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Mehrfachbeauftragung | 11/2016

Baugruppengrundstück Zwischendörfer West

Lageplan

Lageplan

Teilnahme

Spiecker Sautter Lauer Dipl.-Ing. Architekten

Architektur

Erläuterungstext

Das im westlichen Abschnitt des geplanten neuen Wohngebiets „Zwischendörfer West“ gelegene, circa 0,8 ha große Grundstück wird unter dem Schwerpunkt „Wohnungsbau für Baugemeinschaften“ städtebaulich, funktional und ökonomisch entwickelt.
Hierbei halten wir es für sehr wichtig, dass dieser besondere Teil des neuen Wohngebiets sich in Körnung, Struktur und Maßstäblichkeit, in seine Umgebung einordnet um einer möglichen späteren Stigmatisierung („Block, Kaserne“) entgegenzuwirken.
Aus diesem Grund und auch aus Gründen der besseren Vermarktbarkeit sollen die einzelnen Baukörper bei entsprechender Kleinteiligkeit ein Höchstmaß an funktionaler und architektonischer Variabilität und Flexibilität aufweisen.
Die Größe der Baufenster der unmittelbar südlich angrenzenden Doppelhausbebauung erscheint uns als Grundmodul geeignet der oben aufgestellten Forderung nach Einordnung einerseits gerecht zu werden. Von den hieraus generierten Baukörpern werden jeweils zwei über ein möglichst transparentes Zwischenglied mit vertikaler Erschließung und gemeinschaftlich nutzbaren Bereichen zu insgesamt 6 „Twins“ zusammengeschlossen, wodurch andererseits ein großes Maß an Variabilität von Grundriss- und Gebäudetypologien möglich wird. So ist es beispielsweise möglich, klassische Reihenhaustypen mit Etagenwohnungen zu kombinieren und Maisonetten im Dachgeschoss mit „Penthaus Wohnungen“ zu ergänzen.
Durch die Anordnung der Baukörper ist es möglich, das Gebiet über einen einzigen zusätzlichen Wohnweg mit Wendemöglichkeit für Liefer- und Rettungsfahrzeuge zu erschließen. Die Tiefgaragenzufahrt und die Erschließung der nicht am Wohnweg liegenden Bebauung erfolgt direkt vom vorhandenen Straßennetz.

Wohnen in der Gemeinschaft lebt von dem Grundsatz, dass ein jeder in seinem Wohnumfeld vergleichbare Qualitäten vorfindet, dies gilt auch für den Frei- und Außenbereich. So wird entsprechend der umgebenden Siedlungsbebauung die unmittelbar an die Wohnungen angrenzende Freifläche im Erdgeschoss diesen zur Nutzung zugeordnet. Die Wohnungen im Dachgeschoss erhalten eine großzügige Terrasse, die ca. 25% der Grundfläche einnimmt. Die Etagenwohnungen im ersten Obergeschoss können neben Balkonen und Loggien „Schrebergärten“ entlang der Nord-westlichen Gebietsgrenze nutzen. Auf dieser Seite ist auch der für das gesamte Gebiet zur Verfügung gestellte gemeinschaftliche Freibereich angeordnet. Die etwas periphere Lage hilft eventuelle spätere Nutzungskonflikte zu minimieren.
In Mitten der Anlage befindet sich der für die drei direkt angrenzenden Häuser gemeinschaftlich nutzbare Kleinkind- Spielbereich, der von den Wohnungen aus gut einsehbar ist.

Architektur

Allen Häusern gemeinsam ist die grundsätzliche „Twin“-Struktur, begrenzt durch ein horizontales und vertikales Baufenster. Innerhalb der einzelnen Baukörper darf und soll jedoch die Flexibilität der Grundrisse und Typologien ablesbar bleiben. Dies könnte durch unterschiedliche Farbgebung, Materialwahl und ggf. sogar Konstruktionsart geschehen.

Eine besondere Bedeutung kommt den Verbindungsstücken der „Twins“ zu, die in Gänze gemeinschaftlich genutzt werden sollten:
Im Erdgeschoss durch allerlei Fahrzeuge, die in der Schnittstelle zwischen innen und außen in der Regel abgestellt werden (Kinderwägen, Fahrräder mit und ohne Anhänger, Bobbycars, Rollstühle) in den Obergeschossen als Gemeinschaftsraum, Gästewohnung, Raum für Tagesmütter, Pflegestützpunkt etc.
Die Treppenhäuser sind so bemessen, dass über Aufzüge, die auch nachrüstbar sein können, jede Etage aus der Tiefgarage heraus barrierefrei erschlossen werden kann.

