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Offener Wettbewerb | 04/2017

Stadteingang Slüterstraße

1. Preis

Architekturbüro Kühn- von Kaehne und Lange

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

„Das alte Tor im neuen Geiste.“
„Mit dem Neubau soll eine Wunde geschlossen werden.“
Die historische Stadtstruktur wurde aufgenommen und neu interpretiert. Die Parzellenstruktur der Slüterstraße und das Tor wurden in Lage und Kubatur aufgenommen, so wird eine klare Altstadtkante definiert. Ein ruhiger Innenhof entsteht. Die Neubebauung fügt sich harmonisch in die Stadtsilhouette ein, der Übergang zur kleinteiligen Bebauung Am Wendentor ist gut gelöst. Eine deutliche Differenzierung zwischen Tor und Wohn-/Bürogebäude ist ablesbar.

Für das Tor ist eine klare, eigene, prägnante und nicht historisierende Form gefunden worden. Das Tor tritt als wichtiges Objekt deutlich in den Vordergrund, die angrenzende Bebauung nimmt sich zurück. Das strenge Torbauwerk wird besonders durch die nach innen gezogene passepartoutartige Profilierung und das über der Durchfahrt schwebende Mauerwerksgitter geprägt.

Das Erdgeschoss der Neubebauung an der L 22 wird in Assoziation zur Stadtmauer weitergeführt. Die darüber liegende Bebauung erinnert an das historische „Bauen auf der Stadtmauer“. Diese Bebauung wirkt leicht, fast spielerisch. In der Slüterstraße überzeugt die kleinteilige, zweigeschossige, traufständige Bebauung mit zeitgemäßer Formsprache. Die Wohn- und Bürobebauungen sind durch Materialität und Farbe von Tor und Stadtmauer abgesetzt.

Die schrägen Einbuchtungen/Profilierungen in den Fassaden sind beim Tor nachvollziehbar, bei den anderen Gebäuden erscheinen sie unnötig. Das Verhältnis geschlossener Flächen zu Öffnungen, die Öffnungsproportionen und die Verteilung der Öffnungen sind überzeugend.

Im Tor sind ein eigenes Treppenhaus, eine Information und ein über zwei Geschosse reichender Saal untergebracht. In der Slüterstraße liegen Haupteingang, Besprechungs- und Büroräume im Erdgeschoss, darüber drei allerdings nicht barrierefreie Wohnungen. Die polygonalen Grundrisse bedürfen noch der Zähmung. Im Bebauungsflügel an der L 22 sind Großraumbüros vorgesehen (entgegen der Auslobung).

Der Brandabstand zwischen Wohnen und Büro im Innenhof ist nicht eingehalten, ebenso wie die Abstandsflächen und Brandwände zur Nachbarbebauung Slüterstraße 8; hier muss eine Lösung gefunden werden.

Das Grundstück ist vollständig unterparkt. Der nördliche Fußgängerübergang durch das Tor führt durch das angrenzende Gebäude, der südliche zwischen Tor und Stadtmauer hindurch.

Im Quartierinnenbereich entsteht ein ruhiger Innenhof, zur Gestaltung gibt es keine Aussagen.

Die Wettbewerbslösung ist insgesamt sehr überzeugend.