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Einladungswettbewerb | 11/2009

Quartier Christuskirche

2. Preis

ARCHITEKTEN STEIN HEMMES WIRTZ

Architektur

ROSA

Architektur

Erläuterungstext

Ein neues Gemeindehaus soll in unmittelbarer Nähe zur Kirche gebaut werden. Auf den Restgrundstücken soll gleichzeitig ist ein städtebauliches Konzept entwickelt werden, welches einerseits die vorhandenen Freiräume im Stadtquartier vernetzt und andererseits einen attraktives Umfeld für stadtzentrumsnahes Wohnen schafft. In Verbindung mit der Christuskirche definiert das neue Gemeindehaus den Kirchhof. Der eingeschossige, lang gestreckte Bau fasst diesen in nordwestlicher Richtung. Gleichzeitig bildet er den südöstlichen Abschluss des neu entstehenden Wohngebietes, ohne dass dadurch die Blickbeziehungen zum schönen Jugendstilkirchbau zerstört werden. Es entstehen zwei deutlich ablesbare (Frei-) Räume mit unterschiedlichen Funktionen aber verbunden durch das Gemeindehaus.

Mit der lang gestreckten, einfachen Form geht eine hohe Funktionalität des Grundrisses einher. Im westlichen Teil, zur Stadt orientiert, liegt der große Saal. Dieser kann geteilt sein oder durch Falttüren mit dem Foyer/Kirchencafe zu einem extra großen Veranstaltungsraum verbunden werden. Das eröffnet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten: als Auditorium, für Filmveranstaltungen und Vorträge, Festlichkeiten, Ausstellungen etc., oder einfach als überdachte Erweiterung des Außenraums bei Kirchenfesten.
Im östlichen Teil des Gebäudes befinden sich Gemeindenutzungen mit Gruppen-, Musikräumen und dem Seelsorgebereich. Diese können über einen separaten Zugang direkt vom Parkplatz erreicht werden. In der Mitte des Gebäudes liegt der Versorgungstrakt mit Küche, WC und Lagerräumen. Er verfügt über einen eigenen Zugang. So können alle Bereiche jederzeit unabhängig voneinander genutzt werden.
Ein vor gelagerter Gang vermittelt zwischen allen Gebäudeteilen und dem Außenraum. Er ermöglicht eine direkte, barrierefreie und altengerechte Verbindung zum Kirchhof, zu den rückseitigen Parkplätzen, zum Kirchraum und allen Bereichen des Gemeindehauses.