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Einladungswettbewerb | 05/2017

StadtEingang Stichvilla /Seeweiher /Altstadt /Kronprinz

Anerkennung

Preisgeld: 1.500 EUR

stm°architekten

Stadtplanung / Städtebau

Landschaftsarchitekt Tautorat

Landschaftsarchitektur

A2 Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser versucht, ein eigenständiges Quartier zu schaffen, das als Bindeglied zwischen Altstadt, Stadtpark und angrenzender Stadterweiterung fungiert. Diese Eigenständigkeit kommt auch in der Formensprache der Gebäude zum Ausdruck. Die Bauflächen und die angrenzenden Grünflächen des Stadtparks werden gut miteinander vernetzt.

Auf dem Baugrundstück werden 3 Baukörper vorgeschlagen, die trotz ihrer großen Baumasse das geforderte Raumprogramm nicht erfüllen.

Der langgestreckte Baukörper entlang des Stadtgrabens lässt keine Blickbeziehungen zur angrenzenden Altstadt zu. Der südliche Baukörper, der im Erdgeschoß Café und Bäckerei beherbergt, wirkt mit seinen 4 Vollgeschossen zum Stadtpark hin sehr massiv und wird der besonderen Lage nicht gerecht. Der dritte nordöstlich auf dem Gelände vorgeschlagene Baukörper ist ebenfalls sehr voluminös und weist aufgrund seiner Tiefe Nutzungseinheiten auf, die ausschließlich nach Nordosten orientiert sind. Diese werden ausschließlich gewerblich genutzt.

Die drei Gebäude bilden einen angenehm dimensionierten Platz aus, der große Aufenthaltsqualitäten erwarten ließe, wenn er nicht als Parkplatz gewidmet wäre.

Die nördlich an das Quartier angrenzende Fläche erzeugt zusammen mit der Neukonzeption entlang der Flächen der Niederhofener Straße eine platzartige Wirkung, die jedoch durch die Trassen der Verkehrswege etwas konterkariert wird. Die Anbindung an die Obertorstraße ist überzeugend gelöst.

Die Kreuzung Eichstätter-/Niederhofener-/Obertorstraße wird entzerrt, um alle Verkehrsbeziehungen zuzulassen. Die Obertorstraße sollte im weiteren Planungsprozess auf zwei Fahrspuren reduziert werden. Die Führung der Fußgänger und Radfahrer wird nicht aufgezeigt.

Der Versuch, die Villa Raab als Solitärgebäude freizustellen, steht im Widerspruch zur Platzierung der oberirdischen Stellplätze und der Zufahrt zur Tiefgarage.

Es wird angezweifelt, ob die vorgeschlagene Gestaltung der Gebäude mit der darin unterzubringenden Nutzung korrespondiert.