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Nichtoffener Wettbewerb | 05/2019

Neubau eines Bürgerhauses mit Verwaltungstrakt in Barßel

Lageplan

Lageplan

Anerkennung

hofacht architektur

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurfsverfasser schlägt einen maßstabsgerechten, klar gegliederten und gut proportionierten Baukörper vor. Dieser bildet die Rückwand zu einer angemessen dimensionierten Begegnungsfläche. Die zweigeteilte Stellplatzanlage ist funktional, ggf. sind die rückwärtigen Stellplätze abzusenken, was den angrenzenden Büros zu Gute kommen würde.

Gestalterisch fraglich ist das farbliche Absetzen des Erdgeschosses mit seinen bodentiefen Öffnungen, die die Obergeschosse und das Dach optisch schweben lassen. Die Wahl eines Daches in Verblendmauerwerk sowie die perforierten Mauerelemente sind ehr als modische Zutat zu werten und sind sowohl unter funktionalen Aspekten wie in Hinblick auf erwartbare Unterhaltungskosten kritisch zu hinterfragen.

Grundsätzlich sind die Funktionsbereiche Bürgerhaus und Verwaltungstrakt klar getrennt und voraussichtlich gut zu bewirtschaften. Damit sind die Kriterien der Städtebauförderung erfüllt. Durch seine räumliche Lage muss das Gebäude in zwei Bauabschnitten errichtet werden, was allenfalls sehr knapp möglich zu sein scheint.

Die vertikale Erschließung erfolgt durch einen Aufzug und zwei Treppenhäuser, die jedoch durch ihre Lage keinen zweiten Rettungsweg sicherstellen. Zudem wirft das offene Treppenhaus hinsichtlich des baulichen Brandschutzes Fragen auf. Die horizontale Erschließung erfolgt über recht schmale, aber durch Wartebereiche teilweise aufgeweitete Flure. Die Büros sind funktional gut angeordnet. Die räumliche Angliederung des Standesamtes bzw. des Trauzimmers an den Eingangsbereich sowie dem Zugang zum Sozialamt ist hingegen unglücklich gewählt. Ungünstig ist zudem die Lage solitären Toilettengebäudes im rückwärtigen Bereich, die keine alternative Nutzung mit und ohne Rathausbetrieb zulässt und sich dadurch nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Die im 2.OG gelegenen Büros sind nur über Dachflächenfenster belichtet und lassen vom Schreibtisch aus keinen Ausblick zu. Dies kann den dort Beschäftigten nicht zugemutet werden.
Plan 01

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Plan 02

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Plan 03

Plan 03