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Nichtoffener Wettbewerb | 05/2010

Maubis-Karree

1. Preis

Preisgeld: 12.000 EUR

szaramowicz architektur

Architektur

Erläuterungstext

1. Gestaltungskriterien des Entwurfs


Der Entwurf des Gebäudeensembles basiert auf dem Wunsch nach Homogenität des Neubaus verbunden mit einer klaren Architektursprache. Die Fassade setzt sich aus der klassischen weißen Putzfassade (Körnung 0,5 mm zum Schutz vor kurzfristigen Verschmutzungen durch Abgase und Umwelteinflüsse) und stark kontrastierenden dunklen Bändern, bestehend aus dem grundrissabhängigen Wechsel von Fensteröffnungen und geschlossenen Wandflächen mit dunklen Blechverkleidungen, zusammen. Dies sichert im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmes ein gesamtheitliches Erscheinungsbild zum einen der vier geplanten Baukörper, zum anderen aber auch der einzelnen Gebäude, welche gefüllt mit verschiedensten Nutzungsarten (Bäckerei, Cafe, Gewerbe, Büro, Wohnen) geschossübergreifend Ihr einheitliches Gesicht wahren.


2. Energetische Ziele des Entwurfs


Basierend auf einer hoch wärmegedämmten Außenfassade mit Dämmstärken über den Anforderungen der EnEV 2009, Dreifachverglasung, und Vorteilen aus einer kompakten Kubatur sieht das energetische Konzept auf Grund der hervorragenden geologischen Eigenschaften des Planungsgebietes den Betrieb einer Erdwärmepumpe vor. Ob zur Abdeckung von Bedarfsspitzen während der Betriebszeiten von Backstube und Cafe ein erhöhter Energiebedarf durch eine ergänzende Gasbrennwerttherme notwendig sein wird, ist im weiteren Planungsprozess zu prüfen. Solarkollektoren können auf Grund der verschiedenartigen Nutzungen und den damit verbundenen unterschiedlichen Bedarfszeiten effizient zur Warmwasserbereitung genutzt werden. Hierzu sind Flachdächer für die optimale Ausrichtung der Kollektoren ideal. Sie sind so zu platzieren, dass die technischen Elemente nicht gestaltprägend werden, da dies der Klarheit des Entwurfs widersprechen würde.
Für die barrierefreien Wohnungen ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Neben dem Effekt des optimalen Luftwechseln wird hiermit gleichzeitig dem Schallschutz zur Maubisstrasse Rechenschaft getragen, da eine Fensterlüftung überflüssig wird.
Zusammen mit dem Verhältnis von Glasflächen zu geschlossenen Flächen und der Hauptausrichtung von einem Großteil der Wohnungen Richtung Süd-Westen wird mindestens der Standard „Effizienzhaus 70“ erreicht werden.
Inwieweit die Wärme der Produktionsabluft in den Energiekreislauf zur Verbesserung sinnvoll rückgeführt werden kann und darf, ist zu prüfen.


3. Konzeptionelle Ziele des Entwurfes


„Em Schatte vom Kaschteieboom“ – die Identifikation des Ortes
„Der Kastanienbaum ... war so alt, dass an ihm wahrscheinlich schon Napoleon sein Pferd angebunden hat.“ So ist es in den Auslobungsunterlagen zu lesen. Auch wenn Napoleon nie sein Pferd selbst anband, vielleicht auch nicht gerade in Kaarst am Kaschteieboom, nach diesem Satz kann man sich des Bildes von Napoleon, der im Schatten eines riesigen Kastanienbaums sein Pferd anband, kaum mehr erwehren, denn es ist stark, schön und einprägsam.
Der alte Baum hatte für den Ort Identifikationscharakter, bis hin zum Einfluss in die Namensgebung des Cafés (inklusive dessen Logo). Zwar schade, dass er aus Altersgründen fallen musste, aber auch Chance für einen Neuanfang. Das Bild eines mächtigen Baumes, der Schatten und Aufenthaltsqualität spendet, ist auch das Hauptleitmotiv des hier vorliegenden Entwurfes. Der neue Baum steht nicht mehr am gleichen Platz wie sein Vorgänger und ist auch nicht gleich zu Anfang seiner Lebenzeit riesengroß, aber das ist nicht ausschlaggebend. Es geht darum, die Identifikation des Ortes zu Erhalten und in den Mittelpunkt zu rücken. Dabei ist das Café „Em Schatte vom Kaschteieboom“ und natürlich der Kaschteieboom selbst zentrales Element eines städtischen Kleinplatzes, um den sich die Bebauungen arrangieren, und auf dem das Kleinstadtleben stattfindet.
Der Platz ist südwärts geöffnet zur katholischen Kirche. Deren Ziegelarchitektur, deren hoher Glockenturm und deren Birkenallee sind hervorragende und sehr anreichernde Raumelemente zur Platzkantenbildung.
„Wohnen-Leben-Arbeiten“ – Eine Nutzungsmischung
Innerstädtische Entwicklungen müssen mit einer gesunden Mischung Lebensnaher Nutzung aufgebaut sein, denn Monokulturen sind städtebauliche Experimente vergangener Dekaden, die aus heutiger Sicht als gescheitert gelten.
Der hier vorliegende Entwurf für das neue Maubis-Karree sieht in den Obergeschossen der neu zu erstellenden Gebäude vorwiegend Wohnungen vor, und einen kleinen Anteil gewerblicher Flächen, beispielsweise für Praxen, Kanzleien, Ateliers oder sonstiger bürgernaher Kleinbüros.
Die urbaneren Flächen befinden sich im Erdgeschoss. Hier sind kleine Einzelhandelsbetriebe vorgesehen, die die Nahversorgung abdecken. Auch gemeinnützige Einrichtungen wie eine Kindertagesstätte oder ähnliches sind denkbar. Ebenso gibt es die Möglichkeit, eines der Gebäude als Wohngruppe für alte Menschen auszurichten, deren gemeinschaftliche Flächen dann im Erdgeschoss wären.
Kernpunkt der Bebauung ist natürlich das neue Konditorei-Café und dessen Backstube. Als einziges Gebäude des Ensembles ragt es mit einem ein- bis zweigeschossigem Baukörper in das Arealinnere hinein. Es ist so transparent ausgebildet, dass vom Platz aus der Grünraum dahinter, also beispielsweise der Baumbestand rund um das Kriegerdenkmal, auch noch sichtbar bleibt. Das Gebäude mit dem Café und der Backstube im Erdgeschoss ist das beste Beispiel für eine gesunde Nutzungsmischung, denn in dessen Obergeschosse gibt es ebenfalls Büros und Wohnungen.


