gläsernen Verbindungselemente nicht überzeugen, sowohl was die Übergänge zum Altgebäude betrifft als auch die hier in den Obergeschossen vorgeschlagenen Funktionsbereiche. Der offene Ganztagsbereich ist räumlich auf zwei völlig getrennten Ebenen vorgesehen und zwar im EG des Neubauteils und im DG des Bestandsgebäudes. Die damit verbundenen Funktionsabläufe lassen keine befriedigende bzw. funktionsgerechte Betreuung zu. Das vorgeschlagene Clustersystem im Neubauteil wird nach Auffassung des Preisgerichts dem Grundsatz einer Anordnung von zwei Klassenräumen mit einem Differenzierungsbereich nicht gerecht. Im Bestandsgebäude wird diesem Aspekt in positiver Hinsicht Rechnung getragen. Bedingt durch die Kompaktheit des Gebäudes liegt der Entwurf von der Wirtschaftlichkeit im Mittelfeld. Architektursprache und Materialität orientieren sich einschließlich Farbgebung an dem Bestandsgebäude. Eine Nuancierung in der Farbgebung wäre in diesem Fall allerdings wünschenswert. Die vorgesehene außenliegende Wendeltreppe ist gestalterisch weniger befriedigend und als 2. Rettungsweg unzulässig. Insgesamt ein zwar städtebaulich / architektonisch durchaus überzeugendes Konzept, das jedoch Schwächen in den Funktionszusammenhängen und Raumproportionen hat.