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Offener Wettbewerb | 07/2003

Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb "Bahnhofsareal Finnentrop", Planerpool BEG

Ankauf

scape Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Leitideen und Grundstruktur des städtebaulichen Entwurfs

- Wohnen am Wasser im Westen, in Uferlage zur Lenne mit Ausrichtung der privaten Freiräume zur Talaue, in Anlehnung an ortsübliche Strukturen. Mischnutzungen, Fachbetriebe, publikums-intensivere Einrichtungen im Osten an der Bamenohler Straße.
- Verknüpfung beider Bereiche durch die Brücke zwischen Bahnhof / Verkehrsschnittstelle und Stadtteilzentrum an der Lenne (zweipolige Stadtteilverbindung)
- Aufbau eines Fuss- und Radwegenetzes in Nord-Süd-Richtung / Lenne-Ufer-Parkweg und Bahn­promenade zwischen Gleiskörper und Bamenohler Strasse
- Verknüpfung des Fuss- und Radwegenetzes mit den höhergelegenen Ortsteilen durch neue Rampenwege
- Neue Nutzungen für die Bahnterrasse nördlich der Verkehrsschnittstelle für Freizeit, Fitness, Kneipe, Club als überregionales Angebot auch für kleinere Nachbargemeinden, ausreichend Stell­platzkapazitäten in den Abendstunden durch P+R Anlage vorhanden.
- Nördlicher Abschluss des westlichen Wohngebietes durch ein überregionales Wassersportzentrum


Bahnhofsgebäude

Die Erhaltung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes durch eine attraktive Nutzungs­mischung aus privaten und öffentlichen Einrichtungen / Dienstleistungen hat einen hohen funktionalen und städtebaulichen Stellenwert. Es geht dabei um die gesamthafte Attraktivierung der Bahnhofsgebäude und ihres direkten Umfeldes im Sinne des Ausbaus zur Verkehrs­schnittstelle, Belebung und soziale Kontrolle, attraktive Angebote - Einkaufen, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen usw. Das Land NRW unterstützt mit seiner Initiative „Bahnflächen und Bahnhöfe zur Stadt machen“, die Aufwertung und Entwicklung der Bahnhöfe und der Bahn­hofsumfelder (Aktionsprogramm 100 Bahnhöfe sowie „Bahnhofspaket“ November 2002.
Das Bahnhofsgebäude in Finnentrop unterliegt nicht dem Denkmalschutz. Das bei verschiedenen Umbaumassnahmen umgestaltete Dach des Gebäudes ist als Dachgeschoss unter wirtschaft­lichen Gesichtspunkten vor allem im Mittelteil nicht nutzbar. Es ist daher denkbar, bei geeignetem privaten Investor unter Erhaltung der wesentlichen tragenden Teile eine moderne Haltepunktein­richtung zu schaffen und die rentierliche Nutzfläche zu erhöhen. Es handelt sich bei dem Vor­schlag um eine Angebotsplanung um private Investoren für den attraktiven Standort zu gewinnen. Angedachte mögliche Nutzungen hierfür im Erdgeschoss: Mobilitätszentrum, Kundencenter ÖPNV, Information, Reisecenter, gastronomische Nutzungen als Gaststätte, Bäckerei mit Steh­cafe, Kiosk (Besorgungen erledigen, Wartezeiten überbrücken, „Sich-Treffen“)
Im Obergeschoss: Büronutzung, Freizeit und Fitness, eventl. auch ein Stadtteiltreff als kleinerer Veranstaltungsraum. Die Erschliessung ist so gewählt, dass ein Investor unterschiedliche stand­ortbezogene Angebote realisieren und vermarkten kann (Flexibilität).


Umgang mit verschiedenen Bestandsgebäuden

Die Erhaltung von Gebäuden außerhalb der Entwidmungsproblematik ist differenziert zu sehen und jeweils im Einzelfall zu prüfen. Dabei spielen Faktoren des Identifikationspotentials sowie der Denkmal- und Milieuwert der jeweiligen Bauten oder Ensembles eine gewichtige Rolle. Dort wo es wirtschaftlich und bautechnisch möglich und sinnvoll ist, ist eine Umnutzung und Revitalisierung / Aufwertung von Bestandsgebäuden durchaus ein erklärtes planerisches Ziel. Überall dort wo die Erhaltung von Bestandsgebäuden jedoch die ganzheitlichen Entwicklungschancen des Gesamt­gebietes oder wichtiger Teilflächen beeinträchtigt oder die Vermarktung erschwert, sind diese zu Gunsten neuer Funktionen aufzugeben.


Bahnbetriebsnotwendige Anlagen, Restriktionen und Hindernisse bei der Entwicklung der Bahnfläche Finnentrop

Bahnbetriebsnotwendige Anlagen und Einrichtungen sind insbesondere Stellwerke und Schalt­häuser, signaltechnische Anlagen und Leitungen, seien sie ober- oder unterirdisch, Stromver­sorgungsnetze und vor allem auch Oberleitungsmaste bzw. Querfelder. Bei der Veränderung oder Verlegung bahnbetriebsnotwendiger Anlagen entstehen erhebliche Kosten die nicht finanzierbar und in der Regel auch nicht über die Vermarktung und Entwicklung entbehrlicher Bahnflächen zu erwirtschaften sind.