Die Größe der auf einer Etage zusammenhängenden Geschossfläche (ca. 2X 200 m²) lässt verschiedene, den Gemeinschaftsgedanken stützende Wohnformen zu: Anstelle einer Aufteilung in klassische Etagenwohnungen sind auch große Wohngemeinschaften und Clusterwohnkonzepte (Senioren-WG’s) denkbar. Hierbei könnte die Gemeinschaftsfläche im Verbindungsbau zunächst als Gästewohnung für Angehörige genutzt und bei Bedarf später zur Wohnung einer Pflegekraft werden.

Jedes Haus auf dem größeren Grundstück ist voll unterkellert, die Tiefgarage befindet sich in separaten Baukörpern unter den Zwischenbereichen. Hierdurch wird eine Bebauung in mehreren Abschnitten erleichtert.

Beurteilung durch das Preisgericht

Auf den ersten Blick beeindruckt die Arbeit durch ein sehr stringentes Konzept mit
quadratischen Gebäudeelementen, die durch die Erschließung mit
Gemeinschaftsflächen verbunden sind. Mit diesem Haustyp wird das gesamte Gebiet
erschlossen. Die Gebäude sind teilweise Nord-Süd, teilweise Ost-West orientiert.
Allerdings täuscht der erste Blick, da die Gebäude in Realität wahrscheinlich weniger
als eine Addition von quadratischen Elementen wahrgenommen werden, sondern als
Zeilenbauten mit einer relativ großen Länge. Die jeweiligen beiden Quadrate und die
Erschließungsfläche addieren sich zu einem längeren Gebäude. Die Vorstellung,
dass die Gebäude frei im Grundstück stehen, sozusagen mitten im Garten, fördert
nach Auffassung der Bewertungskommission den Eindruck einer Siedlung und ist
damit eher städtisch als dörflich. Die Adressbildung, d.h. das Auffinden der
Hauszugänge wird kritisch gesehen.

Der Vorschlag von Schrebergärten und eines zentralen Spiel- und
Veranstaltungsplatzes peripher an der westlichen Grenze des Grundstückes
auszuweisen, wird im Gremium sehr kontrovers diskutiert.

Die Erschließung des Gebietes über eine zentrale Einfahrt, wie auch die Ausformung
der Tiefgarage ist gut. Allerdings liegen die Tiefgaragen außerhalb der Gebäude,
was statisch und bauabschnittsmässig vorteilhaft sein kann, allerdings entstehen
dadurch in den Gebäuden sehr große Kellerflächen. Das Gebiet ist weitgehend
verkehrsfrei. Eine Notversorgung und Anlieferung ist sichergestellt. Es wird eine
hohe Anzahl von Tiefgaragenstellplätzen vorgeschlagen, aber auch ebenerdige
öffentliche Stellplätze.

Die vorgeschlagene Nutzungsgliederung mit sogenannten „Twin“-Elementen wird im
Gremium lange und kontrovers diskutiert. Vor allen Dingen die unterschiedliche
Ausrichtung der Wohnungen und der hohe Abstimmungsbedarf für die einzelnen
Wohnungen wird als schwierig erachtet. Vor allem der Zuschnitt der Freiräume zu
den Wohnungen beinhaltet, dass die Gebäude eher „stadthausmässig“ mit zwei
Maisonette Wohnungen im Haus genutzt werden müssen, weil die mittlere Etage
sicher nicht auf einen Balkon oder Freiraum verzichten will.

Die städtebaulichen Daten sind richtig, die Gemeinschaftsflächen sind etwas zu groß
dimensioniert. Die Dreigeschossigkeit mit den Attikageschossen ist angemessen,
allerdings stellt sich die Frage wie die Dachterrassen planerisch festgelegt werden
können, da diese erst durch die Interessenten letztendlich definiert werden können.

Insgesamt beeindruckt die vorgelegte Arbeit durch ein architektonisch ambitioniertes
Konzept und eine gute architektonische Gestaltung. Die Vermarktung der einzelnen
Bausteine in den Häusern wird als schwierig erachtet, da die vorgeschlagene
Flexibilität einen sehr hohen Abstimmungsbedarf hat innerhalb der einzelnen
Hausgemeinschaften.