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Einladungswettbewerb | 09/2018

Städtebauliche Entwicklung für das Gebiet „Ehemalige Gendarmerie-Zentralschule“ in Mödling

3. Preis

MALEK HERBST Architekten ZT GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Projekt sieht eine Rückstaffelung der Kubatur an der markanten Straßenecke Technikerstraße/Grutschgasse und ein Zurückspringen der Balkonzone entlang der Technikerstraße vor.
Durch das Zurückspringen des Baukörpers im zweiten Obergeschoß entlang der Grutschgasse gelingt es nicht die wesentliche Ecksituation städtebaulich zu fassen. Das Erscheinungsbild wird durch die dunkle Fassadenfarbe und durch die Wuchtigkeit der geschlossenen Balkonbrüstung bestimmt.
Die Baukörperkonfiguration des Projektes geht von einer windradartigen Typologie im Grundriss aus, wobei im Zentrum der „Windräder“ der gemeinschaftliche Bereich situiert ist. Die Logik der Erschließung und die Anordnung der Zimmer mit den vorgelagerten Balkonen sind gut durchdacht und schön ausformuliert Der Bereich zwischen den „Flügeln“ wird durch die natürliche Belichtung an den jeweiligen Flurenden als auch durch das zentrale Atrium räumlich aufgewertet.
Kritisch geschehen wird, dass die Erschließungstypologie wenig Rücksicht auf die Orientierung der Wohnungen nimmt (reine Nordorientierung der Wohnräume vorhanden).
Die Vorgaben der Raumprogramme werden nahezu vollständig eingehalten, die Funktion der Grundrisse ist gewährleistet. Die Anordnung der Arzt-, Praxis- und Therapieräume im ersten Obergeschoß wird positiv beurteilt, ebenso die Situierung eines extern bespielbaren Eventbereiches (Mehrzweckraum) im Erdgeschoß und eines Büros mit separatem Eingang an der Grutschgasse. Es werden 46 servicierte Betreuungseinheiten geschaffen.
Kritisch gesehen wird die Erdgeschoßzone im Bereich der Gastronomie, da es durch die Absenkung zu einem „Souterrain-Feeling“ an der Südwestecke kommt. Dadurch wird eine Schwelle erzeugt, die der barrierefreien Nutzung des Hauses widerspricht.
Die Wirtschaftlichkeit der Auslagerung der hausinternen Stellplätze in einem unterirdischen Geschoß unterhalb des Parkplatzes im Osten wird insofern in Frage gestellt, als das dadurch lukrierbare Flächenpotenzial nicht ersichtlich ist. Die Unterbauung des Parkplatzes führt zu einer nahezu vollflächigen Versiegelung des Parkplatzes. Kompensiert wird dieses Manko durch Erdkörper entlang der Rampe im Osten, einer detailliert geplanten, gemeinschaftlichen Dachterrasse und einer extensiven Dachbegrünung. Hinzu kommt, dass das unterirdische Geragengeschoß in der vorliegenden Form baurechtlich nicht möglich ist und im hinteren Bereich abgesenkt werden müsste.