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Einladungswettbewerb | 01/2018

Wohnquartier Bayreuther Straße 20 in Nürnberg

3. Preis

Preisgeld: 6.200 EUR

fischer_Z architekten

Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser nimmt in der Situierung des Gebäudes Bezug auf die historische Achse Rennweg und gibt damit der Straße eine Bedeutung, die sie heute nicht mehr hat. Der winkelförmige Baukörper bleibt als Verlängerung des Rennwegs zurück und bildet so einen Platz zur Bayreuther Str. aus. Der Gedanke den Straßenraum aufzuwerten, einen Aufenthaltsbereich zu schaffen und gleichzeitig den Wohnungen einen Abstand zur Straße zu geben, ist zwar nachvollziehbar, scheint aber problematisch, da die Lage des Trafohauses die Platzgestaltung erschwert. Eine Unterhaltung des Platzes durch die Wohnungseigentümergemeinschaft scheint aus Kostengründen problematisch Die Verteilung der Baumassen ist nachvollziehbar, die Lage des Hochpunktes über der Tiefgarageneinfahrt ist allerdings ungünstig. Eine gestalterische prägnantere Ausprägung des Hochpunktes wäre wünschenswert. Nach Osten ist nur der Mindestabstand von 3,50m eingehalten und liegt zur Hälfte auf Privatgrund. Dies könnte nur über eine Abstandsflächenübernahme gelöst werden, die hier aber nicht möglich ist. Damit wäre eine massive Umplanung nötig, die sich auf die Wohnfläche auswirken wird. Die Spielfläche in der Mitte der rückwärtigen Grünfläche lässt keine Aufenthaltsqualität erwarten und müsste überarbeitet werden. Die Erschließung der Wohnungen mit maximal 4 WE pro Geschoss ist angenehm, der Zuschnitt der Balkone ist gut. Die Wohnungsgrößen entsprechen teilweise allerdings nicht den Vorgaben. Für die vorhandene U-Bahnanlage ist die geplante Baumasse wenig problematisch. Es besteht nur eine geringe Bebauung im kritischen Bereich. Die Gründung und der Lärmschutz sind, im Vergleich zu den anderen Arbeiten, hier am einfachsten zu realisieren. Es besteht nur ein geringer Aufwand für Bauwerksgründungen.
Die bauliche Neudefinition des Platzes erzeugt ein überraschend anderes städtisches Bild an diesem Ort. Eine private Fläche im öffentlichen Raum ist undefiniert und sie fehlt als Rückzugsbereich im unmittelbaren Wohnumfeld.