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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2021

Neuordnung und Aufwertung Gebiet „Alte Gärtnerei Heinersdorf“ in Berlin Pankow

Anerkennung

Preisgeld: 8.000 EUR

Architekturwerkstatt Jochen Karl

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

Stefan Tischer | Landschaftsarchitekt

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept Folgende Alleinstellungsmerkmale des Entwurfs sind positiv hervorzuheben: - Multifunktionsspange im Zentrum des Quartiers - Zentraler Mobi-Hub - Logische Positionierung des Einzelhandels - Eigenständiger Charakter von 4 Wohn-„Quartieren“ Leitidee, Grundstruktur Die Leitidee ist klar und gliedert sich in vier Wohn-„Quartiere“ und die zentrale Sondernutzungsspange mit unterschiedlichen Charakteren. Wesentlich im Entwurf ist die zentrale Sondernutzungsfläche mit den Funktionen Einzelhandel / Hotel, Akademie / Kulturgarten, MobiHub / Gewächshaus. Das N1 wird als grün / blaue Infrastruktur interpretiert; Idee wird sein, die Qualität des Straßenraums (laut, viel Verkehr) zumindestens für Retention zu nutzen und den MIV von den Radwegen und den angrenzenden Wohnhäusern auf Abstand zu halten. Für das Wohnen ergibt sich in jedem „Quartier“ eine lärmresiliente, in sich abgeschlossene Struktur mit jeweils eigenem Charakter. Das Gewächshaus ist identitätsstiftend – allerdings in Lage, innerer Struktur und Nutzung zu korrigieren – insbesondere erscheint eine Träger- / Nutzerschaft unrealistisch. Baumasse und Raumbildung Insgesamt ist die angebotene und dargestellte Dichte nicht plausibel und in der inneren Spange zu gering. Dagegen ist T1 mit den vorgeschlagenen „Baumhäusern“ zu dicht und zu hoch beplant. T2 verfügt auch über eine zu geringe Dichte.
Auf der Fläche der Quartiersgarage und des Gewächshauses sollte zwingend Wohnungsbau mitgedacht werden. T5 Hotel + Supermarkt sind richtig verortet, Zufahrt TG / Anlieferung muss überarbeitet werden. Bebauungsstruktur, Baukörperstellung, Baukörpergliederung, Dichte In T4 könnte konzeptkonform eine Funktionsmischung von Quartiersparkhaus und Wohnen stattfinden. Das KITA-Gebäude wirkt sehr geschlossen und öffnet sich nicht zu den Gemeinschaftsbereichen, zudem ist eine eingeschossige Bauweise nicht nachvollziehbar. Öffentlicher Raum, Straßen, Grün- und Freiflächen, städtebauliche Integration Netzelement 1 Bis auf den Straßenraum N1 gibt es keine / größere öffentliche Grünfläche mit qualitätvollen Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten. Diese bieten keine Nutzungsangebote über das neue Quartier hinaus – bei Mangel an öffentlichen Grün- + Spielflächen in Heinersdorf. Lage- und Adressbildung Die Identität des Quartiers wird durch das Gewächshaus geprägt. Die Wohn-„Blöcke“ haben einen eigenständigen Charakter und müssen damit als Ganzes auch die „Adressbildung“ für jeden einzelnen / kleinteiligen Hauseingang leisten. Umgang mit dem Bestand, Berücksichtigung der Umgebungsbebauung Der Bestand wird nicht berücksichtigt und überplant. Freiraumnutzung Die Versiegelung im Innenbereich erscheint zu hoch. Wegeführungen zur Erschließung sind erkennbar. Aufenthaltsbereiche mit gemeinschaftlichen Nutzungen sind jedoch nicht nachgewiesen. Die Grünräume sind als halböffentliche und private Flächen den Nachbarschaften direkt zugeordnet. Struktur, Gestaltung Straßen- und Wegeflächen Die Radverkehrswege sind zwingend beidseitig der N1 zu führen – eine Querbindung ist nicht beabsichtigt. Nachhaltige Mobilität, Stellplätze Konzentration des MIV an Aus- / Einfahrt Quartiersgarage führt zu zusätzlichem Verkehr auf dem hoch belasteten N1. Das Quartiersparkhaus ist für den MIV gut geeignet, die Mobilität zu verändern. Die Fahrradgarage (mit 300 Stellplätzen) erscheint hier wenig sinnvoll, da zu weit von den WE entfernt – die Fläche könnte für eine andere zentrale Funktion genutzt werden. Lärmschutz (Quartier / Nachbarschaft) Der Entwurf erscheint insbesondere das Wohnen lärmresilient zu positionieren. Die Südkante zur Blankenburgerstr. öffnet sich zur neuen Tramtrasse. Hier ist zu überprüfen, ob ein Konflikt besteht. Klimaschutz und Klimaanpassung Die baulichen Strukturen werden mit vegetativen Elementen (Dachgärten, Wintergärten und Fassadenbegrünung) verwoben und tragen so zu einem resilienten Mikroklima bei. Biotop- und Artenschutz, grundsätzliche Aussagen zum natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich Bis auf die Retentionsflächen kann der Entwurf hier aufgrund raumgreifender Bebauung (trotzdem geringe GFZ) keinen messbaren Beitrag leisten. Auf bestehende Grün- / Pflanzbestände wird nicht Rücksicht genommen und nichts erhalten. Fazit Der Entwurf ist ein interessanter Beitrag mit einer anderen Konzeption hinsichtlich Mobilität und der dazu dienenden Nutzungsverteilung. Die zu geringe Dichte (GFZ / BGF / WE-Anzahl wird erreicht) und die damit einhergehende GRZ erscheinen in Bezug auf Erhalt von Bestand und Reflektion zu den angrenzenden Flächen und Funktionen nicht ausreichend. Die Verteilung der Wohn- und anderen Flächen ist mit Blick auf die Bilanz der zur Verfügung gestellten öffentlichen Grünflächen nicht auskömmlich.