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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2020

Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums in Marzahn-Hellersdorf in Berlin

Anerkennung

Preisgeld: 7.000 EUR

AFF Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Mit einem langestreckten in Nordsüdrichtung orientierten Baukörper schlagen die Verfas-ser*innen eine überraschende städtebauliche Lösung vor, welche eine neue Interpretation dieses zentralen Grünzugs mit sich bringt. Der damit verbundene Vorteil, die Orientierung sämtlicher Klassenräume in die angrenzenden Grünräume, wird jedoch mit einem grundsätzlichen kaum zu heilenden Nachteil, der Lärmbelastung der nördlichen Wohnbebauung, erkauft. Mit den entlang der Erich-Kästner-Straße angeordneten Sportflächen wird dieses Problem noch verschärft und kann auch mit der dann notwendigen Einfriedung auch stadträumlich nicht überzeugen.
Durch die zwei gleichwertigen Haupterschließungen im Westen entsteht eine ungeklärte räumli-che Erschließung vor allem der Gemeinschaftsbereiche im Erdgeschoßbereich. Durch die zentrale Lage der um ein Geschoß eingesenkten Sporthalle entstehen zwar spannende Einblicksituationen aber auch eine räumliche Trennung des nördlichen und südlichen Gebäudeflügels im Erdgeschoß.
Die nicht direkt ins Freie geführten Treppenräume werden kritisiert.
Die robuste Tragstruktur aus Holz mit der Gliederung durch die eingeschnittenen Lichthöfe kann vor allem in den Obergeschoßen überzeugen, auch wenn manche Raumzuordnungen in den Compartmentbereichen kritisiert werden.
Insgesamt liegt der Wert dieses Beitrags, trotz aller Kritik, in der vorgeschlagenen städtebaulichen Orientierung, der klaren strukturellen Organisation der Obergeschoße und dem gestalterisch überzeugenden Auftritt des Gebäudes.
Freiflächenkonzept
Durch die Setzung des kompakten Gebäudes im Westen entsteht ein großer zusammenhängender Pausen- und Sportbereich. Das Motiv der Kreise stellt einen flexiblen Gestaltungsansatz dar, des-sen Ursprung jedoch im Unklaren bleibt. Die Anordnung der Sportflächen direkt entlang der nörd-lichen und östlichen Grundstücksgrenze wird aufgrund der Verlärmung der Wohngebäude kriti-siert. Die Versickerung des Regenwassers auf den Schulhofflächen wird wegen der wenig durch-lässigen Böden als nicht ausreichend erachtet.