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2. Rang 3 / 3

konkurrierende Planungsverfahren | 10/2016

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme An der Krimm

3. Rang

Preisgeld: 2.000 EUR

mann + schneberger Architekten BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Stadtplanung
Der Entwurf unterscheidet in der Architektursprache klar zwischen dem Wohn- und Gewerbeanteil. Während sich der Wohnriegel durch eine strenge L-Form kennzeichnet, setzt sich der Gewerbeteil als Sonderform ab.

Die Wohnungsgrundrisse reagieren konsequent auf den Gewerbe- und Verkehrslärm; im Süden wird hierzu eine Laubegangerschließung gewählt, die in Ergänzung zu den Anforderungen aus dem Lärmschutz auch zu einer differenzierten Fassadengestaltung beiträgt. Die Gebäudeecken werden durch verglaste Loggien betont. Vor- und Rücksprünge in der Fassade gliedern bei einem zusätzlichen Wechsel der Materialität das relativ lange Gebäude. Die einseitige Grundrissorientierung führt teilweise zu tiefen Wohnungen, deren ausreichende Belichtung kritisch geprüft werden müsste.

Das Preisgericht ist sich darüber einig, dass die Freiflächengestaltung einer Optimierung bedarf. Die sehr modulare Aufteilung des Freiraums müsste zugunsten der Individualität und Privatheit überarbeitet werden. Hinsichtlich der Erschließung müsste geprüft werden, ob eine weitere Ausfahrt zur Straße „Am Großen Sand“ ermöglicht werden könnte. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Arbeit eine solide durch-dachte Lösung für die gestellte Aufgabe bietet.

Durch die Struktur der Treppenhäuser ergeben sich Zwänge in der Wohnungsplanung und in der Zuordnung des Wohnungsmix, der in der dargestellten Form nicht den Anforderungen des Investors gerecht wird. Die Laubenganganbindung im südlichen Bereich ist für die Qualität der Wohneinheiten dort kritisch zu sehen und sollte entfallen. Dies ist durch die Änderung der Erschließungsstruktur heilbar, führt aber in der Folge zu einem achten Treppenhauskern und zur Erhöhung des Stellplatzbedarfes und somit zu einer grundlegenden Veränderung bzw. Vergrößerung der Tiefgarage - der Entwurf besitzt nur 55 Wohneinheiten und weist exakt 55 TG-Stellplätzen nach. Der Stellplatznachweis für die EG-Ladenflächen ist nicht geführt. Auch dies ist einer Durcharbeitung grundsätzlich heilbar.

Die so notwendige Vergrößerung der Tiefgarage relativiert allerdings die aktuell dargestellte, scheinbar flächeneffizienteste Planung. Die Freiraumqualität stellt zwar, leider nur kleine, Mietergärten dar, ist aber im Fol-genden sicher noch auszuarbeiten. Die Gebäudestruktur ist im Übrigen sauber und klar wirtschaftlich gelöst. Ebenfalls gut gelöst ist die Anordnung der Müll- und Fahrradstellplätze im Durchgangsbereich der Erdgeschosse, die Straßenseitig allerdings mit Türen verschlossen werden sollten.

Schallschutz
Der Entwurf sieht eine geschlossene L-Form in der Bebauung mit einer stringenten Grundrissorientierung vor. Der durch den Brandschutz erforderliche kurze Laubengang im Süden sichert die Erschließung und dämmt den Lärmeintrag. Positiv ist bei diesem Entwurf anzumerken, dass keine nicht öffenbare Fenster erforderlich sind. Zudem sind alle Außenwohnbereiche vom Lärm abgewandt. Insgesamt ist der Schallschutz als erfüllt zu bewerten.
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