modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Einladungswettbewerb | 04/2018

Pergolenviertel Baufeld 9 in Hamburg

3. Preis

HUPE FLATAU PARTNER

Architektur

Vogt Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Ingenieurbüro T. Wackermann GbR

Brandschutzplanung

GT Consult Beratende Ingenieure für Gebäudetechnik

TGA-Fachplanung

KFP Ingenieure GmbH

Tragwerksplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurfsverfasser stellt eines der Grundkonzepte des Pergolenviertels infrage: Statt die Wohnungen über das Hofinnere zu erschließen, werden sämtliche Hauseingänge an die Außenseiten des Gebäudes verlegt. Lediglich der südliche Riegel wird vom Hof erschlossen.
Diese Entscheidung wird kontrovers diskutiert: Einerseits wird der Hof als Erschließungsraum entlastet, andererseits wird das Haus der gemeinschaftlichen Funktionen des Ankommens beraubt. Die Erschließung über den westlichen Grundstücksstreifen wird baurechtlich als kritisch betrachtet und kollidiert mit dem vorgegebenen Entwässerungskonzept des Areals.
Mit 8 Treppenkernen liegt die funktionale Erschließung von 116 WE im mittleren bis unteren Segment. Die Grundrisse aller Wohnungen sind sauber durchgearbeitet und besitzen fast durchgängig eine besondere Qualität: Sie sind „durchgesteckt“ und somit immer zweiseitig belichtet und erlebbar. Hier liegen auch Vorteile für den Lärmschutz.
Die Grundrisslösungen an den Innenecken bieten leider keine ausreichende Qualität, hier kollidieren die privaten Außenräume der sich begegnenden Wohneinheiten. 3 Stadthäuser sind in der Ostflanke des Hauses platziert. Die Westausrichtung der Gärten ist sicherlich stimmig, jedoch kollidiert die Privatheit der Hausgärten mit Ihrer Lage zwischen den beiden Hofeingängen.
Positiv bewertet wird die Fassadengestaltung. Für die Füllungen der Bänder wählt der Entwurfsverfasser einen Mauerwerksverbund aus gerundeten Steinen. Der fast gänzliche Verzicht von Balkonen zugunsten von Loggien wird als qualitätsvoll und beruhigend empfunden. Der Gesamteindruck des Hauses ist wertig und seiner Lage angemessen.
Aus Gründen des Fassadenbildes sollte das vorgeschlagene Lüftungssystem mit Außenwandlüftern im weiteren Planungsverlauf überdacht werden.
Die Erschließung der Tiefgarage wird vom Entwurfsverfasser aus dem Gebäude auf dessen östlichen Vorbereich verlegt. Zwar gelingt damit die optische Beruhigung der Gebäudeecke an dieser Stelle im seiner vertikalen Strukturierung, deutlich nachteilig wirkt sich dieser Eingriff auf das stadträumliche Gefüge aus und wird daher von der Jury kritisch bewertet.
Die Gestaltung des Innenhofes ist nicht nachvollziehbar und trägt weder der Privatheit noch der Gemeinschaft seiner Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung. Die Ausbildung eines überwiegend steinernen Wohnhofes, bei dem sich lediglich die Aussparung der unterbauten Fläche von der Tiefgarage als grüne Insel ausbildet, wird kritisch gesehen. Diese vermeintlich klare Haltung führt zu einem Missverhältnis von versiegelten Flächen zu Grünflächen. Das Potential der Anordnung differenzierter Grünflächen mit sommerlichen Wärmeschutz durch Baumpflanzungen wird verschenkt.
Die unmotiviert, zweischichtig angeordneten Heckenbänder können nicht überzeugen.