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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2021

Wohnbebauung „Hubland Quartier V“ in Würzburg

2. Preis

Preisgeld: 10.000 EUR

PSA Pfletscher und Steffan

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

landschaftsentwicklung kroitzsch

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Preisgericht begrüßt die geschickte Raumbildung durch fünf zueinander versetzte Baukörper. Der nördlichen Erschließungsstraße wird mit zwei Höfen begegnet, von welchen alle Erschließungskerne erreicht werden. Nach Süden formen die Verfasser*innen einen gut belichteten, abgesenkten Gemeinschaftsgarten mit Blick ins Tal. Die Randbaukörper werden als L-förmige Eckbaukörper konzipiert. Die Nordflügel überdachen die im Erdgeschoss liegenden, freigestellten Müllräume wie auch Treppenhäuser, die in darunter liegende Radlräume führen.
Es entstehen drei halbprivate Gemeinschaftsfreiflächen, die der Nachbarschaft eine gutes Rückgrat geben. Sowohl die Raumbildung und die Maßstäblichkeit im eignen Quartier, wie die differenzierte Körnung, die sich gut mit der nördlich anschließenden Bebauung verzahnen wird, überzeugt das Preisgericht.
Die Abstände der Randbebauung im Süden - zum nebenstehenden Punkthaus hin - sind bezüglich der baurechtlich nachzuweisenden Abstandsfläche in Ordnung. Allerdings entstehen im Erdgeschoss doch Eigenverschattungen, die das Preisgericht kritisch sieht.
Alle Gebäude werden über kompakte, von oben belichtete, innenliegenden Treppenhäuser erschlossen. Es entstehen gut auffindbare Erschließungskerne mit, bis auf wenige Ausnahmen, gut belichteten und organisierten Wohnungen. Defizite sieht das Preisgericht in den dargestellten Größen von Bädern, Gängen und Individualräumen, die zum Teil nicht vollständig den Förderrichtlinien entsprechen.
Die Häuser werden als Holzbauten mit aussteifenden Stahlbetonkernen konzipiert. Das Preisgericht goutiert die rationalen, als Holzbau gut vorstellbaren, Grundrisse. Die Fassaden ohne Einschnitte und Rücksprünge, die einen Holzbau wirtschaftlich umsetzbar machen, sind für das Preisgericht so gut vorstellbar. Die vorgehängten, wenig tiefen, Balkone werden im Preisgericht kontrovers diskutiert. Hier wären mit etwas größeren Tiefen bessere Aufenthaltsqualitäten erreichbar.
Die gut funktionierenden Grundrisse werden über sieben innenliegende Kerne und eine üppige Hüllfläche erreicht, was in Summe zu einer geringen Flächeneffizienz führt. Die Brandrettung des 3. Obergeschosses (2. Rettungsweg) ist aktuell nur auf der Nordseite nachgewiesen. Die Verfasser*innen der Arbeit weisen zwar darauf hin, dass die Wohnanlage in allen Binnenräumen uneingeschränkt befahrbar sein soll. Die Darstellung der Freianlagen zeigt dies jedoch nicht. Eine notwendige Ertüchtigung der Wohnanlage mit Feuerwehrzufahrten würde, falls überhaupt möglich, die Freiraumqualität deutlich verschlechtern.
Auch wenn die Konstruktionsart und der hohe Dämmstandard mit einem nicht zu hohen Verglasungsanteil grundsätzlich positiv zu lesen ist, überzeugen die vielen Erschließungskerne und der hohe Hüllflächenanteil im Bezug zur Energieeffizienz dann doch nicht so sehr.
Durch die Positionierung der Baukörper entlang der Straße entstehen großzügige Platzbereiche als Entree des Quartiers. Aufgrund der darunter befindlichen Tiefgarage und der notwendigen Feuerzufahrt sind die Begrünungsmöglichkeiten jedoch begrenzt. Ein gemeinsamer Erschließungsweg auf der Südseite verknüpft die verschiedenen Bereiche. Zentral entsteht eine großzügige Nutzungsfläche für Spiel und Aufenthalt im Süden als verbindendes Element, der jedoch nicht barrierefrei erreichbar ist.