Offener Wettbewerb | 09/2022
Revitalisierung der Grazer Burg (AT)
©Michael Stoß Architekt
Anerkennung
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf ist durch große Zurückhaltung und Reduktion gekennzeichnet. So zeigt der 1. Burghof kaum Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand, soll auch der Platzbelag in seiner bestehenden Form erhalten werden. Das Preisgericht beurteilt dies als inadäquate Antwort auf die gestellte Planungsaufgabe. Das an der Ostseite des Hofes vorgeschlagene Vordach wird vom Preisgericht kritisch gesehen und auch in denkmalpflegerischer Hinsicht als inadäquate Ergänzung der historischen Fassade abgelehnt.
Positiv beurteilt wird die Zonierung des 2. Burghofes. Sie übernimmt im Ansatz die historische Teilung des Gartens und zeigt mit der Freifläche vor dem Registraturtrakt eine funktionelle Lösung für Veranstaltungen auf. Die Absenkung des südlichen Gartens zum Schauspielhaus hin erzeugt einen guten räumlichen Zusammenhang. Störend wirkt die Anordnung der Fahrradabstellflächen, deren Überdachung kritisch beurteilt wird.
Die Gestaltung der Innenräume ist insgesamt zu schematisch. Es fehlen beurteilbare Aussagen zu den Einbauten in Eiche sowie auch zur Lichtgestaltung in den Innenräumen und Höfen.