Beurteilung durch das Preisgericht
Der Verfasser vervollständigt den Altbau mit einer vier-geschossigen Bebauung an der Westseite, die den Hofraum schließt.
Der Arbeit gelingt es einerseits, ein funktionales Gebäude für die Strafjustiz zu planen, andererseits wird über den gesamten Habitus der Bedeutung des Hauses als Auftakt für ein Justizzentrum in der Endausbaustufe Rechnung getragen.
Städtebaulich wird die gewünschte Durchwegung des Quartiers und die Körnigkeit der Baumassen im Lageplan gelobt.
Im Preisgericht wurde sehr kontrovers diskutiert, ob die zweigeschossige „Kollossalverglasung“ nicht zu dominant in den Stadtraum wirkt. Auch wurde kritisiert, dass die Hauptfassade zur Fürther Str. mit Nebenräumen und Sitzungsräumen belegt ist, die keine direkte Einsehbarkeit von außen vertragen. Besonders gelobt wurde allerdings die gesamte Grundrissorganisation: Die Erschließung, die Raumzuschnitte und Raumzusammenhänge. Die Gefangenenzuführung, die Anbindung an den 2. Bauabschnitt und den Altbau funktionieren sehr gut.
Lediglich die Vorführung der Gefangenen in den Schwurgerichtssaal wird kritisiert, da aus der Lage der Aufzüge und der Beratungsräume resultierend die Gefangenen quer durch den Saal geführt werden müssen.
Dem Verfasser gelingt es eine repräsentative Erschließung vorzuschlagen, die auch für den zweiten Bauabschnitt eine angemessene Größe anbietet.
Besonders bemerkenswert ist dies, da der vorgeschlagene 1. Bauabschnitt in allen Kennwerten eine sehr wirtschaftliche Lösung darstellt.
Insgesamt handelt es sich um eine sehr sorgsam entwickelte wirtschaftliche Arbeit, die sowohl dem Repräsentationsanliegen des Gerichtes entspricht, als auch als Auftakt für ein sehr großes Justizzentrum funktionieren wird.
Die Frage des Ausdrucks des Schaufensters und des Verhältnisses von Stein und Glas in der Fassade wird unterschiedlich bewertet.
Denkmalpflegerische Beurteilung:
Der Entwurfsverfasser geht von einer ausgesprochenen Kontrastierung zwischen Alt und Neu aus, indem er auf jegliche verbindende Elemente in der Architektursprache verzichtet. Problematisiert wird die großflächige Verwendung von Glas als Fassadenmaterial, das mit dem Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht zu vereinbaren ist.