Offener Wettbewerb | 09/2019
Wohnbau Fürbergstraße / Anton-Graf-Straße in Salzburg (AT)
Nachrücker
Architektur
Landschaftsarchitektur Gerhard Rennhofer
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die präzise städtebauliche Setzung des Projektes überzeugt als architektonisches Konzept in einem heterogenen Umfeld. Eine vielschichtige Hofform reagiert dabei sensibel auf die Umgebungsbebauung und spannt differenzierte urbane Binnenräume auf. Räumliche Vernetzungen mit dem Umfeld, außenräumliche Qualitäten und attraktive Blickbeziehungen kennzeichnen das Projekt. Die übersichtliche Gliederung der Baukörper sowie die klare Struktur und Zonierung sind positiv hervorzuheben. Die Abstufung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen ist durch die eindeutige architektonische Haltung gut ablesbar.
Der zentrale Hof ist durch das aufgeständerte Erdgeschoß mit dem Biotop verbunden, welches jedoch mit der Radwegführung in Konflikt steht. Die Freiraumzonierung ist konsequent ausgeführt, die gestalterische Umsetzung ist nur zum Teil ablesbar. Der südlich gelegene Übergangsbereich ist großzügig und landschaftlich, er stellt eine gute Ergänzung zum urban gehaltenen Hof dar.
Seitens des Nutzers wird das unwirtschaftliche Verhältnis von BGF- und Nutzflächen kritisiert, wenngleich die Grundrissstruktur im Allgemeinen stimmig erscheint. Die Ausformulierung von Teilbereichen der Erdgeschoßzone und insbesondere das Heranrücken der Baukörper an die wesentliche Bebauungsgrenze werden kontrovers diskutiert. Der Zufahrtsbereich zur Tiefgarage sowie der südliche Zugang zum Hof sind nicht gut gelöst.
Der zentrale Hof ist durch das aufgeständerte Erdgeschoß mit dem Biotop verbunden, welches jedoch mit der Radwegführung in Konflikt steht. Die Freiraumzonierung ist konsequent ausgeführt, die gestalterische Umsetzung ist nur zum Teil ablesbar. Der südlich gelegene Übergangsbereich ist großzügig und landschaftlich, er stellt eine gute Ergänzung zum urban gehaltenen Hof dar.
Seitens des Nutzers wird das unwirtschaftliche Verhältnis von BGF- und Nutzflächen kritisiert, wenngleich die Grundrissstruktur im Allgemeinen stimmig erscheint. Die Ausformulierung von Teilbereichen der Erdgeschoßzone und insbesondere das Heranrücken der Baukörper an die wesentliche Bebauungsgrenze werden kontrovers diskutiert. Der Zufahrtsbereich zur Tiefgarage sowie der südliche Zugang zum Hof sind nicht gut gelöst.