- Leitungstrassen, signaltechnische Anlagen, Schalthaus / Stellwerke etc. sind bahnbetriebs­notwendig und können demzufolge nicht entwidmet werden. Sie wurden bei der Planung und Konzeptbearbeitung entsprechend berücksichtigt (z. B. wegebegleitend) keine Entlassung aus der Fachaufsicht des EBA. (Exkurs: B-Plan Problematik Dienstbarkeit und Baulast).

- Die L 539 ist anbaufrei konzipiert. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine „echte Ortsum­gehung“ sondern lediglich um einen Auffädelungsast durch den Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs. Es fehlt die südliche Anknüpfung an die B 236. Deshalb innerörtliche klassi­fizierte Haupterschließungsstraße mit Entwurfsgeschwindigkeit 50 km/h Anbaufreiheit ist daher nicht zwingend erforderlich, (vergleiche parallel laufende deutlich stärker belastete Bundesstraße B 236 ), wurde aber im Entwurf dennoch weitgehend berücksichtigt.

- Querfelder: Der aus der ersten Bearbeitungsphase hervorgegangene Entwurf sah im Wesent­lichen die Erhaltung der vorhandenen Querfeldmasten vor. Aus den Unterlagen zur zweiten Bearbeitungsphase geht jedoch definitiv hervor, dass die jetzt zur Verfügung gestellte Strassen­planung bleibt und realisiert wird, d.h. die durch die Strassenplanung betroffenen Querfeldmasten müssen versetzt werden, die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Strassenbau­lastträgers und wirken sich somit nicht auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der zu entwickelnden verbleibenden Bahnflächen aus.
Es bleibt zu klären, ob sich die durch den Bau der L 539 bedingten baulichen Änderungsmass­nahmen an den Querfeldern so umfangreich gestalten, dass ggfls. der Neubau einer gleis-/ linien­bezogenen Oberleitungsführung für die elektrifizierten Strecken diskutiert und vergleichend kostenmässig untersucht werden sollte (z.B. Biggesee-Express dieselbetrieben?). Eine linien­bezogene Stromversorgung der Strecke würde auch eine erhebliche Reduzierung der Restrik­tionen auf der Ostseite bedeuten. Der vorliegende Entwurf respektiert die noch vorhandenen Querfelder auf der Ostseite.


Schnittstelle Bus/ Schiene

Der Entwurf konzipiert die Schaffung einer attraktiven Verkehrsschnittstelle durch unmittelbare Verknüpfung Bus / Bahn und der Bündelung der Einrichtungen des ÖPNV, K+R , B+R sowie Taxi auf kurzen Wegen mit direkten Umsteigemöglichkeiten („Backe an Backe“). Die heute über­dimensionierte Fahrverkehrsfläche des Busbahnhofes wurde auf das verkehrlich notwendige Maß und eine verträgliche, stadträumliche Größe reduziert. Die freiwerdenden Flächen sollen vermarktet und mit neuen Funktionen belegt werden. Städtebauliche Gestaltung und Verdichtung des Bahnhofsumfeldes, Aufwertung des öffentlichen Raumes, Stärkung des Bahnhofs als zentrales Bindeglied zwischen den Stadtteilen, soziale Kontrolle durch Umfeldbelebung


Stellplätze Park+Ride

Im Hinblick auf die heute vorhandene Anzahl von P+R Stellplätzen und deren Belegung erscheint der in der Auslobung geforderte Stellplatzbedarf von 120 PKW`s nicht nachvollziehbar. Es wird vorgeschlagen, abschnittsweise mit dem Bau von zunächst ca. 60 P+R Plätzen, verteilt auf die Ost- und Westseite zu beginnen. Weitergehender Bedarf müsste gezielt untersucht und nach­gewiesen werden und auf dieser Basis Erweiterungsoptionen offengehalten werden (Flächenerweiterung oder zweites Deck, möglicherweise in Kooperation mit privatem Investor).


Flächenentwicklung

Eine rentierliche Flächenentwicklung wird vor allem im Westen in der Erschließung von Wohnbau­flächen (Wohnen an der Schiene, Wohnen am Wasser ) gesehen. Einzelhandelseinrichtungen sind in größerem Umfang bereits im Ortsteil Finnentrop-Süd, Barmenohl vorhanden, so dass auf der Ostseite vor allem Mischnutzungen, kleinere nichtstörende Fachbetriebe bzw. Einrichtungen für Sport, Fitness, Tanzen, Kneipe, Club in Betracht kommen. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sollten in oder in unmittelbarer Umgebung des Bahnhofs angesiedelt werden.
Liberoplan

Liberoplan

Lageplan M 1:1000

Lageplan M 1:1000

Bahnhof M 1:200

Bahnhof M 1:200