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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2018

Erweiterung Rathaus Stadt Zell am Harmersbach

1. Preis

Preisgeld: 15.000 EUR

SWS Architekten

Architektur, Bauherren, Bauunternehmen, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Autoren, Anderes Planungsbüro, Behörde, Bauherren / Investoren

Erläuterungstext

Die Erweiterung des Rathauses wird auf dem Grundstück des ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses (Hauptstraße 21) als zweigeschossiges Gebäudevolumen mit Dachgeschoss positioniert.
Der Neubau übernimmt die Grundfigur und die Ausrichtung des Vorgängerbaus und präsentiert sich giebelständig zur Hauptstraße hin.
Die Klinkerfassade des Zwischenbaus wird erhalten. Sie wird zur inszenierten Straßenfassade des zwischen Hauptbau und Neubau gelegenen Verbindungsbaus, dem neuen Zentrum des Rathauses. Mit gläserner Dachkonstruktion überspannt, liegt hier ein zweigeschossiger, offener Raum, der von den drei, diesen Ort prägenden Bauten und Gebäudeteilen umgrenzt wird: der Giebelfassade des Rathauses, die wieder freigestellt wird; der nun freistehenden Klinkerfassade und der Fassade des Neubaus.
Der damit geschaffene Raum wird zum neuen Zentrum des Rathauses. Ein halböffentlicher Raum der einerseits als neues Foyer und Verteiler dient, der aber auch für Veranstaltungen und Ausstellungen außerhalb der Bürozeiten genutzt werden kann.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser der Arbeit 1003 verfolgen die Freistellung des denkmalgeschützten Rathauses durch die Interpretation eines Dreiklangs. Dem Altbau, dem Erhalt der Mauer des alten Schlachthauses und dem Neubau im Osten. Insbesondere gelingt durch die Ausbildung der Schlachthausfassade als Tailie und Fuge zum Neubau der Erhalt der Maßstäblichkeit und Parzellenstruktur im Straßenbild. Der Erhalt der Baulinie wird begrüßt, sowie die Weiterführung der Lochfassade. Die Entscheidung den neuen barrierefreien Zugang ohne direkte Konkurrenz zum historischen Haupteingang in die Kanzleistraße zu verlegen wird im doppelten Sinne gewürdigt. Neben der alten Situation an der der Hauptstraße wird nun die beruhigte, stark genutzte Seite im Süden aufgewertet. Kritisch werden von der Jury die Fensterformate an den Giebelseiten gesehen, die Einfügung der großen Giebelfenster des Ratsaales und die gewählte Dachneigung des Hauptdaches. Die eingefärbten Betonfertigteile müssen in der späteren Umsetzung im Sinne des formulierten Anspruchs intensiv begleitet und durch Bemusterungen bestätigt werden. Die Sonderform des Glasdaches im Mittelbau ist aus denkmalpflegerischer Sicht vertretbar. Die Innenerschließung ist großzügig und gut orientiert, wenngleich die Besiedlung mit der Kämmerei im Erdgeschoss des Neubaus überdacht werden muss. Der Weg zum Sitzungssaal im Dachgeschoss des Neubaus und das direkte Vorfeld sind räumlich interessant und angemessen dimensioniert. Der grundsätzliche Umgang mit der Barrierefreiheit auch im Auftakt der Rampe in der Kanzleistrasse ist klug entwickelt und bietet weitere Optionen. Die ausgebildeten Flanken des Ratsaales mit den andienenden Funktionen sind sinnvoll und formal ansprechend umgesetzt. Die Arbeit 1003 lässt mit den ermittelten Kennwerten im Gesamtfeld eine gute wirtschafte Umsetzung erwarten. Auch hinsichtlich des Brandschutzes sind die wesentlichen Kriterien gut erfüllt. Der Entwurf überzeugt durch seine Struktur und Gliederung und stellt einen wertvollen Ansatz für die Intergration des Altbaus und einer angemessenen städtebaulichen Weiterführung dar.