Einladungswettbewerb | 07/2017
Entwicklung des Grundstücks Maxtormauer 50 - 52
2. Preis
Preisgeld: 13.000 EUR
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf liegt bei dem Wohnflächenwert weit vorne. Dies gelingt nur durch eine 6-geschossige Bebauung. Diese erscheint jedoch im städtebaulichen Kontext grundsätzlich überzogen. Als Referenz für diese Höhenentwicklung kann nur das Universitätsgebäude gelten. Mit Blick auf die benachbarte Bebauung im Süden wird diese Höhe kritisch betrachtet.
Die Zugänglichkeit von Norden ist städtebaulich nachvollziehbar. Jedoch kommen dabei die zu erwartenden Qualitäten des Innenhofs nicht zur Geltung.
Die Funktionen sind größtenteils erfüllt, einzelne Appartement-Grundrisse sind überarbeitungswürdig. Bei den nord-östlichen Appartements im EG ist der Lichteinfallswinkel zur Mauer nicht berücksichtigt worden. Der Baukörper erscheint konsequent und schlüssig, und bietet bei näherer Betrachtung an einigen Stellen seine Reize (spannungsreiche, schmale Ansicht an der Eingangsseite). Weshalb die Fassade eine Ziegelriemchenverkleidung erhalten muss, kann nicht nachvollzogen werden, unterstützt diese doch eher die ohnehin abweisende Haltung des Gebäudes.
Für die im Süden als Längsparker nachgewiesenen PKW-Stellplätze ist in der Tiefe des Grundstücks keine Wendemöglichkeit nachgewiesen.
Aus denkmalpflegerischer Sicht wird der Abbruch des Ensemble- Bestandsgebäudes bedauert. Die Baumasse und die Höhenentwicklung sowie das Flachdach mit einer flächigen Dachterrasse werden kritisch betrachtet.
Die Zugänglichkeit von Norden ist städtebaulich nachvollziehbar. Jedoch kommen dabei die zu erwartenden Qualitäten des Innenhofs nicht zur Geltung.
Die Funktionen sind größtenteils erfüllt, einzelne Appartement-Grundrisse sind überarbeitungswürdig. Bei den nord-östlichen Appartements im EG ist der Lichteinfallswinkel zur Mauer nicht berücksichtigt worden. Der Baukörper erscheint konsequent und schlüssig, und bietet bei näherer Betrachtung an einigen Stellen seine Reize (spannungsreiche, schmale Ansicht an der Eingangsseite). Weshalb die Fassade eine Ziegelriemchenverkleidung erhalten muss, kann nicht nachvollzogen werden, unterstützt diese doch eher die ohnehin abweisende Haltung des Gebäudes.
Für die im Süden als Längsparker nachgewiesenen PKW-Stellplätze ist in der Tiefe des Grundstücks keine Wendemöglichkeit nachgewiesen.
Aus denkmalpflegerischer Sicht wird der Abbruch des Ensemble- Bestandsgebäudes bedauert. Die Baumasse und die Höhenentwicklung sowie das Flachdach mit einer flächigen Dachterrasse werden kritisch betrachtet.
©bogevischs buero
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©bogevischs buero
Erdgeschoss
©bogevischs buero
1.- 4. Obergeschoss
©bogevischs buero
Ansicht Nord
©bogevischs buero
Schnitt