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Offener Wettbewerb | 06/2018

Neubau Kindergarten und Gemeindewohnungen in Tullnerbach

1. Preis

Preisgeld: 8.000 EUR

studioeuropa

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Gegenständliches Projekt, bezeichnet als "Haus der Generationen" besticht durch seine klare architektonische Haltung generell. Das Projekt wird mit räumlicher Distanz zum vorhandenen Bestand in die Grundstückssituation eingebettet, mit klarer Ausformung der beiden geforderten Zugangssituationen. Die vorgeschlagene Parksituation der oberirdischen Stellfläche ist in der vorgeschlagenen Form nicht machbar und muss überdacht werden (Zufahrt über den Gehsteig nicht möglich). Die Grundrissorganisation des Kindergartens wirkt klar gegliedert, überschaubar und funktionelle. Die den beiden Gruppenräume vorgelagerten Kindergartenfreiflächen bilden einen guten Außenraum, der durchaus nach Möglichkeit über die Tiefgarageneinfahrt gezogen und großzügiger angelegt werden soll und dadurch die Verbindung zum Garten am Wienfluss erfüllen kann. Besonders interessant wurde die Fassade zum südwestlichen Nachbarhaus mit dem Wechselspiel von Innen und Außen, sowie die Erlebbarkeit über die Stiegenanlage seitens des Preisgerichts aufgefasst. Die Nutzung des Bewegungsraums im Kindergarten für kleinere Veranstaltungen der Gemeinde muss angeboten werden. Die durchlaufenden Lichthöfe gliedern die Grundrisse und schaffen vielflältige Belichtungsverhältnisse. Die Wohnungsgrundrisse in den Obergeschoßen sind klar angeordnet und mit der notwendigen Distanz der Erschließung über ein Brücke zugänglich. Die eingeschnittenen Loggien sind optimal im Grundrisszuschnitt und schaffen notwendige Diskretion.
Die sogenannten "durchgesteckten" Wohnungen ermöglichen optimale Lüftungs- und Belichtungsverhältnisse. Die im Raumprogramm geforderten zehn Wohnungen sind einhergehen mit den geforderten Freiflächen von Kindergarten und Wohnungen nachzuweisen (derzeit sind elf Wohnungen Projektbestandteil, wobei die Freiflächen zu gering dargestellt sind). Das Projekt könnte laut Auffassung von Vorprüfung und Preisgericht die in der NÖ Bauordnung definierten Abstandsbestimmungen geringfügig unterschreiten.