modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Mehrfachbeauftragung | 12/2016

„BECOLIN"

2. Preis

Hepp + Zenner

Architektur

Erläuterungstext

Städtebauliche Einbindung

Im Rahmen der gewünschten hohen städtebaulichen Dichte wird ein Leitbild entwickelt, das seinen zentralen Schwerpunkt in der Ausbildung eines durchgängigen repräsentativen öffentlichen Raumes mit hoher Adressbildung findet.

Die Anordnung der Neubebauung mit der verstärkten Ausrichtung auf Büronutzung reagiert auf die vorhandenen städtebaulichen Strukturen des unmittelbaren Umfeldes.

So wird im östlichen Arealbereich eine weitgehend 5-geschossige Bebauung der vorhandenen kompakten Baukörper von Saarmetall entgegengesetzt, im westlichen Bereich wird mit einer 4-geschossigen durchgängigen Bebauung die z. Z. vorhandene heterogene diffuse Bausituation in direkter Nachbarschaft arrondiert.

Die perspektivische Weiterentwicklung in östlicher und westlicher Richtung sieht hier über die BECOLIN-Fläche hinaus langfristig ebenfalls eine Nahverdichtung mit Büro- / Wohnungsbau vor, die eine starke Vernetzung bewirkt und eine inselartige Lage der Neubebauung vermeidet.

Raumstruktur / Nutzungen

Zur stark frequentierten Mainzer Straße wird ein städtebaulicher architektonischer Schwerpunkt mit Lage des Musikzentrums formuliert. Ersatzweise wird eine Bürobebauung mit einer 8-geschossigen baulichen Dominante vorgeschlagen.

Das Entree von der Mainzer Straße bildet ein räumliches Kontinuum als PLAZA, in der das vorhandene Baudenkmal (Mainzer Straße 201) und die neu eingestellte Business-Lounge im Mittelpunkt stehen. Es wird ein durchlässiger öffentlicher Raum entstehen, der als städtische BÜHNE die einladende Vorfläche für das Musikzentrum darstellt und gleichzeitig die gewünschte Offenheit und Signifikanz bietet.

Die vorhandene Brandwand der Nachbarbebauung wird mit einem „Schaufenster“ als vertikales Atelier besetzt.
Die lineare Anordnung einer Hauptfußwegeachse von der Mainzer Straße zum Lyonerring unterstützt die Einsehbarkeit der rückwärtigen baulichen Entwicklung.

Die weiter südlich gelegene aufgeweitete Neubebauung umfasst einen großzügigen parkartigen Aufenthaltsbereich, dem eine besondere charakteristische Raumqualität zukommt und zu vielfältigen Aktivitäten in einem halböffentlichen Ambiente einlädt. Es ergeben sich vielfältige Blickbezüge, in denen auch die formulierte Architektur zur Geltung kommt.
Beispielhafte kleine Einheiten aus den Bereichen Nahversorgung, Kultur, Kinderbetreuung und Gastronomie einschließlich Freisitzen beleben die Erdgeschosszone und unterstützen die Merkmale eines integrierten modernen Dienstleistungsstandortes.

Eine abschnittsweise Realisierung in mehreren Gebäudeeinheiten kann im Zuge einer schrittweisen Erschließung des Areals problemlos erfolgen.
Die gewünschten BGF-Flächen für Büronutzung in den Obergeschossen von ca. 25.000 m² sind einschl. Optionsgrundstück am Lyonerring umsetzbar. Die vorgeschriebenen Nutzflächen für Musikzentrum bzw. Ersatzbebauung mit zusätzl. 10.000 m² BGF-Büroflächen sind nachgewiesen. Abstandsflächen untereinander sind berücksichtigt und gleichzeitig ist die optimale Belichtung sichergestellt.

Beurteilung durch das Preisgericht

An dem Entwurf gefällt besonders, dass die Wahrnehmung und Adressbildung durch das gesamte Quartier hindurch reicht und somit auch die Gebäude im Bereich des Lyonerrings umfasst. Die zentrale Freiraumachse ist gelungen. Der Entwurf weist eine hohe freiraumplanerische Qualität auf, welche sich auf Seiten des Städtebaus nicht in gleicher Weise widerspiegelt. Der im Platzbereich an der Mainzer Straße integrierte Gebäudewürfel wird stark hinterfragt. Der neue Baukörper verdeckt das Becolin-Gebäude, tritt in Konkurrenz dazu und verdeckt dieses zum Teil. Auch die in das Gebäude integrierte Tiefgarageneinfahrt stellt eine nicht optimale Lösung dar. Des Weiteren konnte die oberirdische Andienung einzelner Gebäude (insb. Mäander) nicht schlüssig dargelegt werden. Die Tiefgarage mit drei Ebenen wird als sehr aufwändig eingeschätzt. Der Umgang mit der Brandwand des Gebäudes Mainzer Straße 199 ist durch das angebaute „vertikale Schaufenster“ nicht gelöst.