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Einladungswettbewerb | 03/2014

Gründerzentrum Hittisau

Plan 1

Plan 1

1. Rang

Bechter Zaffignani Architekten ZT GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Projekt besticht in seiner maximalen Raumflexibilität durch seine große innere Höhe und
verspricht für ein weites Nutzerspektrum geeignete individuell gestaltbare Einheiten zu schaffen. Die Konzeption weist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gebäudefläche, Manipulationsflächen und Flächen für den ruhenden Verkehr auf, die in jeweils logischer Zuordnung zueinander positioniert sind. Der Entwurf besteht aus acht modulartigen nutzungsneutralen leeren Einheiten, welche linear gereiht jeweils individuelle Ausbaumöglichkeiten anbieten. Durch die geschickte Anordnung der Treppe ergeben sich differenzierte Möglichkeiten einer vertikalen Raumbildung sowie eine flexible Einteilung der
Nebenraumzone. Sämtliche Module sind wunschgemäß miteinander kombinierbar. Ein wichtiges Entscheidungskriterium bildete die Kranbahntauglichkeit auch bei Kombination mehrerer Module. Die Belichtungsmöglichkeit über zwei oberlichtartige Wandflächen verspricht eine gute Tageslichtsituation. Der architektonische Gebäudeausdruck vermittelt gekonnt die dahinterliegenden Nutzungen bei gleichzeitiger atmosphärischer Dichte. Sympathisch wird auch die Gestaltung der Fassaden im Wechsel von gezielt gesetzten Öffnungen und filterartigen Verglasungselementen aufgenommen. Vor allem im Bereich der Südfassade ergeben sich über die Ausbildung der Einzelöffnungen gute Möglichkeiten von
Adressbildungen. Aus Sicht der Jury sollten folgende Punkte in der Überarbeitung Berücksichtigung finden: Die Lage des Technikraumes entwickelt einen etwas seltsamen Geländeeinschnitt, der die Einbettung des Volumens ins Gelände stark beeinträchtigt. Hier sollte eine in den Baukörper integrierte Lösung gefunden werden. Die nordwestseitige Überdachung fasst sämtliche Module äußerst positiv mittels eines durchgehenden Elementes zusammen, die Tiefe des Vordaches sollte jedoch auf 2,5 bis 3 Meter erweitert werden. Die vorgeschlagene 5-läufige Treppe ist in ihrer Anordnung zwar perfekt gelöst, sie führt jedoch im Bereich der Nebenraumzonen zu nicht genehmigungsfähigen Raumhöhen.
Diese Situation muss bereinigt werden. Wunsch der Ausloberin wäre noch ein gemeinschaftlich nutzbarer Aufenthaltsbereich im Freien.
Plan 2

Plan 2