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Studienauftrag | 02/2018

Wohnüberbauung „Ahorni“ in Spiez

Teilnahme

Architekturbüro Christian Nussbaum AG

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Ortsbau
Das Team Nussbaum entschied sich für eine zweizeilige, dem Verlauf der Arealbegrenzungen entsprechend aufgefächerte Anordnung der Baukörper. Die vier Baukörper spielen miteinander, während der Auftaktbau ein Fremdkörper bleibt. Der Hang fliesst zwischen den Baukörpern und umspült die Gebäudekomplexe. Durch die aufgefächerte Anordnung der Baukörper wird zwischen den beiden Gebäudezeilen ein attraktiver, grosszügiger Siedlungs- und Spielplatz mit hoher Aufenthaltsqualität aufgespannt, über welchen die einzelnen Bauten oberirdisch erschlossen werden. Mit Ausnahme des Auftaktbaus nehmen die unterschiedlich langen Baukörper bewusst keinen Bezug zur feinkörnigen Bebauung oberhalb der Hangkante. Durch die Abwinklung der Gebäudevolumen wirken auch die grösseren Volumen dezent und fügen sich sanft in die Umgebung ein. Die aufgefächerte Anordnung führt dazu, dass das grösste Gebäude sehr stark freigespielt wird und durch die prominente Setzung eine zu grosse Einsehbarkeit und Prominenz entwickelt. Darüber hinaus ist die Auffächerung stark auf das bestehende Gebäude in der benachbarten Landwirtschaftszone ausgerichtet, welches bezüglich Körnigkeit und Gestaltung künftig einen Fremdkörper im Gebiet darstellen wird.

Wohnungsqualität
Die Wohnungen sind alle einfach strukturiert und südwestlich ausgerichtet, wodurch attraktive Ausblicke geschaffen werden. Da jedoch die Gebäudevolumen durch das eigentlich lobenswerte Festhalten an den Höhenbestimmungen der ZPP stark in den Hang eingegraben werden, ist eine Belichtung der Wohnungen von mehreren Seiten kaum möglich.

Frei- und Aussenraum
Den Teilnehmenden ist es überzeugend gelungen, attraktive Frei- und Aussenräume mit einer hohen Begegnungsqualität zu schaffen. Die oberirdische Erschliessung aller Gebäude führt über die Fussgängerrampe, die den Auftakt der Siedlung bildet zu einem grosszügigen Gemeinschaftsplatz. Über diesen werden mit zwei Wegachsen die übrigen Gebäude erreicht. Zwischen den beiden Wegen spannt sich ein geneigter Spiel- und Aufenthaltsbereich auf, der mit einer dezent gestalteten Treppenanlage abgestuft wird. Eine spezielle Qualität des Konzepts bildet der grosszügige Gemeinschaftsraum im Gebäudekomplex B mit Küche und sanitären Einrichtungen. Dieser bildet die Grundlage für eine nachbarschaftliche Nutzung des Siedlungsplatzes. Das Konzept sieht eine teilweise Umlegung der Hecke vor. Deren Anordnung entlang der Zonengrenze im Südosten bildet einen groben Abschluss der aufgefächerten Siedlung und kann zudem die
Nutzung der Nachbarparzelle einschränken.

Erschliessung und Parkierung
Die Erschliessung erfolgt über den Ahorniweg. Alle Gebäudekomplexe sind mittels sehr grosszügig konzipierter unterirdischer Einstellhalle verbunden. Von der Einstellhalle führen teilweise sehr lange, unterirdische Korridore zu den Erschliessungszonen. Oberirdisch führt eine geneigte Rampe direkt zum Siedlungsplatz von wo aus die Fussgängererschliessung der Gebäude über zwei Achsen erfolgt. Die Hindernisfreiheit der oberirdischen Erschliessung ist aufgrund der Steilheit nicht gegeben.

Fazit
Speziell gewürdigt wird die enorme Weiterentwicklung des Konzepts im Nachgang zu den beiden Zwischenbesprechungen. Das Konzept überzeugt mit seinen gemeinschaftlich nutzbaren Innen- und Aussenräumen. Aufgrund der horizontalen Anordnung der Baukörper und der strikten Einhaltung der Höhenbestimmungen zur ZPP gelingt es jedoch nicht, die gewünschte Qualität der Wohnungen zu erreichen. Die Gebäude wirken stark in den Hang eingegraben. Eine Hebung der Bauten würde jedoch auf Kosten der Aussenräume erfolgen müssen, welche die grosse Stärke der Studie darstellen. Aus Sicht des Beurteilungsgremiums bleibt beim gewählten Ansatz daher zu wenig Flexibilität für eine erfolgreiche Weiterbearbeitung des Konzepts. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die Einhaltung der Hindernisfreiheit im Bereich der oberirdischen Erschliessung (Rampe max. 6%) die Qualität des Siedlungsplatzes und des Aussenraums stark herabsetzen könnte.