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Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb | 01/2007

Neubau des Bürgerzentrums am Stanglmeier-Gelände

Ankauf

MGF Architekten GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die beabsichtigte Stärkung der historischen Stadtstruktur im Bereich der Sterngasse kann mit der vorgeschlagenen Doppelhausbebauung nicht erreicht werden. Sie erscheint auch auf grund der zu kleinen Baumassen und deren Anordnung problematisch. Dies gilt auch im Hinblick auf den Maßstabssprung zum unmittelbar angrenzenden Saal. Insgesamt werden an mehreren Stellen auch die notwendigen Abstandsflächen nicht eingehalten. Der Jahnplatz wird in seiner heutigen städtebaulichen Figur erhalten, durch die geplante Parkierung jedoch als städtischer Aufenthaltsraum weitgehend entwertet. Im Bereich der Preysingstraße werden keine Lösungen angeboten.

Der neue „Nibelungenplatz“ korrespondiert aus denkmalpflegerischer Sicht räumlich angemessen mit der Pfarrkirche. Die Gliederung des Bürgerzentrums in drei Bauteile mit
zwischengeschaltetem Foyer wahrt die Maßstäblichkeit des Ensembles Die Erschließung des „Nibelungenplatzes“ über die Gasse nördlich der Kirche erlaubt eine sehr harmonische Anbindung der neuen Anlage an das Stadtplatzensemble.

Sowohl die undifferenzierte Fassaden- als auch die Baukörpergestaltung überzeugen nicht.
Die Anordnung der Rathauserweiterung nördlich des Festplatzes führt wegen ihrer großen Entfernung zum bestehenden Rathaus zu funktionalen Schwierigkeiten.

Die Zuordnung der Hauptfunktionen ist schlüssig. In der genaueren Durcharbeitung zeigen sich allerdings Schwächen.

Die räumliche Trennung von Rathauserweiterung und Musikschule vom Foyer- und Saalbaukörper ist negativ zu beurteilen.

Der Bezug des Catering zum Saal, Foyer und Tagungsbereich ist unklar dargestellt, bzw. würde zu weite und verwinkelte Wege implizieren. Der Regieraum wäre bei einer Saalteilung vom Schwerpunkt der flexiblen Bühne abgetrennt. Dieser befindet sich mit dem Lager viel zu weit von der Anlieferung entfernt.

Alle drei Baukörper sind richtig über den zentralen Festplatz erschlossen.

Die Anlieferzufahrt zur Anlage funktioniert nicht – die Wendemöglichkeit ist zu klein für LKW.

Die Anordnung der neuen Bebauung mit den zugehörigen privaten Freiflächen beschränkt den nutzbaren und als solchen erlebbaren öffentlichen Raum auf den Nibelungenplatz mit angelagertem Spielplatz und einem sogenannten Hochzeitsgarten. Ein adäquater Ersatz für die derzeit vorhandenen Grünflächen wird nicht angeboten. Der Jahnplatz wird zu einem Parkierungsanger. Ob der Baumbestand so erhalten werden kann, erscheint fraglich. Die öffentliche Durchwegung des Quartiers ist nur eingeschränkt gegeben. Gestalterische Aussagen zu den Freiflächen bleiben pauschal.