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Städtebaulicher Ideenwettbewerb im Kooperativen Verfahren | 09/2016

Einzelhandelsgebiet Große Straße

Südansicht

Südansicht

1. Preis

tm architekten

Architektur

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Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf besticht durch seine grundsätzliche städtebauliche Interpretation der baulichen Situation. In kreativer Weise werden das parzellenbezogene Nutzungsschema der Ackerbürgerstadt mit Vorderhaus, Wirtschaftshof, Querbebauung und Gartenflächen für die Aufgabenstellung übertragen. Die Grundaussage, dass der primäre Verkaufsraum der Stadt die Große Straße darstellt, und entsprechend das zu realisierende Bauprogramm mit dieser in enger räumlicher Beziehung zu entwickeln ist, überzeugt. Folgerichtig wird die Baumassenverteilung an der historischen baulichen Struktur orientiert und damit ein signifikanter und weiter qualifizierbarer Freiflächenanteil organisiert.

Die privaten Hofräume der Straßenbebauung sind für die Wohnnutzung denkbar.
Die Querbebauung mit den Verkaufs- und Verwaltungsnutzungen sind in Höhe und baulicher Gliederung geschickt eingeordnet. Die Ausformulierung der Baukörper mit shed-artigen Oberlichtern erbringt eine interessante und abwechslungsreiche Dachform und Südansicht. Das Maß der Zerklüftung des südlichen Baukörperrandes erscheint jedoch als zu hoch. Das Materialkonzept mit Klinker und Glas ist ambitioniert, findet aber Gefallen. Die Adressbildung der Verkaufseinrichtungen ist über zwei nord-süd-orientierte Fußgängerzonen vorgetragen und nicht optimal. Die Beziehung der einzelnen Kaufeinrichtungen zueinander über einen grünen Freibereich wird kontrovers diskutiert.

Der Erschießungsraum südlich der Wohnhöfe ist mit Anlieferung, PKW-Zufahrt und Fußgängerbeziehungen zu eng dimensioniert und neigt zu Kollisionen. Eine Überarbeitung ist hier notwendig. Die konkrete Lage und Fläche der Tiefgarage ist nicht ersichtlich. Die östliche Grenzbebauung ist relativ kurz und wird in der weiteren Projektentwicklung als machbar eingeschätzt. Die Verkaufsfläche und Stellplatzanzahl bleiben leicht unter den geforderten Angaben.

Insgesamt erbringt die Arbeit den Nachweis, dass das geforderte Raum- und Nutzungsprogramm in die historische Stadt – und Baustruktur integrierbar ist. Entsprechend kann eine denkmalrechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Der Entwurf stellt einen wertvollen städtebaulichen und in den Grundsätzen architektonisch Beitrag dar, der die überkommene Stadtstruktur sinngemäß fortschreibt und durch die gelungene Einfügung der Verkaufsflächen geeignet ist, Jüterbogs Stadtmitte zu stärken.