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Einladungswettbewerb | 03/2019

Neubau Gemeindehaus Mater Dolorosa in Langenau

2. Preis

planer gmbh sterr-ludwig architekten + ingenieure

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

In der Auslobung beschreibt die Kirchengemeinde das Leitbild für ihr neues
Gemeindehaus: es soll ein Haus der Begegnung sein, ein offenes Haus, hell,
freundlich, aufgeräumt und praktisch, ein Haus der christlichen Musik und Kultur –
und zugleich wirtschaftlich. Alle diese Bilder übersetzt der Entwurf in eine einfache
und zugleich in ihrer Pavillonartigkeit poetische Gebäudekomposition.
Unmittelbar an der Olgastraße im Süden des Grundstückes wird quer zur
Kirchenhauptachse das Gemeindehaus entwickelt. Der Zugang wird über einen Hof
zwischen Kirche und Haus gefunden. Von der Foyerspange sind Saal, Konferenz zur
Rechten und die Räume des Pfarrbüros zur Linken leicht zu erreichen. Raumhöhen
und die Zuordnung zu den Außenräumen entspricht der inneren Logik der Räume:
Der Saal ist um das notwenige und sinnvolle erhöht, er orientiert sich zum Kirchhof.
Die Konferenz bleibt niedriger, erhält – da an der Straße – einen eigenen Gartenhof
als Außenbereich, der zudem, weil er dem Eingang gegenüber liegt, Durchblicke von
der Straße bis zum Kirchhof erlaubt. Die Nebenräume sind jeweils mit sinnvoll
zugeordnetet. Positiv wird gewürdigt, dass das Gemeindehaus vollständig
eingeschossig geplant und damit unkompliziert und wirtschaftlich nutzbar ist.
In der Tradition der Ulmer „HfG“ entwickelt sich aus einer rationalen Konstruktion ein
subtiler Charme. Die Verkleidung der Holzkonstruktionen ist in unterschiedlichen
Dichtigkeitsgraden vorgesehen: vollständig geschlossen vor geschlossenen
Wandelementen, vollständig geöffnet vor Fenstern, die ungefilterte Ein-, Ausblicke
und ungehinderte Zugänglichkeit gewähren sollen, in weitem Lattenabstand, wo eine
„gefilterte“ Außenraumbeziehung gewünscht ist, so etwa von Jugendraum und
Konferenz zur Straße. Hier wird für den Passanten nur erkennbar: „bei den
Katholiken ist etwas los“.
In seiner Haltung zitiert der Entwurf die Unterordnung unter den expressiven
Kirchenbaukörper, wie sie vom Pfarrhaus vorgegeben wird. Sie tritt deshalb im
Straßenraum zwar von der Nachbarbebauung unterscheidbar auf, wird aber nicht als
„Sonderbaustein“ im Kontext des Kirchenensembles spürbar. Hier wird die zentrale
Frage der Auslobung berührt: Wie kann das Gemeindehaus in einem
städtebaulichen Umfeld die kirchlichen Einrichtungen als „Ort der Begegnung, der
christlichen Musik und Kultur“ ein dezidiert öffentliches Gebäude sein. Ist die
städtebauliche Antwort richtig, einen Schutzraum vor das Kirchenportal zu legen? Ist
das die Geste einer Kirche, die buchstäblich „weltoffen“ sein möchte?
Der Beitrag zwingt durch seine funktionale, räumliche und ästhetische Qualität zur
Diskussion über die eigentlich klare Antwort. Das Gemeindehaus ist bei aller
filigranen Durcharbeitung zu hermetisch, als dass es als Umrahmung einer Agora
akzeptiert werden könnte. Tatsächlich schließt es die Kirche zu sehr vom
Straßenraum ab, als dass es als Pavillon betrachtet werden kann.
Dies ist der Konflikt, der in der Jury offen diskutiert wird.