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Sonstiges Vergabeverfahren | 10/2022

Wohnbebauung Neues Hulsbergquartier - Baufeld 2 im St.-Jürgen-Quartier, Bremen

ein 2. Preis

Preisgeld: 18.000 EUR

NINOUSTATARI Architects BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Ein von Dachlinien und klaren Kanten geformter Baukörper soll die besondere Adresse zwischen den beiden historischen Gebäuden an der St. Jürgen Straße prägen. Zum St. Jürgen Quartier hin öffnet sich der große Baukörper mit einer Fuge zum Quartiersplatz, zeigt hier zwei unterschiedliche Giebel und gewährt Einblick in den gemeinschaftlichen Innenbereich.

Diese städtebauliche Figur wird als tragfähig erachtet. Allerdings widerspricht die Positionierung der Tiefgarageneinfahrt im Bereich der schmalen privaten Straße auf der Südseite der Idee eines autofreien Quartiers, außerdem überschreitet die Tiefgaragenrampe die Baugrenze und ist somit im Sinne des Bebauungsplans nicht zulässig.

Der angestrebte Charakter des Gebäudes soll durch ein leicht überhöhtes Erdgeschoss und die Anordnung großer Fensteröffnungen betont werden. Bei genauerer Betrachtung zerteilen die
insgesamt sechs Eingangsbereiche den zusammenhängenden Eindruck und Auftritt sowie die Funktionsfähigkeit einer öffentlichkeitswirksamen Nutzung im Erdgeschoss. Die Anordnung einer kleinen Gastronomieeinheit im Bereich der Öffnung des Bauköpers ist ein Angebot für die Nachbarschaft, hat aber Auswirkungen auf die Atmosphäre des Innenbereiches.

Eine kleinteilig gegliederte Fassade mit stehenden Fensterformaten und regelmäßig angeordneten Loggien, die in einem zulässigen Maß auch in den Stadtraum hervortreten, prägen den Charakter des architektonischen Auftritts. Leicht schräg gestellte Wandanteile in Bezug auf die Eingänge und die Loggien an der St. Jürgen Straße sind weitere Elemente in einem insgesamt ambitioniert wirkenden Fassadenbild. Die Klinkerfassade findet als Dachhaut mit vergleichbarer Farbigkeit eine entsprechende Fortsetzung. Insgesamt ein im Quartier bereits bewährter, aber eventuell etwas überstrapazierter Entwurfsansatz am konkreten Standort im Kontext des Denkmalensembles.

Das über insgesamt sechs, vergleichsweise ökonomisch dimensionierte Treppenhäuser erschlossene Gebäude ermöglicht ein differenziertes Wohnungsangebot in einem von der Ausloberin angestrebten Spektrum. Die Gewerbeflächen im Erdgeschoss werden andererseits von der Vielzahl der Erschließungskerne stark durchschnitten. Insbesondere in der nordöstlichen Ecke sind lange Flure zu konstatieren. Während die größeren Wohnungen jeweils durchgesteckt und damit zweiseitig zu belichten sind, gibt es (außer auf der Nordseite) zahlreiche einseitig orientierte kleine Wohnungen mit einem Bezug zu den umliegenden Stadträumen.

Mit Blick auf das konzipierte Volumen des Projektes muss auf eine Abweichungen vom Planungs- und Baurecht hingewiesen werden. Das oberste Geschoss (Dachgeschoss) entspricht nicht den Kriterien des § 2 (6) der Bremer Landesbauordnung.

Aus denkmalpflegerischer Sicht wirkt die Fassade zur St. Jürgen Straße zu unruhig, Unterbrechungen der Fensterachsen und Unregelmäßigkeiten lassen einen für das historische Umfeld unpassenden Eindruck entstehen.

Insgesamt ein in der Jury kontrovers diskutierter Entwurf mit Potenzialen.