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Mehrfachbeauftragung | 07/2014

Clouth-Quartier, Frei- und Verkehrsflächen Quartiersmitte

Engere Wahl

arbos landscape GmbH

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf besticht mit einer sehr konsequent durchgearbeiteten Konzeption: dichte Baumpflanzungen entlang der Verkehrsräume beziehen auch die Halle 17 mit ein, die so zum Teil der „Neuen Mitte“ des Clouth-Quartiers wird. Die Bäume bilden einen grünen Rahmen, der dem Platz gleichermaßen eine gewisse „Großzügigkeit“ sowie eine ablesbare Kontur verleiht. Die Gehwege wie auch die Straßen werden zum Teil der Platzanlage. Ob sich durch die dichten Baumpflanzungen das Problem des ungeordneten Parkens entlang der Verkehrsräume vermeiden lässt, muss allerdings ein wenig bezweifelt werden. Möglicherweise werden ergänzende Maßnahmen notwendig sein. Aber dies erscheint lösbar zu sein.

Der Grundansatz der Gestaltung der Platzfläche wird ebenfalls gewürdigt. Die Konzeption unterstreicht die identitätsstiftende Bedeutung der historischen Halle. Ein gelungener Ansatz. Allerdings hätte der befestige Vorbereich für die Außengastronomie durchaus etwas großzügiger ausfallen können. Die Begründung der Materialität der Oberflächen in einem dunkeln Asphalt (unter Bezugnahme auf die Geschichte des Clouth-Areals) ist nachvollziehbar. Allerdings erscheint der Anteil dieser Flächen zu hoch. Ein höherer Anteil an grünen Freiflächen hätte dem Ganzen gut getan und auch die Nutzbarkeit der Freiflächen als Aufenthalts- und Spielbereiche gesteigert.

Die skulpturale Ausgestaltung der Spielgeräte ist verlockend, wenngleich kritisch angemerkt werden muss, dass diese der eigentlichen Bestimmung nicht gerecht werden können. Sehr gut gelöst ist die Integration des Trafostation, die Teil einer Scateranlage wird.

Nicht überzeugen kann die Verlängerung der Blücherstraße mit ihren Grasfeldern. Dies wird der künftigen Bedeutung als wichtige Rad- und Fußwegeverbindung nicht gerecht. Die Ausgestaltung des Eingangsbereiches an der Xantener Straße als Baumhain ist interessant. Hierdurch wird allerdings die vorgesehene Nutzung als Spielbereich für Kinder aus rechtlichen Gründen stark beeinträchtigt.

Insgesamt ein Entwurf von außerordentlicher Qualität und konzeptionell / gestalterischer Brillanz, der allerdings in einigen Details auch kritisch bewertet werden muss.