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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2021

Rathaus Stühlingen – Sanierung, Umbau, Erweiterung und Freiraumkonzept

2. Preis

Preisgeld: 14.500 EUR

aris - Anglhuber & Partner GmbB

Architektur

grünfabrik PartGmbB Landschaftsarchitekten Bücking Reingruber

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Neubau an das bestehende Rathaus wird über eine Glasfuge an den Bestand angebunden. Die Fuge wird in der Breite des historischen Torelementes gehalten, wobei der Torbogen von der Schlossstraße aus gesehen den Blick in den Wartebereich des Foyers öffnet. In der Fuge sind klar die Ausdehnungs- und Begegnungsflächen der Geschosse angeordnet. Der Zweigeschossige Baukörper fügt sich in der Höhe als auch in der Gesamterscheinung dem historischen Altbau sichtlich unter. Er fügt sich auch im Lageplan zur Schlossstraße bündig in die Straßenbebauung ein. Zur Gerberstraße hin steht der Baukörper deutlich hervor und erzeugt eine klar erkennbare Eingangssituation. Die Belange des Denkmalschutzes werden durch den Entwurf in vorbildlicher Weise berücksichtigt.
Die Raumaufteilung und die räumlichen Qualitäten sind durchweg sehr positiv hervorzuheben. Die Funktionalität der Grundrisse wird durch räumliche Qualitäten ergänzt. Flucht und Rettungswege sowie Barrierefreiheit aller Nutzungen sind gelöst. Oberlichter im Erschließungskern bringen zusätzliches Tageslicht ins Innere des Gebäudes. Die öffentlichen Nutzungen sind im Erdgeschoss angeordnet, sodass separate Veranstaltungen ermöglicht werden können. Im teilunterkellerten Bereich können alle Funktionsbereiche und die Technik untergebracht werden.
Die gut proportionierten und strukturierten Grundrisse lassen eine flexible Nutzung und Umnutzung der Obergeschosse zu. Ambivalent wurde im Preisrichtergremium lediglich die Schlichtheit des Entwurfes, im Wesentlichen im Bezug auf die Fassadengliederung, Fassadengestaltung und Materialität diskutiert. Hier wären in einer weiteren Bearbeitung weitere Erläuterungen bzw. auch Anpassungen gewünscht.
Für externe öffentliche Nutzungen des Saales im Erdgeschoss wäre noch die Abgeschlossenheit der nicht öffentlichen Bereiche im Erdgeschoß zu entwickeln, was aber seitens des Preisgerichtes als möglich erscheint. In der Kubatur liegt der Entwurf leicht über dem Durchschnitt der eingereichten Wettbewerbsarbeiten. Eine wirtschaftliche Errichtung des Gebäudes ist aber vor allem wegen der sehr einfachen Gebäudekubatur und Struktur zu erwarten. In der Fläche zeichnet sich der Entwurf durch eine besondere Flächeneffektivität aus. Das Gebäude soll in einschaliger Massivbauweise mit traditioneller Dachkonstruktion erstellt werden. Eine Nachhaltigkeit ist insofern, als auch durch die Flexibilität in den Grundrissen gegeben.
Freiraum: Die Grundidee, die verschiedenen Freiraumsituationen im „Städtle“ differenziert zu gestalten ist nachvollziehbar und schlüssig, birgt jedoch die Gefahr einer zu kleinteiligen Belagsstruktur, die zu Lasten einer großzügigeren Einheitlichkeit geht. Insbesondere die Betonung des „Marktplatzes“ (und auch des „Kirchplatzes“) mit großformatigen Platten ist der bewegten Topografie nicht angemessen und wirkt zu urban. Die bewusste Unterscheidung der Freiräume auf der Südseite des Rathauses in einen steinernen Eingangsplatz und einen grünen Gartenbereich mit Aufenthaltsqualität vor dem Sitzungssaal ist dagegen sehr überzeugend und verspricht in Verbindung mit den wenigen, gut gesetzten Bäumen eine hohe Freiraumqualität. Die Stellplätze sind in dezentralen Gruppen gut verortet. Die Konzeption der Bushaltestellen ist leider unvollständig, der überdachte Wartebereich direkt am Rathausbrunnen kann nicht überzeugen Denkmalpflegerische Belange: Der Entwurf erhält durch die gläserne Verbindungsfuge die Einsehbarkeit des östlichen Staffelgiebels des denkmalgeschützten Rathauses. Durch die entstehenden Höhenversprünge in First- und Trauflinie bleibt das historische Rathaus das dominierende Gebäude im Straßenbild. Es fügt sich gut in das überlieferte historische Erscheinungsbild des Stadtkerns von Stühlingen ein. Hinweis: der im denkmalgeschützten Altbau verortete Aufzug ist denkmalschutzrechtlich problematisch. Es sollte gegebenenfalls in der weiteren Planung eine mögliche Alternative im Neubau überprüft werden.