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Einladungswettbewerb | 02/2018

Neue Mitte Altenplos

ein 3. Preis

Preisgeld: 2.000 EUR

KARLHEINZ BEER Büro für Architektur und Stadtplanung

Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Modellhafter Umgang mit dem Thema verdichteter Siedlungsbau im ländlichen Raum:
Der Entwurf verwendet die Typologie des Reihen- oder Kettenhauses, die seit langem eingeführt ist und vom Preisgericht nicht als neues Modell verdichteten Bauens im ländlichen Raum gesehen wird.

Entwurfsidee und Gesamtkonzept:
Der Entwurf zeichnet sich durch eine große Klarheit in der Organisation der Funktionen und Felder aus. Im Süden befindet sich in einem klar strukturierten und geschlossenen Bereich der Wohnungsbau, im Norden sind in einer offeneren Bauweise die öffentlichen Bereiche angeordnet. Der Entwurf wirkt so gut verständlich und in seinem Grundannahmen gut nachvollziehbar.

Städtebauliche Einbindung und Umgang mit historischer Bausubstanz:
Die zentrale Verknüpfung des neuen Quartiers mit dem bestehenden Ort leistet das sogenannte „Schlossquartier“. Es besteht aus einem zentral gelegenen „Geschäftshaus“, das zusammen mit Landgasthof, Biergarten und Festplatz ein öffentliches Ensemble bildet. Es entstehen Blickschneisen auf das Schloss, sowohl von der Straße (ungünstig geblockt durch ein Nebengebäude) als auch von Biergarten und Festplatz.

Räumliche, freiraumplanerische und gestalterische Qualität:
Die Räume zwischen den Zeilen der Wohnanlage sind klar definiert, deutlich gefasst und durch zwei lange, etwas ungelenk platzierte Riegel von der Bundesstraße abgetrennt. Auf seiner Schmalseite öffnet sich das Quartier in die Umgebung, ist von ihr aber nach Osten deutlich abgetrennt und mit der Landschaft nicht verzahnt. In dieser Anordnung sowie der flächenhaften Bauweise erkennt das Preisgericht keinen neuen Beitrag zu der Frage, wie in einem Landschaftsschutzgebiet zu bauen ist und mit dem Problem des Flächenverbrauchs umgegangen werden kann. Die Räume des öffentlichen Bereichs im Norden wirken zu groß und nicht ausreichend baulich gefasst. Der ansonsten gut gelegene Biergarten wird unvorteilhaft durch Stellplätze vom neuen „Geschäftshaus“ abgetrennt. Der Festplatz („Bockelaplatz“) wird mangels baulicher Fassung nicht eigentlich als Platz, sondern als räumlich nur schwach definierte Vorfläche des „Geschäftshauses“ gesehen. Positiv hervorzuheben ist hier die Erhaltung der Bestandsbäume. Die räumlich-atmosphärische Darstellung in der Perspektive zeigt einen eher städtischen Raum und wirkt auf das Preisgericht deutlich abschreckend.

Funktionalität und Wirtschaftlichkeit:
Die Ausnutzung ist optimiert, die gewählten Typologien des Wohnquartiers sind gut abgestuft und damit für einen breiten Kreis unterschiedlicher Nutzer geeignet. Der gewählte Reihenhaustypus und die Wohn-/Gewerbemischform der straßenseitigen Gebäude lassen eine wirtschaftliche Realisierbarkeit vermuten. Dies wird, zusammen mit der Klarheit des Entwurfes, als größte Stärke der Arbeit bewertet. Die dahinter stehende, eher konventionell wirkende Haltung wird jedoch in einem Wettbewerb, der auch nach modellhaften Ideen für das Bauen im ländlichen Raum sucht, zugleich als Schwäche gesehen.