Nichtoffenes Verfahren | 01/2017
Umbau und Erweiterung Bildungscampus
2. Anerkennung
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
In seiner sehr konsequenten Haltung gegenüber den Bestandsbaukörpern stellt dieses Konzept einen wichtigen Diskussionsbeitrag dar. Die Gegenüberstellung von einem gänzlich losgelösten und mächtigen Schulbaukörper mit fast allen notwendigen Raumgruppen erzeugt ein städtebaulich interessantes Ensemble. Der viergeschossige (UG, EG + 2 OG) stellt allerdings in seiner Volumetrie einen doch etwas zu gewagten Eingriff dar. Die Gliederung des Baukörpers entschärft diesen Eindruck jedoch etwas. In seiner Setzung liegt der Neubau richtig und beinhaltet auch einen wichtigen Aspekt von Nachhaltigkeit, nämlich hinsichtlich der unproblematischen Anpassung an allenfalls sich ändernde Nutzungsanforderungen. Die Situierung des Kindergartens in der jetzigen Volksschule erbringt den Nachweis, dass die bestehende Bausubstanz gut an die neue Nutzung angepasst werden kann. Die Musikschule im bestehenden OG birgt den großen Nachteil, dass der Musikproberaum eine deutlich zu geringe Raumhöhe aufweist. Dieser Umstand lässt sich durch die angegebenen Maßnahmen nicht kompensieren. Eine Verbindung von Schule und Kindergarten ist nur über den Außenraum möglich. Ein Konzept, das in seiner Konsequenz viele positive Aspekte beinhaltet, jedoch schlussendlich in seiner Volumetrie (Neubau) eher kritisch ge- sehen wird. Dies drückt sich auch in einer Gesamtkubatur aus, die deutlich über dem Durchschnitt liegt. Dies leitet sich vor allem von der großzügigen Innenraumlösung in der neuen Schule ab .