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Mehrfachbeauftragung | 01/2018

Zollhafen Mainz Baufeld Rheinallee 1

Anerkennung

Preisgeld: 7.500 EUR

Coop Himmelb(l)au

Architektur

Bollinger+Grohmann

Tragwerksplanung, Fassadenplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit formt aus den verschiedenen Nutzungen und Rahmenbedingungen ein Ensemble aus drei sich deutlich unterscheidenden und damit gut ablesbaren Gebäudeteilen. Während das Hotel entlang der Rheinallee als kubisch gegliederter Ziegelbau gestaltet ist, werden die Mietwohnungen im Norden und Süden mit gefalteten Lochblechen verkleidet und durch kastenförmige Loggien strukturiert, wobei diese Loggien entlang der Rheinallee als Außenwohnbereiche nicht ohne weiteres zulässig wären. Die Eigentumswohnungen sind als geschwungene Zeile im Innenhof ausgeprägt, die einen hochwertigen und besonderen Charakter vermittelt. Kritisch gesehen wird, dass die geschwungene Zeile in eine gewisse Konkurrenz zum gegenüberliegenden Projekt DOXX tritt. Die Aufständerung der Eigentumswohnungen verschafft dem Innenhofbereich und auch den Erdgeschossnutzungen des Hotels einen visuellen Bezug zum Hafenbecken. Besonders markant (und zugleich bebauungsplankonform) ausgebildet ist der Fassadenbereich gegenüber der Neckarstraße, der damit einen interessanten Akzent an der Rheinallee formuliert. Das Hotel wird in seiner Platzierung und Nutzung positiv gesehen, ebenso die Eigentumswohnungen. Der starke Kontrast zwischen den Miet- und den Eigentumswohnungen könnte jedoch als Formulierung einer »Zwei-Klassen-Gesellschaft« missverstanden werden. Kritisch gesehen wird die Qualität der Außenwohnbereiche der Eigentumswohnungen, die durch Trennwände untergliedert werden müssten, um eine angemessene Privatheit zu erhalten. Sehr kritisch gesehen werden die hohen Kosten des Projekts, die durch die aufwendigen Gestaltungsmittel unvermeidlich erscheinen und die gleichzeitigen Unterschreitungen der Vorgaben für Bruttogrund- und Wohnflächen. Ingesamt wird der Entwurf als markanter und qualitätsvoller Beitrag zum Verfahren beurteilt, der jedoch aus den genannten Gründen für eine Realisierung nicht geeignet ist.