4. Bauleitplanerische Ziele des Entwurfes


Praktische Realisierbarkeit in Abschnitten

Die praktische Realisierbarkeit einer städtebaulichen Idee ist sehr stark abhängig von der Verfügbarkeit der Grundstücke, und von der spannungsfreien Erstellbarkeit von Teilabschnitten. Bei dem hier vorliegendem Entwurf wurde großer Wert darauf gelegt, dass auf den einzelnen Teilparzellen des Wettbewerbs eigenständige und voneinander unabhängige Bauabschnitte realisiert werden können, ohne nachbarschaftliche Spannungen auszulösen. Dies setzt sich sogar bis in die Tiefgarage fort, wo die Möglichkeit besteht, die geplante Garage des ersten Bauabschnittes auf dem Grundstück der Familie Schop später im Rahmen der Weiterentwicklung des Areals auf dem Kirchengrundstück sinnvoll zu erweitern. Dabei wurden die faktischen Vorgaben der umgebenden Bebauung beachtet, so dass eine Realisierbarkeit nach §34 BauGB abschnittweise möglich ist.

Phase 1

Neben das bestehende Bäckereigebäude wird entlang der Maubisstrasse ein Neubau auf eigenen Grund des Auslobers gesetzt. Dieses Gebäude beinhaltet im EG eine neue Bäckerei und Konditorei nebst Café. Nach Fertigstellung kann umgezogen werden, vor dem Gebäude können die zehn Kurzzeitparkplätze angelegt werden. Dann wird anstelle des derzeitigen Bäckereigebäudes ein zweiter Neubau, mit Wohnungen in den Obergeschossen, Einzelhandel im Erdgeschoss und der restlichen Tiefgarage für beide Neubauten mit ca. 31 Stellplätzen entlang der Maubisstrasse errichtet. Die Tiefgarage dieses Gebäudegespannes ist von der Maubisstrasse aus befahrbar. Bis hierhin sind noch keine Fremdgrundstücke nötig und das komplette Raumprogramm des Auslobers ist bereits ohne Betriebsunterbrechungen umgesetzt worden.

Phase 2

Bei Hinzukommen der südlichen Parzelle des Wettbewerbsareals können der restliche Platz und ein weiteres Gebäude auf der Ecke Maubisstrasse / Kirchplatz errichtet werden. Dieses Gebäude könnte beispielsweise ebenerdige Gemeinschaftsräume an prominenter Stelle für das ganze Areal enthalten, in den Obergeschossen könnten Wohnungen oder z.B. Büros für bürgernahe Nutzungen eingerichtet werden.

Phase 3

Kommt die schmale, straßenbegleitende Parzelle entlang der Rathausstraße auch noch hinzu, kann ein weiteres Gebäude errichtet werden, welches im Erdgeschoss Einzelhandel beherbergt und in den Obergeschossen Wohnungen. Die vorhandene Tiefgarage wird um ca. 20 Stellplätze ergänzt. Da es sich dann um eine Großgarage handelt, erhält sie eine separate Ausfahrt zur Rathausstraße. Jetzt ist das Ensemble fast komplett.

Kinderspielplatz

Das in der Auslobung für Tiefgaragenzu- und Abfahrten vorgesehene kleine Grundstück im nordwestlichen Bereich des Wettbewerbsareals, wurde bewusst freigehalten. Dies, da die Funktionstüchtigkeit des Areals nicht abhängig gemacht werden sollte von kleinen Schlüsselgrundstücken, deren Verfügbarkeit nicht gesichert ist. Hier ist vom Entwurfsverfasser eine Kinderspielfläche angedacht, deren Notwendigkeit bei innerstädtischen Wohnentwicklungen der vorliegenden Größenordnung ohnehin außer Frage steht.