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Einladungswettbewerb | 09/2020

Entwicklung Luzernerstrasse in Meggen

Magnolia

4. Rang / 4. Preis

Preisgeld: 15.000 CHF

Niklaus Graber & Christoph Steiger Architekten

Architektur

koepflipartner

Landschaftsarchitektur

IBV Hüsler AG

Verkehrsplanung

RSP Bauphysik AG

Immissionsschutzplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebau
Der Absicht geschuldet, mit einer Neubebauung einen identitätsstiftenden Ort zu schaffen, verfolgen die Verfassenden des Beitrags „Magnolia“ einen städtebaulich eigenständigen Vorschlag, der sich an die Typologie der Streusiedlung anlehnt. Dieser sieht vor, den langgezogenen Planungsperimeter mit vier clusterartigen Gebäudegruppen sowie einem zentrumsstiftenden Einzelvolumen zu bebauen. Die Volumetrie der „hofartigen“ Cluster ist in ihrer Körnigkeit auf den umliegenden Kontext abgestimmt und integriert sich gut in das Quartier. Als Abschluss der halböffentlichen Höfe gegenüber dem Strassenraum dienen eingeschossige, pavillonartige Volumen, was ein interessantes Strassenbild generiert.

Insgesamt ein städtebaulich vielversprechender Ansatz. Geht der Blick jedoch tiefer, gibt es einige Punkte, welche seitens Jury bemängelt werden. So sind die Abstände in den Höfen zu knapp bemessen, was das Wohnen auf Hofniveau in Frage stellt. Die Zwischenräume der Cluster sind zu klein, zudem erzeugen die angrenzenden, meist fünfgeschossigen Volumen eine unerwünschte Dichte und beeinträchtigen die Wohnqualität der dort liegenden Einheiten. Auch markiert der Einzelbau in der Gesamtsilhouette nicht seine erwartete Präsenz, und der im Modell als eingeschossiges Volumen dargestellte Pavillonvorbau wirkt für die Platzsituation beengend.

Außenraum / Erschließung
Ein Boulevard, bestückt mit einzelnen Baumgruppen, verläuft über die ganze Länge des Planungsperimeters. Zusammen mit den vorgelagerten eingeschossigen Bauten der Wohnhöfe prägt dieser den Strassenraum. Die angrenzenden Gewerberäume bergen das Potenzial, den Boulevard in gewünschter Form zu beleben. Als nutzungsfremd werden die in den beiden westlich liegenden Clustern vorgesehenen, verglasten Pavillonvorbauten angesehen. Auch hier wäre eine gewerbliche Nutzung wünschenswert.

Die Zwischenräume der Clustervolumen sind als öffentliche Plätze gedacht, welche die Verbindung zum nördlich verlaufenden Weg herstellen. Die öffentliche Nutzung dieser Aussenräume wird im Hinblick auf die Wohnlagen im Hochparterre als unpassend gesehen. Eine ähnliche Situation zeigt sich bei der zentralen Platzanlage. Hier wird von der Jury nicht der Platz, sondern die Wohnnutzung in Frage gestellt.

Die Erschliessung der Wohnhäuser, welche stets über die halbprivaten, zum Strassenraum hin leicht abgesetzten Höfe erfolgt, verspricht zwar eine gute Adressbildung, wird bezüglich Behindertengerechtigkeit jedoch kritisch betrachtet.

Die Zufahrt der Einstellhalle wird über eine im Einzelvolumen integrierte Rampe gelöst – was im Sinne der geplanten Etappierung eine gute Ausgangslage schafft. Die Einstellhalle ist wirtschaftlich organisiert, und die Abmessungen entsprechen den Normen. Die Tiefgarage wird für die erste Etappe wie auch für den Endausbau mittig angeordnet. Optional kann diese geschickte Lösung mit einer zusätzlichen Ausfahrt an der Rüeggiswilstrasse ergänzt werden. Entsprechend dem Verkehrsaufkommen ist auf der Kantonsstrasse ein Linksabbieger angedacht.

Oberirdische Parkfelder sind im als Boulevard bezeichneten überbreiten Gehbereich von der Kantonstrasse abgewandt angeordnet. Ebenfalls in diesem Bereich ist die Anlieferung vorgesehen. Die Langzeitveloabstellplätze sind im Untergeschoss angeordnet. Sie sind über die Tiefgarage oder über Lifte der Gebäude erreichbar, was nicht komfortabel ist.

Architektur / Grundrisse
Die Baukörper werden mit unterschiedlichen Wohnungstypen bespielt, was positiv gewertet wird. Meist sind diese als Zweispänner organisiert. Dies erfordert eine Vielzahl von Treppenhäusern, was eine wirtschaftliche Umsetzung mindert. Die Grundrisse orientieren sich in ihrem Aufbau am Raster der Fassadengestaltung. Für die Disposition der Wohnungen ergibt dies jedoch keine eigene Qualität. Die Wohnungen sind jeweils mehrseitig ausgerichtet und haben alle einen privaten Aussenraum in Form einer Loggia. Die vielen gegen Norden orientierten Aussenräume werden dabei kritisch betrachtet. Der architektonische Ausdruck scheint im Ansatz möglich, wenn auch die Fassadengestaltung noch etwas schematisch und unspezifisch wirkt. Die Anforderungen an den Lärmschutz sind grundsätzlich eingehalten.

Etappierung / Wirtschaftlichkeit
Die gewünschte Etappierbarkeit ist mit dem vorliegenden Projekt umsetzbar. Im Vergleich zu den anderen Beiträgen liegt die Wohnungsanzahl wie auch die vermietbare Fläche im unteren Drittel.

Fazit
Insgesamt ist das Projekt „Magnolia“ ein eigenständiger Beitrag, welcher einen städtebaulich interessanten Ansatz verfolgt. Schlussendlich gelingt es den Verfassenden aber nicht, ein in allen Belangen überzeugendes Gesamtbild zu generieren.